SN Diskussion:Kreisverband/Chemnitz/Bewerbung BPT2010 2

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Fotos

1: LordSnow
2-3: Pressestelle TU Chemnitz (Fr. Knoche um Erlaubnis gefragt)
4: A. Schreiber

Kosten

Kommen da noch Kosten dazu oder warum habt ihr unten keine avisierten Gesamtkosten angegeben? --Urban Pirate 11:14, 1. Jul. 2010 (CEST)

  • Weil viele Dinge optional sind, da muss erst noch spezifiziert werden was man alles will/benötigt. Dafür muss man wissen was man selber abdecken kann (z.B. Brandschutzwachen, Technik, Tische, Fläche etc.), um dann wirklich einen Gesamtpreis angeben zu können.
  • Also Minimum kann man ja die 5.000 Miete nehmen + die 100-200 für die Versicherung, nach oben hin ist natürlich alles offen... LordSnow 11:33, 1. Jul. 2010 (CEST)

Liste der zusätzlichen Angaben nach Absprache mit dem Bundesvorstand

  1. Beamer- und Leinwandgröße ausreichend für ca. 1.000 Piraten?
    done LordSnow 16:31, 19. Jul. 2010 (CEST)
  2. Summe der LAN- und der WLAN-Plätze
    geht meiner Meinung nach eigtl. schon jetzt hervor, noch ein Netztechniker ne Idee was man da noch machen soll? LordSnow 16:31, 19. Jul. 2010 (CEST) / Hab jetzt noch etwas zur UMTS-Verbindung vor Ort eingetragen, schlecht ist das sicher nicht. ToRo 17:39, 19. Jul. 2010 (CEST)
    done
  3. Anzahl der Schlafplätze in den Hallen?
    wenn wir Sachsenstube und TAC als Schlafplätze mitnutzen, dann würde ich sagen 100? LordSnow 16:31, 19. Jul. 2010 (CEST)
    was denkst du Meike, hast's ja auch mal gesehn, oder die anderen?
  4. Können die Piraten auch schon am Vorabend in der/den Halle/n übernachten?
    done LordSnow 16:31, 19. Jul. 2010 (CEST)
  5. Mehrkosten, wenn parlamentarisch bestuhlt werden muss (wovon ich ausgehe)?
    in der Kalkulationstabelle bereits enthalten, wenn in Brief von Meike mehr enthalten, dann bitte eintragen LordSnow 16:31, 19. Jul. 2010 (CEST)
  6. Catering-Koppelgeschäft mit der Beschallungsanlage darstellen
    done LordSnow 16:31, 19. Jul. 2010 (CEST)
  7. Jugendherberge?
    done ToRo
  8. Fahrtzeit mit ÖPNV ab Haupbahnhof bis zur Halle?
    done ToRo
  9. Video- und Streamingtechnik muss vorhanden sein und auch von Euch dargestellt werden
    Da bin ich überfragt, weiß Christian da vielleicht nen Ansatzpunkt oder die AG Technik? LordSnow 16:31, 19. Jul. 2010 (CEST)
  10. Anzahl der Leute in Eurem Orgateam? (Hinweis auf AG Schnittchen und AG Technik)
    steht imho schon da? LordSnow 16:31, 19. Jul. 2010 (CEST)
  11. Feiertagsregelung (ist die Veranstaltung am 20.11. gesetzlich zulässig?)
der 20.11. ist ein Samstag - kein Sonntag, kein Feiertag - oder?
wie/wo prüft man das? LordSnow 16:31, 19. Jul. 2010 (CEST)
REVOSAX Gesetz über Sonn- und Feiertage im Freistaat Sachsen §6, imo handelt es sich um keine "Vergnügungsveranstaltung", aber vielleicht sollte das ein Anwalt klären --Matouf 16:55, 19. Jul. 2010 (CEST)
Es gelten noch die allg. Verbote §4 ABs. 2 SächsFeiertagsgesetz:
"An den Sonntagen und den gesetzlichen Feiertagen sind öffentlich bemerkbare Arbeiten und sonstige Handlungen, die geeignet sind, die Ruhe des Tages zu beeinträchtigen, verboten, soweit nicht durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes etwas anderes bestimmt ist."
Vielleicht sollten wir mal gucken, ob andere PT (SPD etc.) nicht auch Sonntage einbezogen haben.
-- Privacy 12:37, 23. Jul. 2010 (CEST)
Kurze Googlesuche ergibt, das in den letzten Jahren Dutzende Parteitage auch an Sonntagen stattfanden.
-- tarzun 16:18, 23. Jul. 2010 (CEST)

Weiter Anmerkungen

MVStättV

Maximales Fassungsvermögen

   * zugelassen 1.250 Personen; 2.000-3.000 Leute essen jeden Tag dort 

Interessiert keinen wieviele Leute dort essen. die MVStätt sieht da was anderes vor! MVStättV $1 2) 1- für Sitzplätze an Tischen: 1 Besucher je m2 Grundfläche des Versammlungsraumes

... dabei natürlich alles abziehen was im weg steht wie z.b. auch bühne catering usw. ^^ nur ma so nebenbei als info.

Und zur Brandwache: absoluter quatsch ->

§41 Brandsicherheitswache, Sanitäts- und Rettungsdienst (1) Bei Veranstaltungen mit erhöhten Brandgefahren hat der Betreiber eine Brandsicherheitswache einzurichten. (2) 1Bei jeder Veranstaltung auf Großbühnen sowie Szenenflächen mit mehr als 200 m2 Grundfläche muss eine Brandsicherheitswache der Feuerwehr anwesend sein. 2Den Anweisungen der Brandsicherheitswache ist zu folgen. 3Eine Brandsicherheitswache der Feuerwehr ist nicht erforderlich, wenn die Brandschutzdienststelle dem Betreiber bestätigt, dass er über eine ausreichende Zahl ausgebildeter Kräfte verfügt, die die Aufgaben der Brandsicherheitswache wahrnehmen.

--Cyco 02:51, 30. Jul. 2010 (CEST)