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Benutzer:Bzapf/Betriebsräte

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Gründung

Bei mehr als 5 Beschäftigten kann ein Betriebsrat gegründet werden. Dieser wird in freier, gleicher und geheimer Wahl bestimmt. Der erste offizielle Schritt wird häufig die Gründung eines Wahlvorstands sein.

Wahlen

Ausschlaggebend ist die Erste Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes (Wahlordnung). Diese gibt eine Listenwahl vor, ähnlich wie bei der Bundestagswahl. Vorschlagslisten werden hier häufig die Organisation des Betriebs wiederspiegeln.

Tendenzbetriebe

Viele Betriebe sind sogenannte Tendenzbetriebe, dazu zählen beispielsweise konfessionelle Kindergärten.