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NRW:Projektgruppe/Orange Submarine/Bugtracker/18
Ändern des § 6a (1) von:
§ 6a – Der Landesparteitag
(1) Der Landesparteitag ist die Mitgliederversammlung auf Landesebene.
Er tagt mindestens einmal jährlich, grundsätzlich öffentlich und unter Zulassung von Gästen.
In:
§ 6a – Der Landesparteitag
(1) Der Landesparteitag ist die Mitgliederversammlung auf Landesebene. Er tagt
a) mindestens ein Mal jährlich,
b) innerhalb der ersten 6 Monate eines Geschäftsjahres zur Neuwahl des Landesvorstandes,
c) grundsätzlich öffentlich und
d) grundsätzlich unter Zulassung von Gästen.
Begründung:
1) Die Unterteilung erleichtert die Lesbarkeit.
2) Durch das Hinzufügen von "innerhalb der ersten 6 Monate eines Geschäftsjahres zur Neuwahl des Landesvorstandes," werden folgende Punkte behoben.
2.1) "innerhalb der ersten 6 Monate" verhindert das der Landesparteitag bis zum ende des Jahres verschleppt wird lässt aber noch genug Spielraum um geeignete Örtlichkeiten zu finden. Eine Begrenzung auf das erste Quartal hatte sich in den letzten Jahren als eine zu knappe Einschränkung erwiesen.
2.2) "zur Neuwahl des Landesvorstandes" verhindert das zwar ein Landesparteitag durchgeführt wird, jedoch nicht zu Vorstandswahlen sodas der Vorstand seine Amtszeit bis zum ende des Jahres verlängern kann.
2.3) "eines Geschäftsjahres" verhindert das Vorstandswahlen zwar am Jahresanfang jedoch vor Ende des Geschäftsjahres stattfinden wenn das Geschäftsjahr nicht mehr dem Kalenderjahr entspricht.
- Diskutiert auf dem LPT und bei b) erstmalig anstelle von mindestens eingesetzt
- Diskutiert in der PG Orange Submarine und "erstmalig" komplett gestrichen