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NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung des Wolfsburger Rates/§ 14
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Version vom 30. September 2011, 13:04 Uhr von imported>Matthias Kellner (Die Seite wurde neu angelegt: „==§ 14== {{NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung des Wolfsburger Rates/Abstimmung}}“)
§ 14
Abstimmung
(1) Für die Abstimmung sind folgende Formen vorgesehen:
a) Handaufheben
b) namentliche Abstimmung
c) geheime Abstimmung