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BY:Wahl2013/Formalia/Kommunalwahl

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Kommunalwahl 2014

Grundlegendes

Wer kann für Stadtrat/Kreistag/Gemeinderat aufgestellt werden

Jeder, der Unionsbürger, über 18 Jahre ist und in der entsprechenden Gemeinde/Stadt/Kreis einen Wohnsitz zum Wahltag länger als 3 Monate gemeldet hat. Dieser muss nicht der Erstwohnsitz sein. man darf aber nur an einem seiner Wohnsitze antreten und nur in einem Wahlvorschlag antreten.

Wer kann die Kandidaten wählen

Alle Anhänger einer Partei oder Wählergruppe die in der Gemeinde Aktives Wahlrecht hat (i.d.r. Unionsbürger, über 18, Erstwohnsitz). Durch Landessatzung auf Parteimitglieder beschränkt (§10a Absatz 2, Satz 1 Wort 13). Parteiinterne Stimmberechtigung hat allerdings keinerlei Bedeutung).

TBC.

Ablauf/Termine

Chronologisch Rückwärts

  • 16. März 2013: Wahl
  • -41 Tage Ende der Möglichkeit Unterstützerunterschriften zu Sammeln.
  • -52 Tage, 18 Uhr. Letzte Möglichkeit einen Wahlvorschlag einzureichen.
  • -89 Tage bis -66 Tage. Wahlvorschläge können eingereicht werden. Mit Einreichung können Unterstützerunterschriften gesammelt werden.

Aufstellung von Bewerbern

Einreichung der Wahlvorschläge

Rechtsgrundlagen