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Plakatiergenehmigung Info/00000496
| Plakatiergenehmigung Details | |
| Bundesland | Niedersachsen |
|---|---|
| Kommune | Fürstenau |
| Kommunenkontakt |
Holger Stünkel |
| Piratenkontakt |
Piratenpartei Osnabrück Christian Nobis Ruppenkampstraße 12 49084 Osnabrück |
| Genehmigungsdetails | |
| Beginn | 22. Jul. 2013 |
| Ende | 29. Sep. 2013 |
| Typen | Hohlkammer, Hartfaser |
| Maximalanzahl | |
| Bemerkung |
Sehr geehrter Herr Nobis, auf Grund Ihrer Mail vom 25.06.2013 teile ich Ihnen mit, dass eine besondere Erlaubnis zur Plakatierung anlässlich der Bundestagswahl am 22.09.2013 entbehrlich ist. Durch Runderlass des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr vom 19.02.2009 (gültig ab 15.03.2009) ist geregelt, dass Plakatwerbung innerhalb der geschlossenen Ortschaften innerhalb einer Zeit von zwei Monaten vor der Wahl zugelassen ist. Die Plakatwerbung ist nach dem Wahltag unverzüglich zu entfernen. Dieses ist spätestens bis zum 28.09.2013 zu veranlassen. Für Plakatwerbung außerhalb geschlossener Ortschaften ist die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Osnabrück für Genehmigungen befügt. Seitens der Samtgemeinde Fürstenau werden keine Aufstellwände etc. zur Verfügung gestellt. Bei eigener Aufstellung sind die Eigentumsrechte zu beachten. Diese Mitteilung gilt auch für die Stadt Fürstenau, Gemeinde Berge und Gemeinde Bippen als Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Fürstenau. Den Runderlass füge ich bei. Mit freundlichen Grüßen Holger Stünkel
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| Über diesen Eintrag | |
| Erhebungsdatum | 27. Jun. 2013 |
| Eintrag erfolgt durch | Traumerle |