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NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung des Wolfsburger Rates/§ 20

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§ 20

Vorsitzende

(1) Die Fraktionen oder Gruppen bestimmen die Vorsitzenden der Ausschüsse aus der Mitte der den Ausschüssen angehörenden Ratsmitglieder gemäß § 51 Abs. 8 der Nds. Gemeindeordnung im Zugreifverfahren.

(2) Die Ausschüsse wählen aus ihrer Mitte ein Ratsmitglied zum stellvertretenden Ausschussvorsitzenden.