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SH Diskussion:LPT2013.1/Anträge/S0902 Geschäftsordnung des LPT
Version vom 11. Februar 2013, 23:01 Uhr von imported>Gollog126 821 (Die Seite wurde neu angelegt: „Mir ist der Nutzen des Antrags nicht klar. Im Verdacht, dass ich irgend etwas verpasst habe, habe ich mir mal andere Satzungen angeschaut, sowohl von zwei zufäll…“)
Mir ist der Nutzen des Antrags nicht klar. Im Verdacht, dass ich irgend etwas verpasst habe, habe ich mir mal andere Satzungen angeschaut, sowohl von zwei zufällig ausgewählten anderen Landesverbänden, als auch von anderen Parteien. Ich habe dort keine in der Satzung verankerte Geschäftsordnung gefunden.
Was wird also nun dadurch gewonnen, die GO-Festlegung für den LPT unflexibler zu gestalten? Ich sehe keine Vorteile, eher Nachteile: 1. Sind untergeordnete Gebietsverbände ggf. durch Satzungs-GO gebunden? Das fände ich nicht wünschenswert. 2. Die Satzung wird gewaltig aufgeblasen. Ich bin ein Freund von schlanken und eleganten Sach-Texten - die Satzung ist kein Roman.
Gollog126_821