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NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung des Wolfsburger Rates/§ 11
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Version vom 30. September 2011, 13:03 Uhr von imported>Matthias Kellner (Die Seite wurde neu angelegt: „==§ 11== {{NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung des Wolfsburger Rates/Redezeit}}“)
§ 11
Redezeit
(1) Die Redezeit beträgt fünf Minuten. Zum gleichen Beratungsgegenstand darf jedes Ratsmitglied nur zweimal sprechen.
(2) Das gilt nicht
a) für die Beratung des Haushaltsplanes und für die Berichterstattung über Anträge von Fraktionen und Ausschüssen;
b) für Stellungnahmen der Fraktionen;
c) für das Schlusswort eines/einer Antragstellers/Antragstellerin. Das Schlusswort ist erst zu erteilen, wenn keine Wortmeldung mehr vorliegt oder der Rat die Abstimmung beschlossen hat;
d) für persönliche Erklärungen und zur Richtigstellung offenbarer Missverständnisse;
e) auf Beschluss des Rates für den Einzelfall.