HB:Vorstand/Geschäftsordnung

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Geschäftsordnung des Vorstandes des Landesverbands Bremen

Beschlossen am 01.05.2013 bestätigt am 10. November 2018

Vorwort

Der Vorstand in seiner Gesamtheit und jedes einzelne Vorstandsmitglied arbeitet mit den Organen und Mitgliedern der Partei zum Wohle dieser vertrauensvoll zusammen. Diese Zusammenarbeit erfolgt gleichrangig, gleichberechtigt und verfolgt gemeinsame Ziele.

§1 Vorstandssitzungen

  1. Der Vorstand trifft sich in der Regel monatlich aber spätestens zweimonatlich zu Vorstandssitzungen. Bei Eilbedürftigkeit oder auf Antrag eines Vorstandsmitglieds werden sie unverzüglich einberufen.
  2. Der Vorstand trifft alle Entscheidungen grundsätzlich in Vorstandssitzungen oder im Umlaufverfahren.
  3. Vorstandssitzungen werden nach Möglichkeit auch in einer Audio- oder Videokonferenz durchgeführt.
  4. Vorstandsmitglieder, die über Telefon, Audio- oder Videokonferenz zugeschaltet sind, gelten als anwesend.

§2 Einladung zu Vorstandssitzungen

  1. Der Termin und Ort für die nächste reguläre Vorstandssitzung sollen während der laufenden Vorstandssitzung beschlossen und nach Sitzungsende veröffentlicht werden.
  2. Nach Möglichkeit wird der Ort der Vorstandssitzungen in Absprache mit den Kreisverbänden rotierend gewählt.
  3. Sobald ein Termin und Ort feststehen, werden diese zusammen mit einer vorläufigen Tagesordnung veröffentlicht, damit Eingaben zu den behandelten Themen möglich sind. Die endgültige Tagesordnung wird zu Beginn der Sitzung aufgestellt.
  4. Zu Vorstandssitzungen wird mit einer Frist von mindestens 3 Tagen per E-Mail eingeladen.

§3 Anträge zu einer Vorstandssitzung

  1. Anträge zu angekündigten Punkten der Tagesordnung müssen in Textform an den Landesvorstand gerichtet werden.
  2. Jeder Antrag benötigt einen Antragsteller und einen vollständigen, endgültigen Antragstext. Der Antragsteller trägt Sorge dafür, dass alle Vorstandsmitglieder von einem Antrag in Kenntnis gesetzt werden. Dies ist zum Beispiel per E-Mail an vorstand@bremen.piratenpartei.de möglich.
  3. Antragsberechtigt sind:
    1. der Bundesvorstand der Piratenpartei Deutschland sowie dessen einzelne Mitglieder,
    2. die Vorstände anderer Landesverbände der Piratenpartei Deutschland,
    3. (leer)
    4. die Organe der Piratenpartei Bremen und ihre Gebietsverbände,
    5. jedes Mitglied des Landesverbandes Bremen einzeln.
  4. Jeder an den Landesvorstand gestellte Antrag wird behandelt oder vertagt. Vertagte Anträge brauchen nicht erneut gestellt zu werden und werden in die folgende Tagesordnung übernommen.

§4 Beschlüsse

  1. Stimmberechtigt sind nur Mitglieder des Landesvorstands.
  2. Beschlüsse im Vorstand werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Änderungen der Geschäftsordnung erfordern eine absolute Mehrheit der Vorstandsmitglieder.
  3. Beschlüsse können im Umlaufverfahren auf elektronischem Wege getroffen werden und sind spätestens zur nächsten Vorstandssitzung öffentlich zu machen.
  4. Vorstandsmitglieder können eingereichte Anträge als Beschluss im Umlaufverfahren übernehmen.
  5. Bei Nicht-Rückmeldung auf Anträge im Umlaufverfahren binnen 5 Tagen wird dies als Enthaltung gewertet. Zur Gültigkeit eines Beschlusses im Umlaufverfahren bedarf es der Rückmeldung von mindestens der Hälfte plus einem weiteren der Vorstandsmitglieder.
  6. Umlaufbeschlüsse werden per E-Mail angekündigt und dann von den Vorstandsmitgliedern per E-Mail abgestimmt. Die Abstimmung endet, wenn das Ergebnis feststeht. Steht das Ergebnis bis zur nächsten Vorstandssitzung nicht fest, endet das Umlaufverfahren und über den Antrag wird in der Vorstandssitzung entschieden.
  7. Die folgenden Beschlüsse müssen in einer Vorstandssitzung getroffen werden:
    1. Ausgaben die 150,00€ überschreiten
    2. Verträge oder Ausgaben, die regelmäßige Kosten verursachen
    3. Einberufung eines Landesparteitags
    4. Anträge deren Behandlung in der Vorstandssitzung vom Antragsteller explizit verlangt wurde
    5. Beschlüsse zu Ordnungsmaßnahmen
  8. Die folgenden Beschlüsse können durch ein Vorstandsmitglied allein getroffen werden:
    1. Ausgaben bis 150,00€ unter Vorlage von Belegen zur nächsten Landesvorstandssitzung

§5 Öffentlichkeit und deren Ausschluss

  1. Die Sitzungen des Landesvorstands sind öffentlich.
  2. Der Vorstand kann das Rederecht von Nichtmitgliedern zeitlich beschränken.
  3. Der Vorstand kann beschließen, einen Teil der Sitzung nichtöffentlich abzuhalten. Dies ist zu begründen.
  4. Gäste, die die Vorstandssitzung stören, können von der Vorstandssitzung ausgeschlossen werden.

