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NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung des Wolfsburger Rates/§ 30
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Version vom 30. September 2011, 13:11 Uhr von imported>Matthias Kellner (Die Seite wurde neu angelegt: „==§ 30== {{NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung des Wolfsburger Rates/Sitzungen des Verwaltungsausschusses}}“)
§ 30
Sitzungen des Verwaltungsausschusses
(1) Die Sitzungen des Verwaltungsausschusses sind nichtöffentlich. Der Verwaltungsausschuss besteht aus:
a) den Beigeordneten
b) dem Oberbürgermeister/in
c) den anderen Beamten/Beamtinnen auf Zeit
d) den Mitgliedern nach § 51 Abs. 4 Satz 1.