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SL:Mitgliederversammlungen/Landesparteitage/Landesparteitag 2013.1/Antragsfabrik/Satzungsänderung Entwurf 009

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Satzungsänderung (im Entwurfsstadium) für den Landesparteitag Saarland 2013.1.

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Antragstitel

Landesweiter Ausgleich der Parteienfinanzierung

Antragsteller
Antragstyp

Satzungsänderung

Antragstext

Es wird beantragt in der Landessatzung im Abschnitt B: Finanzordnung an geeigneter Stelle einzufügen.

§nnn Landesweiter Ausgleich der Parteienfinanzierung

(1) Die dem Landesverband Saarland netto zufließenden Mittel aus der Parteienfinanzierung verbleiben zu 40% beim Landesverband und der Rest wird unter den Kreisverbänden aufgeteilt.

(2) Die den Kreisverbänden zustehenden Mittel werden zu einem Drittel als Sockelbeträge, also Beträge gleicher Höhe an die Kreisverbände gezahlt, zu einem Dritteln werden die Mittel anhand der Mitgliederzahl zum Jahresanfang des entsprechenden Wirtschaftsjahres aufgeteilt und zu einem drittel nach der Grundfläche der Kreisverbände aufgeteilt.

(3) Mittel, die einem nicht existierenden Kreisverband zufallen, werden durch den Landesverband zweckgebunden für die jeweilige Region verwendet und entsprechend getrennt von den Landesmittel verwaltet.

(4) Diese Beträge werden jeweils in der Quartalsmitte als Abschlagszahlungen auf der Basis der aktuellen Berechnungsgrundlage den Kreisverbänden zur Verfügung bereitgestellt. Die endgültige Festsetzung und Ausgleich der Abschlagszahlungen erfolgt innerhalb von 3 Monaten nach Zustellung des rechtskräftigen Festsetzungbescheides der Bundestagsverwaltung zur staatlichen Parteienfinanzierung.

(5) Die Kreisverbände sorgen für eine angemessene Verteilung der staatlichen Parteienfinanzierung unter sich und ihren Untergliederungen.


Neue Fassung

§nnn Landesweiter Ausgleich der Parteienfinanzierung

(1) Die dem Landesverband Saarland netto zufließenden Mittel aus der Parteienfinanzierung verbleiben zu 40% beim Landesverband und der Rest wird unter den Kreisverbänden aufgeteilt.

(2) Die den Kreisverbänden zustehenden Mittel werden zu einem Drittel als Sockelbeträge, also Beträge gleicher Höhe an die Kreisverbände gezahlt, zu einem Dritteln werden die Mittel anhand der Mitgliederzahl zum Jahresanfang des entsprechenden Wirtschaftsjahres aufgeteilt und zu einem drittel nach der Grundfläche der Kreisverbände aufgeteilt.

(3) Mittel, die einem nicht existierenden Kreisverband zufallen, werden durch den Landesverband zweckgebunden für die jeweilige Region verwendet und entsprechend getrennt von den Landesmittel verwaltet.

(4) Diese Beträge werden jeweils in der Quartalsmitte als Abschlagszahlungen auf der Basis der aktuellen Berechnungsgrundlage den Kreisverbänden zur Verfügung bereitgestellt. Die endgültige Festsetzung und Ausgleich der Abschlagszahlungen erfolgt innerhalb von 3 Monaten nach Zustellung des rechtskräftigen Festsetzungbescheides der Bundestagsverwaltung zur staatlichen Parteienfinanzierung.

(5) Die Kreisverbände sorgen für eine angemessene Verteilung der staatlichen Parteienfinanzierung unter sich und ihren Untergliederungen.

Antragsbegründung

Die Finanzmittel aus der staatlichen Parteienfinanzierung ermöglichen erst den Kreisverbänden, die kosten trächtige Arbeit zu realisieren. Auch müssen die Kreisverbände in die Lage versetzt werden die jeweiligen Kosten der Kreis und Kommunalwahlen zu stemmen und über Mittel verfügen, um bei Direktwahlen der Bürgermeister oder Oberbürgermeister entsprechende Kandidaten zu unterstützen. Vergleichsweise obliegt dem Landesverband dahingehend lediglich die Kosten der Landtagswahl. Hinsichtlich der Bundestags und Europaratswahl ist ja bereits ein entsprechendes Finanzierungskonzept über die Bundespartei etabliert, womit dies hinreichend gesichert ist, da hier eine Regelung getroffen wird, die nur die netto im Landesverband zur Verfügung stehenden Mittel betrifft. Auch berücksichtigt dieser Antrag die im Saarland sehr unterschiedliche vorhandene Bevölkerungsdichte als auch den Fakt der kostenintensiven Flächenkreisen und schafft einen bereits auf Bundesebene bewährten Ausgleich.

Sicher ist hierbei nicht jeder mögliche Parameter der Finanzverteilung berücksichtigt und jedes noch so detaillierte Verteilungsprinzip wird irgendwo Schwachstellen haben, wobei hier wohl eine ausgewogene und pragmatische Lösung zum tragen kommt, welche die wichtigsten Faktoren berücksichtigt.

Datum der letzten Änderung

21.02.2013


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