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Mindestlohn in Bayern bei öffentlichen Ausschreibungen

Alle öffentlichen Aufträge und Ausschreibungen in Bayern sollen den Auftragnehmer verpflichten gültige Tarifvereinbarungen einzuhalten und/oder einen Mindestlohn zu zahlen, der mindestens der aktuellen Niedrieglohngrenze für Deutschland gemäß der Definition der OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) entspricht, als Höchstarbeitszeit ist hierbei von einer 40 Stunden Woche auszugehen.

Beschluss

Dieser Antrag wurde auf dem Landesparteitag 2013.1 (Protokoll) in Unterhaching als PP045 angenommen.