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NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung des Wolfsburger Rates/§ 26

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§ 26

Vertraulichkeit der nichtöffentlichen Ausschusssitzungen

(1) Die Ausschussberatungen, Sitzungsvorlagen und -niederschriften der nichtöffentlichen Ausschusssitzungen sind in der Regel vertraulich. Über die Ergebnisse der Verhandlungen ist Verschwiegenheit zu bewahren, sofern der Ausschuss nicht für bestimmte Gegenstände die Pflicht zur Verschwiegenheit aufhebt, um die Unterrichtung der Öffentlichkeit über Fragen von kommunalpolitischer Bedeutung zu ermöglichen. Im übrigen entfällt die Pflicht zur Verschwiegenheit erst, wenn der Rat oder der Verwaltungsausschuss die Bekanntgabe beschlossen hat.

(2) Die Pflicht zur Verschwiegenheit gilt nicht gegenüber den übrigen Mitgliedern des Rates, soweit es sich um Angelegenheiten des Rates handelt.