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SH:SH-transparent
Texte für die Whistleblower-Seite
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Willkommen bei SH transparent, dem Internetportal zur anonymen Veröffentlichung von Dokumenten und Informationen von Interesse in Schleswig-Holstein.
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Welche Dokumente und Informationen eignen sich zur Veröffentlichung?
Zur Veröffentlichung auf SH transparent eignen sich bislang unveröffentlichte Dokumente und Informationen, die für Schleswig-Holsteiner von Interesse sind.
In Frage kommen beispielsweise:
- Prüfberichte des Landesrechnungshofs und der kommunalen Rechnungsprüfungsämter (z.B. wenn aus ihnen Misswirtschaft oder Korruption hervor geht)
- Öffentlich-private Verträge über Großprojekte oder Dienstleistungen
- Unterrichtungen der Landesregierung an den Landtag über Gesetzgebungsvorhaben und -verfahren
- Nebeneinkünfte von Abgeordneten sowie deren Funktionen in Verbänden, Vereinen, Kammern, Aufsichts- und Beiräten, Vorständen (z.B. wenn sie auf Interessenkonflikte hinweisen)
- Dokumente von Parteien und Fraktionen über deren Aktivitäten und Vorhaben (z.B. über ihre Einnahmen, Ausgaben, ihr Vermögen und ihre Schulden)
- Forschungsergebnisse und Gutachten
- Entwürfe, verabschiedete Haushaltssatzung und Stellenpläne von Kommunen
- Nichtöffentliche Protokolle
- Eingriffe oder Weisungen übergeordneter Behörden an untergeordnete Behörden
- Umwelt- und Planungsinformationen
- Berichte über den Zustand von Straßen
- Ergebnisse von Lebensmittel- und sonstigen Kontrollen
Wie verfährt SH transparent mit eingesandten Dokumenten und Informationen?
- Wenn Sie Dokumente und Informationen über dieses Portal hochladen, stellt die SSL-verschlüsselte Internetverbindung sicher, dass der Datenverkehr zwischen Ihrem und unserem Computer nicht mitgelesen werden kann. Die Nutzung dieses Internetportals wird auch von uns selbst nicht protokolliert. Insbesondere wird Ihre IP-Adresse bei der Nutzung dieses Portals nicht festgehalten. (Für Techniker: access log und error log sind deaktiviert, siehe Konfigurationsdaten (Link).)
- Wenn Sie eine elektronische Datei über dieses Portal hochladen oder Informationen einsenden, wird diese verschlüsselt an unseren Server übertragen. Auf dem Server werden Ihre Daten automatisch PGP-verschlüsselt. Über den Schlüssel verfügen nur ausgewählte Mitglieder der Piratenpartei. Unser Server befindet sich in ... und wird von ... betrieben.
- Eingegangene Dokumente und Informationen werden von uns vor der Veröffentlichung überprüft und bearbeitet (siehe unten). Die Veröffentlichung erfolgt im Regelfall innerhalb einer Woche.
- Eingesandte elektronische Dateien können identifizierbare Daten (Headerdaten) enthalten. Wir veröffentlichen eingesandte elektronische Dateien deshalb nicht selbst, sondern drucken sie in ein PDF-Dokument aus. Vor der Veröffentlichung des PDF-Dokuments löschen wir die Originaldatei.
- In Papierform eingesandte Dokumente digitalisieren wir und vernichten sie vor der Veröffentlichung.
- Der Datenschutz ist uns nicht nur im Hinblick auf die Identität von Informanten, sondern auch von anderen Personen wichtig, die in eingesandten Dokumenten genannt sind. Wenn deren Identität nichts zur Sache tut, schwärzen wir deren Namen und sonstige persönliche Daten vor der Veröffentlichung.
Was sollte ich zur Sicherstellung meiner Anonymität beachten?
- Wenn Sie uns sensible elektronische Dateien zukommen lassen möchten, sollten Sie diese ausdrucken und uns eingescannt oder per Post übersenden. Dadurch entfernen Sie rückverfolgbare Spuren ("Meta-Daten") aus der Originaldatei.
- Beachten Sie, dass die Benutzung fremder Computer (z.B. das Kopieren, Hochladen oder Ausdrucken von Dateien) protokolliert werden kann. Sie sollten in der Lage sein, solche Aktionen mit einem legitimen Interesse zu begründen, um Ihre Identität als Informant glaubhaft abstreiten zu können. Beispielsweise kann der Ausdruck eines Dokuments am Arbeitsplatz damit begründet werden, dass er dienstlich veranlasst war.
- Wenn Sie sensible elektronische Dokumente auf SH transparent hochladen möchten, nutzen Sie dafür Ihren privaten Rechner, ein öffentliches Internetterminal (z.B. Internetcafé) oder einen öffentlichen WLAN-Internetzugang.
- Achten Sie darauf, dass eingesandte Papierdokumente keine identifizierbaren handschriftlichen Vermerke o.ä. tragen. Schwärzen Sie diese gegebenenfalls. Senden Sie geschwärzte Dokumente in Kopie oder eingescannt ein.
Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie uns an (z.B. von einer Telefonzelle) oder schreiben Sie uns (Kontaktdaten).
Wie ist die Rechtslage?
Der Schutz von Informanten (Whistleblowern) ist in Deutschland bislang nicht ausdrücklich geregelt. Allgemeingültige Aussagen lassen sich nicht treffen. Die Zulässigkeit von Whistleblowing hat schon die Gerichte bis hin zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte beschäftigt, der ihren Schutz gestärkt hat. Damit Informanten erst gar nicht in solche Streitigkeiten verwickelt werden und anonym bleiben können, haben wir dieses Portal eingerichtet.
Der Betrieb dieses Veröffentlichungsportals ist legal und genießt den Schutz von Artikel 5 des Grundgesetzes (Meinungsfreiheit, Pressefreiheit, Rundfunkfreiheit).
Wo finde ich weitere Informationen über die Veröffentlichung interner Dokumente und Informationen?
Ausführliche Informationen finden Sie auf den Webseiten des Whistleblower-Netzwerk e.V.
Warum betreibt die Piratenpartei SH transparent?
Die Piratenpartei Schleswig-Holstein tritt für eine neue Balance zwischen Geheimhaltung und Transparenz sowie zwischen Staat und Bürger ein. Wir wollen den Schleswig-Holsteinern weitaus mehr demokratische Mitbestimmungsrechte einräumen als sie bisher haben. Weil Wissen Macht ist, treten wir für die Veröffentlichung vieler Informationen und Dokumente ein, die bislang geheim gehalten werden (siehe oben). Wenn alle Macht vom Volk ausgehen soll, muss das Volk auch über die dazu erforderlichen Informationen verfügen.
Neben der Ermöglichung öffentlicher Kontrolle möchten wir eingesandte Informationen auch für unsere politische Arbeit nutzen. Wenn sich aus eingesandten Dokumenten beispielsweise Hinweise auf Missstände in Schleswig-Holstein ergeben, können wir uns politisch dafür einsetzen, dass diese abgestellt werden.
Unterseite "Veröffentlichen"
Dokumenten und Informationen von Interesse in Schleswig-Holstein können Sie als Brief oder elektronisch zur Veröffentlichung einsenden.
1. Postanschrift für Einsendungen: Landesgeschäftsstelle, Stichwort SH transparent, ...
2. Elektronische Einsendung
(PGP-fähigen Formmailer einfügen mit einem Textfeld und einer Uploadmöglichkeit auch für größere Dateien)
Unterseite "Dokumente lesen"
An dieser Stelle erscheinen die von Ihnen eingesandten Dokumente und Veröffentlichungen.