Dies ist ein ReadOnly-Mirror von wiki.piratenpartei.de!
Die Daten werden täglich aktualisiert.

NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung des Wolfsburger Rates/Öffentlichkeit/(2)

Aus Piratenwiki Mirror
< NDS:Wolfsburg‎ | 2011‎ | Geschäftsordnung des Wolfsburger Rates‎ | Öffentlichkeit
Version vom 30. September 2011, 11:03 Uhr von imported>Matthias Kellner (Die Seite wurde neu angelegt: „====(2) Die Öffentlichkeit ist ausgeschlossen, wenn durch öffentliche Beratung oder Beschlussfassung der Schutz der Persönlichkeitssphäre einzelner Personen s…“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

(2) Die Öffentlichkeit ist ausgeschlossen, wenn durch öffentliche Beratung oder Beschlussfassung der Schutz der Persönlichkeitssphäre einzelner Personen sowie das schutzwürdige Geschäfts- oder Vermögensinteresse einzelner Personen oder der Stadt Wolfsburg gefährdet würde.