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HE:Kreisverband Odenwald/Wahlen/2013/Genehmigungen/Brensbach
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Version vom 15. Juli 2013, 11:55 Uhr von imported>Badok
Brensbach
Anzahl der genehmigten Plakate
15 Stück
Wichtiges und Besonderes
Orte, an denen keine Plakate aufgehängt werden dürfen:
- Im Bereich des Brensbacher Kreisels
Dinge, an denen keine Plakate befestigt werden dürfen:
- Bäume
Die Standard-Sachen
- Fahrzeug- und Fußgängerverkehr darf nicht behindert werden
- Die Plakate dürfen nicht befestigt werden an bzw. auf:
- Verkehrszeichen
- Öffentliche Gebäude
- Bushaltestellen
- Trafostationen
- Verteilerkästen
- Kinderspielplätzen
- Sammelcontainern
- Dreiecksinseln
- Mittelinseln
- Tropfen
- Grünanlagen
- Die Sicht auf solche Einrichtungen, auf Kreuzungen und Einmündungen, darf nicht beeinträchtigt werden.
- Beschädigte Plakate sind umgehend zu ersetzen oder zu entfernen.
Von wann bis wann?
01.08-2013 - 29.09.2013