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NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung des Wolfsburger Rates/Öffentlichkeit/(1)

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(1) Die Sitzungen des Rates und der Ausschüsse sind öffentlich. Jedes Mitglied des Rates oder des Ausschusses kann für einzelne Angelegenheiten den Ausschluss der Öffentlichkeit beantragen. Über den Antrag wird in nichtöffentlicher Sitzung beraten und entschieden; wenn eine Beratung nicht erforderlich ist, kann in öffentlicher Sitzung entschieden werden.