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Finanzen/Parteispenden

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Grundsatz

  • Spenden sind freiwillige und unentgeltliche Leistungen. Unentgeltlich ist eine Leistung, wenn ihr keine Gegenleistung gegenübersteht oder zwischen Leistung und Gegenleistung kein unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang besteht.
  • Für die Entgegennahme, Erfassung und Veröffentlichung von Spenden an die Piratenpartei Deutschland gelten die Bestimmungen des Parteiengesetzes. Entgegengenommene Spenden sind unverzüglich in die Kasse des jeweiligen Vorstandes einzuzahlen.
  • Spenden, mit deren Annahme gegen ein Spendenannahmeverbot nach dem Parteiengesetz verstoßen wird, sind zurückzuweisen.

Veröffentlichungspflicht

  • Gemäß unserer Satzung besteht eine Veröffentlichungspflicht ab € 1.000 pro Jahr und Spender
  • Es besteht die Pflicht zur Addition von Einzelspenden, damit festgelegte Höchstbeträge nicht durch Stückelung umgangen werden können.

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