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SN:Wahlen/BTW 2013/Plakatierung/Plakatgenehmigungen BTW2013 Chemnitz

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Plakatierungsgenehmigungen für die Stadt Chemnitz

Hier findet ihr eine Übersicht über die Bedingungen, die ihr beim Plakatieren beachten müsst. Bitte vor dem Plakatieren *unbedingt lesen* und *beachten*!

Sollte eine Kommune fehlen, bitte vor dem Plakatieren unter plakate@piraten-sachsen.de nachfragen. Nicht einfach Plakate aufhängen. Das könnte zu erheblichen Kosten führen!

Bitte druckt euch das angehängte Dokument, das wir von der Kommune erhalten haben, aus und nehmt es beim Plakatieren mit.


Kommune Ansprechpartner (Fon, Fax, Mail) Anzahl gestattet ab abhängen bis Bedingungen Kosten Datei
Chemnitz H. Meyer, Fon: 0371/488-3290, E-Mail: stev.meyer@stadt-chemnitz.de 3000 2013-08-04 2013-09- unterzeichnete Kopie der Wahlvereinbarung zurücksenden! (ToDo Mark); erlaubt: Lichtmasten, Bäume, Brückenpfeiler, trennende Grünstreifen. NICHT: am Markt und Neumarkt, an und in öffentlichen Gebäuden sowie deren Zugangsbereich. Unterkante Mastanhänger: 3 m. ? link