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SH:LPT2013.1/Anträge/S0911b Gebietsversammlungen
Dies ist ein Satzungsänderungsantrag an den Landesparteitag 2013.1.
Es wird beantragt in der Landessatzung Abschnitt A § 9c Abs. 8+11 nachfolgend zu ändern Aktuelle Fassung:
Neue Fassung:
Die Piraten der beiden kreisfreien Städte Flensburg und Neumünster haben durch diese Änderung eine reale Chance sich in einem virtuellen Kreisverband zu organisieren und zu arbeiten. Dieses würde auch zu einer Entlastung des LaVo führen. Es gilt zu bedenken : Während vielleicht die Anzahl der Mitglieder zur Einberufung einer Gebietsversammlung noch erreicht wird oder aber der Vorstand einlädt, ist bei allem Aufwand nicht sichergestellt, dass die Versammlung dort beschlussfähig ist. Auch die beiden kreisfreien Städte benötigen virtuelle Kreisverbände um in der Außenwirkung einer gewisse Unabhängigkeit von LV arbeiten zu können, Stichwort Kommunales Wahlprogramm. In Neumünster so scheint es gibt es einen Anteil von fast 70% an passiven Mitgliedern. Hier wären mit einem virtuellen Kreisverband Möglichkeiten gegeben jene Mitglieder abzuholen, die sich in der Vergangenheit nicht in der Partei angekommen gefühlt haben ohne bei jeder Aktion den LaVo zu bemühen. Daher ist es notwendig hier nach zu regulieren. Anmerkungen : Die Änderung in Abs 11 soll bewirken , das einberufene Versammlungen Beschlussfähig bleiben, hier ist mE eine zusätzliche Hürde von 10% nicht mehr notwendig, da diese bereits bei der Einberufung greift. Die übliche Regelung in Vereinssatzungen widerspricht meiner Auffassung nach gegen basidemokratisches Verständnis. Die Anzahl von 6 Mitgliedern in den kreisfreien Städten ist nicht willkürlich gewählt, sondern ergibt sich aus dem Verhältnis von 140.000 zu 85.000 Mitgliedern zwischen kleinen Kreisen und den beiden Städten Flensburg und Neumünster. Die vorgeschlagenen Änderungen ändern nicht den ursprünglichen Sinn dieser Einschränkungen.
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