< SH:LPT2012.2 | AnträgeVersion vom 10. Juni 2012, 18:15 Uhr von imported>Darkstar
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Dies ist ein Satzungsänderungsantrag an den Landesparteitag 2012.2.
- Antrag Nummer S009a03 an den LPT 2012.2.
- Beantragt von
- HKLS
- Titel
- Wahl des Vorstandes
- Empfehlung der Antragskommission
- formal ok
- betrifft Abschnitt/Kapitel
- Landessatzung § 9a Abs. 3
Antragstext
Der LPT möge die folgende Änderung des § 9a Abs. 3 beschließen:
Aktuelle Fassung:
|
§ 9a der Satzung
(3) Die Mitglieder des Landesvorstands werden vom Landesparteitag mindestens einmal im Kalenderjahr gewählt. Der Landesvorstand bleibt bis zur Wahl eines neuen Landesvorstands im Amt.
|
Neue Fassung:
|
(3) Die Mitglieder des Landesvorstands werden vom Landesparteitag mindestens einmal im Kalenderjahr geheim gewählt. Der Landesvorstand bleibt bis zur Wahl eines neuen Landesvorstands im Amt.
|
Begründung
Das Landeswahlgesetz Schleswig-Holstein setzt eine geheime Wahl eines Landesvorstandes voraus. Die Landeswahlleitung hat bei der Landtagswahl 2012 beanstandet, dass dies nicht aus unserer Satzung hervorgeht.
- Diskussion
- Diskussionsseite
|