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NRW:Projektgruppe/Orange Submarine/Bugtracker/31
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§3 – Gründung einer Organisationseinheit
(2) Zur Gründung einer Organisationseinheit müssen mindestens drei Mitglieder des Landesverbandes Ihren Willen dazu bekunden.
Sie gilt als gegründet, wenn die Gründung dem Landesvorstand per E-Mail oder in einer Vorstandssitzung bekannt gegeben wurde.
Variante 1:
(2) Bei Gründung einer Organisationseinheit müssen mindestens drei der Gründungsmitglieder NRW-Piraten sein.
Sie gilt als gegründet, wenn die Gründung dem Landesvorstand per E-Mail oder in einer Vorstandssitzung bekannt gegeben wurde.
Variant 2:
(2) Eine Organisationseinheit braucht mindestens drei Gründungsmitglieder, wobei mindestens eines NRW-Pirat sein muss.
Sie gilt als gegründet, wenn die Gründung dem Landesvorstand per E-Mail oder in einer Vorstandssitzung bekannt gegeben wurde.
Variante 3:
(2) Bei Gründung einer Organisationseinheit muss mindestens eins der Gründungsmitglieder NRW-Pirat sein.
Sie gilt als gegründet, wenn die Gründung dem Landesvorstand per E-Mail oder in einer Vorstandssitzung bekannt gegeben wurde.
Bei allen Varianten den Satz:
Die Identität der erforderlichen Gründungsmitglieder, die NRW-Piraten sind, muss dem Vorstand mit ihrem dem Landesverband bekannten Namen und der Mitgliednummer mitgeteilt werden.
B.z.w.
Die Identität des erforderlichen Gründungsmitglieds, das NRW-Pirat ist, muss dem Vorstand mit ihrem dem Landesverband bekannten Namen und der Mitgliednummer mitgeteilt werden.
Als zweiten Satz optional einfügen.
Begründung:
- Wer seinen "Willen dazu bekundet" muss nicht zwingend Mitglied der Organisationseinheit werden
- Wir wollen die politische Mitarbeit von Menschen fördern, auch wenn diese kein Parteimitglied sind. Derhalb soll nur ein Miglied zwingend NRW-Pirat sein.
- Kein Mitglied kann feststellen, ob ein anderes Mitglied NRW-Pirat ist. Eine Überprüfung durch den Vorstand ist nicht möglich, wenn der in dem Gründungsprotokoll angegebene Nickname dem Vostand nicht bekannt ist.
- Ein AG mit nur einem Mitglied die z.B. durch den LPT gegründet wird.
Anmerkung:
§ 6 der SO (Auflösungsparagraph) muss in den letzten beiden Fällen auch geändert werden