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Finanzordnung
§4 – Verteilung und Verwendung der Finanzmittel
(4) Mittel der Finanzkonten virtueller Kreisverbände
a) kann jede Gruppe von Piraten mit mindestens drei Mitgliedern des Landesverbandes, von denen mindestens zwei ihren Wohnsitz im virtuellen Kreisverband haben beim Landesvorstand zweckgebunden beantragen. Der Landesvorstand soll der Budgetzuteilung in der Regel zustimmen,
b) müssen in ihrer Verwendung dem zugeordneten Kreis zu Gute kommen,
c) gehen bei Gründung entsprechender Kreisverbände in deren Besitz über,
d) des jeweils letzten Geschäftsjahres können vom Landesparteitag ganz oder teilweise anderweitig zugewiesen werden, wenn dort im Vorjahr keine Verwendung zu verzeichnen war. Wird spätestens eine Woche vor dem Landesparteitag dem Landesvorstand eine zukünftige Verwendung von Finanzmitteln in Textform angezeigt, soll in der Regel von dieser Zuweisung abgesehen werden.
Variante 1:
(4) Mittel der Finanzkonten virtueller Kreisverbände
a) kann jede Gruppe von mindestens drei Piraten des Landesverbandes beim Landesvorstand zweckgebunden beantragen, wenn mindestens zwei ihren Wohnsitz in dem Kreis haben, dem der virtuelle Kreisverband zugeordnet ist. Der Landesvorstand soll der Budgetzuteilung in der Regel zustimmen.
b) müssen in ihrer Verwendung dem zugeordneten Kreis zu Gute kommen;
c) gehen bei Gründung entsprechender Kreisverbände in deren Besitz über;
d) des jeweils letzten Geschäftsjahres können vom Landesparteitag teilweise anderweitig zugewiesen werden, wenn dort im Vorjahr keine Verwendung zu verzeichnen war. Wird spätestens eine Woche vor dem Landesparteitag dem Landesvorstand eine zukünftige Verwendung von Finanzmitteln in Textform angezeigt, soll in der Regel von dieser Zuweisung abgesehen werden.
Begründung:
- Bessere und eindeutigere Lesbarkeit.
- Wenn ein Virtueller KV ohne Geld (nach einem LPT) existiert, müssen neue Piraten in diesem Virtuellen KV erst einmal warten bis sich wieder etwas Geld angehäuft hat. Nach FO §4.4b können andere Virtuelle VK´s auch nicht aushelfen. Das Streichen von "ganz oder" lässt einem inaktiven virtuellem KV wenigstens etwas Geld übrig.
Siehe auch:
https://mainman.piratenpad.de/SAEA-NRW-Finanzordnung-4-4-a
Warten bis Benutzer "Mainman" zeit hat.
Variante 2:
§4 – Verteilung und Verwendung der Finanzmittel
(4) Mittel der Finanzkonten virtueller Kreisverbände
a) kann jede Gruppe von mindestens drei NRW-Piraten, von denen mindestens zwei ihren Wohnsitz im virtuellen Kreisverband haben, beim Landesvorstand zweckgebunden beantragen,
b) müssen in ihrer Verwendung dem zugeordneten Kreis zu Gute kommen,
c) gehen bei Gründung entsprechender Kreisverbände in deren Besitz über,
d) des jeweils letzten Geschäftsjahres können vom Landesparteitag ganz oder teilweise anderweitig zugewiesen werden, wenn dort im Vorjahr keine Verwendung zu verzeichnen war. Wird spätestens eine Woche vor dem Landesparteitag dem Landesvorstand eine zukünftige Verwendung von Finanzmitteln in Textform angezeigt, soll in der Regel von dieser Zuweisung abgesehen werden.
