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NRW:Projektgruppe/Orange Submarine/Bugtracker/31

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§3 – Gründung einer Organisationseinheit

(2) Zur Gründung einer Organisationseinheit müssen mindestens drei Mitglieder des Landesverbandes Ihren Willen dazu bekunden.

Sie gilt als gegründet, wenn die Gründung dem Landesvorstand per E-Mail oder in einer Vorstandssitzung bekannt gegeben wurde.

Variante 1:

(2) Bei Gründung einer Organisationseinheit müssen mindestens drei der Gründungsmitglieder NRW-Piraten sein.

Sie gilt als gegründet, wenn die Gründung dem Landesvorstand per E-Mail oder in einer Vorstandssitzung bekannt gegeben wurde.

Variant 2:

(2) Eine Organisationseinheit braucht mindestens drei Gründungsmitglieder, wobei mindestens eines NRW-Pirat sein muss.

Sie gilt als gegründet, wenn die Gründung dem Landesvorstand per E-Mail oder in einer Vorstandssitzung bekannt gegeben wurde.

Variante 3:

(2) Bei Gründung einer Organisationseinheit muss mindestens eins der Gründungsmitglieder NRW-Pirat sein.

Sie gilt als gegründet, wenn die Gründung dem Landesvorstand per E-Mail oder in einer Vorstandssitzung bekannt gegeben wurde.

Bei allen Varianten den Satz:

Die Identität der erforderlichen Gründungsmitglieder, die NRW-Piraten sind, muss dem Vorstand mit ihrem dem Landesverband bekannten Namen und der Mitgliednummer mitgeteilt werden.

B.z.w.

Die Identität des erforderlichen Gründungsmitglieds, das NRW-Pirat ist, muss dem Vorstand mit ihrem dem Landesverband bekannten Namen und der Mitgliednummer mitgeteilt werden.

Als zweiten Satz optional einfügen.

Begründung:

  • Wer seinen "Willen dazu bekundet" muss nicht zwingend Mitglied der Organisationseinheit werden
  • Wir wollen die politische Mitarbeit von Menschen fördern, auch wenn diese kein Parteimitglied sind. Derhalb soll nur ein Miglied zwingend NRW-Pirat sein.
  • Kein Mitglied kann feststellen, ob ein anderes Mitglied NRW-Pirat ist. Eine Überprüfung durch den Vorstand ist nicht möglich, wenn der in dem Gründungsprotokoll angegebene Nickname dem Vostand nicht bekannt ist.
  • Ein AG mit nur einem Mitglied die z.B. durch den LPT gegründet wird.

Anmerkung:

§ 6 der SO (Auflösungsparagraph) muss in den letzten beiden Fällen auch geändert werden