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NRW:Projektgruppe/Orange Submarine/Bugtracker/52

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§2 Abs. 2 Satz b

(2) orig: Jede Organisationseinheit unterhält eine Internetpräsenz, die der Landesverband zur Verfügung stellt, und veröffentlicht dort zeitnah insbesondere

Bug 55: Jede Organisationseinheit unterhält im Piraten-Wiki eine Internetpräsenz und veröffentlicht dort, in der Regel binnen 7 Tagen, insbesondere

a) die Mitglieder dieser Organisationseinheit (mit Pseudonym oder Klarname)

b) den Koordinator der Organisationseinheit,

c) die Termine der Treffen sowie deren Ort,

d) das Entscheidungsmodell sowie

e) Protokolle der Treffen.

ändern in:

b) eine E-Mail-Adresse über welche die Organisationseinheit direkt (z.B. über eine Mailingliste oder Request-Tracker) oder indirekt (z.B. über einen Koordinator) erreicht werden kann,

§4 Abs. 3

Die Organisationseinheiten Arbeitskreis, Arbeitsgruppe und Projektgruppe benennen zu jeder Zeit mindestens

orig: einen Koordinator, der Ansprechpartner für den Vorstand und den Landesparteitag ist.

Bug 33 eines ihrer Mitglieder als Koordinator. Der Koordinator wird gewählt und ist der Ansprechpartner für den Vorstand und den Landesparteitag.

ändern in

Variante 1:

Organisationeinheiten können Personen für die einmalige oder dauerhafte Wahrnehmung bestimmter Aufgaben wählen. Nach spätestens einem Jahr sollte erneut gewählt werden. Eine Wiederwahl ist zulässig. Als Ansprechpartner für den Vorstand (Koordinator) können nur Mitglieder der Organisationseinheit gewählt werden.

Variante 2:

Die Organisationseinheiten Arbeitskreis, Arbeitsgruppe und Projektgruppe benennen zu jeder Zeit mindestens eine eMail Adresse oder Koordinator, der NRW-Pirat ist,

als Kontaktmöglichkeit für den Vorstand

Variante 3:

Organisationseinheiten benennen zu jeder Zeit eine Möglichkeit, sie zu kontaktieren.

§6

Eine Organisationseinheit löst sich auf, wenn

a) sie dies mit einer 2/3-Mehrheit der bei einem Treffen anwesenden Mitglieder beschließt und sich die Organisationseinheit diesbezüglich keine anderslautenden eigenen Regelungen gegeben hat,

Bug 48 --> Ändern von:

b) weniger als drei ihrer Mitglieder Mitglieder des Landesverbandes sind,

c) sie sich nicht auf mindestens einen Koordinator verständigen kann,

in:

b) durch den Vorstand festgestellt wird das

Option 1 je nach Ergebnis von Bug31: weniger als drei ihrer Mitglieder NRW-Piraten sind,

Option 2 je nach Ergebnis von Bug31: weniger als drei Personen Mitglied sind oder keiner davon NRW-Pirat ist.

Option 3 je nach Ergebnis von Bug31: weniger als eines der Mitglieder NRW-Pirat ist,

c) sie ein Arbeitskreis, eine Arbeitsgruppe oder eine Projektgruppe ist und sich nicht auf mindestens einen Koordinator verständigen kann,

d) der Landesvorstand die Inaktivität selbiger feststellt,

e) der Landesparteitag dies mit 2/3-Mehrheit beschließt.

Bug 45 --> Hinzufügen von: (f) das Landesschiedgericht auf Antrag des Landesvorstandes eine Aktivität dieser Organisationseinheit feststellt, die gegen die Landes- oder Bundessatzung verstößt.

ändern in

c) sie schwerwiegend gegen das Transparenzgebot (§2) verstößt,

Beispiele für Aufgaben (zu §4 Abs. 3) gegebenenfalls als Ergänzung zu §4 Abs. 3:

- Ansprechpartner für den Vorstand

- Sprecher der Organisationseinheit auf einer Mitgliederversammlung

- Verantwortlicher für die Pflege der Internetpräsenz

- Protokollierung

- Verantwortlicher für die Veröffentlichung von Protokollen

- Erstellung des Tätigkeitsberichtes

- Administration der Mailingliste einer Organisationseinheit

- Verantwortlich für die Einladung zu Treffen

Vorschlag für umfassendere Änderung $6:

Vorschlag 3:

(1) Eine Organisationseinheit löst sich auf, wenn

a) sie dies mit einer 2/3-Mehrheit der bei einem Treffen anwesenden Mitglieder beschließt und sich die Organisationseinheit diesbezüglich keine anderslautenden eigenen Regelungen gegeben hat,

b) der Landesparteitag dies mit 2/3-Mehrheit beschließt.

(2) Eine Organisationseinheit kann vom Landesvorstand auf Antrag aufgelöst werden, wenn

a) sie weniger als drei aktive Mitglieder hat,

b) kein Mitglied NRW-Pirat ist,

c) sie ein Arbeitskreis, eine Arbeitsgruppe oder eine Projektgruppe ist und sich nicht auf mindestens einen Koordinator verständigen kann,

d) sie den Tätigkeitsbericht nicht fristgerecht eingereicht hat,

e) sie schwerwiegend gegen das Transparenzgebot verstossen hat,

f) sie gegen die Satzung verstossen hat

(3) In den Fällen von Absatz 2 ist die Organisationseinheit mit einer Frist von 4 Wochen zur Stellungnahme aufzufordern. Sie hat innerhalb dieser Frist die Möglichkeit, den Auflösungsgrund abzustellen. Wird die Auflösung trotz Stellungnahme weiterhin gefordert, so kann die Organisationseinheit Beschwerde einlegen. In diesem Fall urteilt das Landesschiedsgericht über die Auflösung der Organisationseinheit. Die Beschwerde hat aufschiebende Wirkung.

Begründung:

Inhalte statt Köpfe!

Eine Organisationseinheit der Piraten benötigt niemanden, der aus ihr herausragt.

Arbeiten kann man auch ohne Titel.

Auf Koordinatoren kann verzichtet werden, da ihr einziger satzungsmässiger Zweck ist, Ansprechpartner für den Vorstand und den Landesparteitag zu sein. Ansprechpartner für den Vorstand kann allerdings ebensogut eine Mailingliste sein, mit welcher alle Mitglieder erreicht werden. Der Koordinator kann kein Ansprechpartener für den LPT sein, wenn dieer nicht anwesend ist. Daher sollte für einen LPT ein Sprecher gewählt werden.

Trotzdem sollte es den Organisationseinheiten freigestellt sein, einen Koordinator als Ansprechpartner für den Vorstand zu wählen.