Der Landesvorstand soll der Budgetzuteilung bei Erfüllung der Voraussetzungen in der Regel zustimmen
Variante 3:
§4 – Verteilung und Verwendung der Finanzmittel
(4) Mittel der Finanzkonten virtueller Kreisverbände
a) kann jede Gruppe von mindestens drei NRW-Piraten, die ihren Wohnsitz im Gebiet des virtuellen Kreisverband haben, beim Landesvorstand zweckgebunden beantragen. Diese Finanzmittel müssen in ihrer Verwendung dem zugeordneten Kreis zu Gute kommen. Der Landesvorstand soll der Budgetzuteilung bei Erfüllung der Voraussetzungen in der Regel zustimmen.
b) gehen bei Gründung entsprechender Kreisverbände in deren Besitz über.
c) des jeweils letzten Geschäftsjahres können vom Landesparteitag ganz oder teilweise anderweitig zugewiesen werden, wenn dort im Vorjahr keine Verwendung zu verzeichnen war. Wird spätestens eine Woche vor dem Landesparteitag dem Landesvorstand eine zukünftige Verwendung von Finanzmitteln in Textform angezeigt, soll in der Regel von dieser Zuweisung abgesehen werden.
Todo:
- regelmäßige Kosten nur per KMV
- Unter 20% des Jahres-Budgets (vKV-Saldo) wie bisher 3 Unterstützer
- Über 20% des Jahres-Budgets (vKV-Saldo) 6 Unterstützer:
- Ist Veröffentlichung des Finanzantrags (über "Organisationsliste") erforderlich (Kein Link sondern klartext) !!!!
- Frist von drei Tage vor der Vorstandssitzung
- Kein Umlaufbeschluss möglich
- bei kleiner als 50% des Budget (vKV-Saldo) am Jahresanfang geteilt durch die Anzahl der Orte im Kreis dann drei Piraten.
- bei größer als 50% des Budget (vKV-Saldo) am Jahresanfang geteilt durch die Anzahl der Orte im Kreis dann 10% der (stimmberechtigten ???) und es müssen sich bei (Flächen-)Kreisen Unterstützer des Finanzantrages aus 20% der Gemeinden/Städte, mindestens jedoch 2 Gemeinden/Städten finden.
Option: Der Landesvorstand kann bei gegebenem Anlass Ausnahmen genehmigen
Bei mehr als 50 %:
Anregung von Mainman:
in:
a) kann jede Gruppe von Piraten beim Landesvorstand zweckgebunden beantragen. Die Anforderung an den Antrag erfolgt nach §4 (4) e). Der Landesvorstand soll der Budgetzuteilung in der
Regel zustimmen.
sowie hinzufügen von Satz e) in Absatz (4) unter §4 mit dem Wortlaut:
(in Verbindung mit meinem anderen Antrag, kann man d) ersetzen)
e) Zur Anforderung eines zweckgebundenen Budgets von einem virtuellen Kreisverband müssen folgende Anforderungen gegeben sein
1. mindestens zehn Prozent der stimmberechtigten Piraten, mit Wohnsitz im virtuellen Kreisverband
2. die Piraten müssen sich aus mindestens 20% der dazugehörigen Gemeinden/Städten zusammenfinden
3. Der Landesvorstand kann bei gegebenem Anlass Ausnahmen genehmigen
Begründung = Wenn nur drei Piraten ein Budget beantragen können, kann es zu Missbrauch durch Eigeninteressen kommen. Diese Satzungsänderung der Finanzordnung soll diesen zuvorkommen. Durch diese Neuformulierung wird es unter anderem vermieden, das Piraten aus einer Stadt, Mittel nur für sich beanspruchen. Es bedarf keiner Absprache mit Piraten aus anderen Städten in einem Kreis.
Beispiel: Märkischer Kreis (12 Städte, 3 Gemeinden, 3 aktive Stammtische)
Beanspruchung von 320€ aus dem vKV für Pavillon, Werbemittel, o.ä.
Beantragen drei Piraten aus Meinerzhagen. Piraten aus Iserlohn oder Lüdenscheid wissen davon nichts -> komplettes Budget verbraucht.
Durch die Ausnahmegenehmigung kann der LaVo ein Budget genehmigen, wenn es zu wenig aktive Piraten in dem entsprechendem Kreis gibt.
Märkischer Kreis: 119 Mitglieder (unbekannt wie viele stimmberechtigt)
Würde bedeuten, für die Beantragung benötigt man 12 Piraten aus 3 (15*0,2) verschiedenen Städten, was ein realistischer Wert sein sollte.
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