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LiquidFeedback/Themendiskussion/1664

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Version vom 30. April 2012, 21:15 Uhr von imported>Wiskyhotel
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Ich schlage vor, das Thema ein wenig zu erweitern: Die Kirche selbst ist bei Nachforderungen zur Kirchensteuer beweispflichtig und nicht der Bürger. Verliert man seine standesamtliche Urkunde des Austritts, ist (anscheinend, ich finde keinen expliziten Gesetzestext) man selbst in der Pflicht, den Austritt zu beweisen. Da die Ämter diese Unterlagen nach Verjährungsfrist vernichten dürfen, befindet man sich dann in der Situation, dass die Justiz Nachforderungen zulässt.

Meiner Meinung nach ist das unhaltbar, jeder Vertragspartner, der mir an den Geldbeutel will, muss nachweisen, dass ich in seiner Schuld bin. Warum nicht auch die Kirche?

Bernd 19:25, 30. Apr. 2012 (CEST)