§6 Leitung der Vorstandssitzungen

  1. Die Leitung der Vorstandssitzung wird zu Beginn der Sitzung festgelegt.

§7 Protokollführung

  1. Über den Verlauf der Vorstandssitzungen wird ein Protokoll angefertigt. Das Protokoll muss Anträge, Beschlüsse und Abstimmungsergebnisse enthalten.
  2. Das Protokoll gilt mit dem Ende der nächstfolgenden Vorstandssitzung als angenommen.
  3. Widerspruch ist spätestens in der nächstfolgenden Sitzung anzumelden.
  4. Das Protokoll wird den Sitzungsteilnehmern vor Veröffentlichung zur Durchsicht zugestellt.
  5. Das Protokoll ist schnellstmöglich, spätestens innerhalb von 2 Wochen nach der Vorstandssitzung zu veröffentlichen.

Datenschutz

§8 Verwaltung der Mitgliederdaten und deren Zugriff und Sicherung

  1. Die primäre Verwaltung der Mitgliederdatenbank erfolgt durch den Bundesverband.
  2. Jeder Zugriffsberechtigte ist dazu verpflichtet seine Zugangsdaten und die Mitgliederdaten nach bestem Wissen und Gewissen zu schützen. Dies umfasst insbesondere, dass entsprechende Dateien nicht unverschlüsselt gespeichert werden dürfen. Nicht mehr benötigte Daten sind unverzüglich vollständig zu löschen.
  3. Eine Weitergabe von Mitgliederdaten an Nicht-Zugriffsberechtigte ist untersagt.

Die Vorstandsmitglieder und ihre Aufgaben

§9 Aufgaben des Vorstandes im Allgemeinen

  1. Der Vorstand setzt sich gemäß gültiger Satzung des Landesverbandes zusammen.
  2. Der Vorstand und die einzelnen Vorstandsmitglieder führen gewissenhaft die Geschäfte des Landesverbandes nach den gesetzlichen Vorschriften, der aktuellen Satzung, den Parteitagsbeschlüssen sowie dieser Geschäftsordnung. Sie arbeiten mit den übrigen Organen und Mitgliedern der Partei zum Wohle der Partei vertrauensvoll zusammen.
  3. Jedes Vorstandsmitglied kommt den ihm übertragenen Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen nach. Sollte ein Vorstandsmitglied seinen Aufgaben nicht nachkommen können, so bestimmt es eine Vertretung. In dringenden Fällen ist jedes Vorstandsmitglied zur Vertretung berechtigt und verpflichtet.
  4. Die Aufgabenverteilung innerhalb des Vorstands regelt ein Geschäftsordnungsplan, der dieser Geschäftsordnung als Anlage beigefügt wird.

§10 Beauftragungen

  1. Aufgaben können per Beschluss durch Beauftragungen vergeben werden.
  2. Beauftragungen geht in der Regel eine Ausschreibung voraus.
  3. Jede Beauftragung wird dem nach §9 geregelten Aufgabenfeld mindestens eines Vorstandsmitglieds zugeordnet.
  4. Beauftragte fertigen über ihre Tätigkeit einen Tätigkeitsbericht an. Bei Rückgabe der Beauftragung oder spätestens zum Ende der Amtszeit des Vorstands ist dieser zu Protokoll zu geben oder in Textform vorzulegen.

§11 Tätigkeitsbericht

  1. Jedes Vorstandsmitglied fertigt über seine Tätigkeit einen Tätigkeitsbericht an.
    1. Der Tätigkeitsbericht umfasst die Tätigkeit des jeweiligen Vorstandsmitglieds im Rahmen der ihm in dieser Geschäftsordnung und der angehängten Geschäftsordnungsplan zugewiesenen Aufgaben und Vertretung anderer Vorstandsmitglieder. Optional kann der Tätigkeitsbericht weitere Tätigkeiten des Vorstandsmitglieds im Rahmen seiner Parteiarbeit enthalten.
    2. Spätestens zum Ende der Amtszeit oder bei vorzeitigem Ausscheiden ist der Tätigkeitsbericht auch in Textform vorzulegen.
    3. Er wird dem Landesparteitag vorgestellt.

Inkrafttreten und sonstige Regelungen

§12 Inkrafttreten

Diese Geschäftsordnung wurde vom gewählten Vorstand auf seiner ersten Sitzung am 06. Oktober 2014 in Kraft gesetzt.

Anlagen