Dies ist ein ReadOnly-Mirror von wiki.piratenpartei.de!
Die Daten werden täglich aktualisiert.

SH:LPT2012.2/Anträge/S003 Mitgliedschaft

Aus Piratenwiki Mirror
< SH:LPT2012.2‎ | Anträge
Version vom 10. Juni 2012, 18:20 Uhr von imported>Darkstar (Schützte „SH:LPT2012.2/Anträge/S003 Mitgliedschaft“: Eingereichter Antrag zu Parteitag ([edit=vorstand-sh] (unbeschränkt) [move=vorstand-sh] (unbeschränkt)))
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen


Dies ist ein Satzungsänderungsantrag an den Landesparteitag 2012.2.

Antrag Nummer S003 an den LPT 2012.2.
Beantragt von
HKLS
Titel
Erwerb der Mitgliedschaft
Empfehlung der Antragskommission
zurückgezogen zugunsten von S002
betrifft Abschnitt/Kapitel
Landessatzung § 3

Antragstext

Der LPT möge beschließen, in § 3 der Landessatzung einen neuen Absatz 3 einzufügen:


Aktuelle Fassung:

§ 3 - Erwerb der Mitgliedschaft
(1) Der Erwerb der Mitgliedschaft der Piratenpartei Deutschland wird durch die Bundessatzung geregelt.
(2) Jegliche Änderung am Bestand der Mitgliedsdaten muss allen übergeordneten Gliederungen mitgeteilt werden.

Neue Fassung:

§ 3 - Erwerb der Mitgliedschaft
(1) Der Erwerb der Mitgliedschaft der Piratenpartei Deutschland wird durch die Bundessatzung geregelt.
(2) Jegliche Änderung am Bestand der Mitgliedsdaten muss allen übergeordneten Gliederungen mitgeteilt werden.
(3) Eine Mitgliedschaft kann nicht am Tag einer Mitgliederversammlung erworben werden.

Begründung

Der Antrag auf Mitgliedschaft muss geprüft werden. Nach § 3 Abs. 2 Satz 1 der Bundessatzung entscheidet über eine Aufnahme der Vorstand der jeweilig zuständigen Gliederung. Diese Prüfung sollte mit Sorgfalt geschehen, was an Sitzungstagen von Mitgliederversammlungen in der Regel nicht möglich ist. Um hier Klarheit zu schaffen und Ansprüche von vorneherein abwehren zu können, sollte dieser Passus in die Satzung.

Diskussion
Diskussionsseite