Benutzer:Thilo/PP

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Version vom 26. April 2010, 20:56 Uhr von imported>LennStar (Rechtliches)
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Piratenparty

Ablaufplan


Grundgedanken

  • die Feier läuft von 18.00 Uhr bis spätestens 04.00 Uhr des Folgetages
  • es gibt 5 Hauptorganisationsbereiche
  • jede Aufgabe sollte mit mindestens zwei Personen besetzt sein
    • Bar
Barkeeper mixen Getränke, kassieren, verwalten Leergut achten auf die Gesundheit der Gäste. Barkeepern erfordert Ausdauer und Konzentration. Mehr als fünf Stunden sollten die Barkeeper nicht gefordert werden. Daher schlage ich ein System vor, dass zwei Schichten enthält. Von vier Barkeeper befinden sich je Schicht zwei an der Bar und zwei als Springer in der Organisation. Schichtwechsel ist 23.00 Uhr.

--> Ausschankgenehmigung und Hygienepass notwendig?

  • Getränke-Nachschub
Für gewöhnlich befindet sich der komplette Getränkebestand nicht in Reichweite der Bar. Bei guten Besucherzahlen sollte der Antransport von Getränken und der Abtransport von Leergut daher nicht durch die Barkeeper erfolgen. Meine Erfahrung mit einer Location, in der für zwei Bar jeweils nicht sehr viel Platz war (also auch wenig Platz für Abstellmöglichkeiten der Getränke) und nur geschlossene Getränke verkauft wurden, waren Helfer zum Kistenschleppen dringend notwendig. Der Nachschub schiebt voran und ist deswegen etwas früher an der Arbeit als die Bar.
  • Sicherheit
Ein Job, der definitiv nicht von einer Person allein bewältigt werden sollte. Ich habe bisher nicht erlebt, dass es mal zu weit ging, aber es ist immer schon wichtig, dem beispielsweise durch entsprechendes Auftreten vorzubeugen. Zwei oder drei Türsteher sehen anders aus als einer allein auf weiter Flur. Ordner wirken deeskalierend, behalten Eingangsbereich und den Rest der Location im Auge, kontrollieren das Alter und Informieren die Organisation über eventuelle und/oder ungeplante Vorkommnisse. Security wird eingewiesen, bevor es losgeht und verlässt die Location zusammen mit der Organisation als letztes.
  • Entertainment
ich hab keine Ahnung, wie es um die DJs heutzutage steht und was man ihnen zumuten kann. Klar, vielleicht auch einer allein die ganze Nacht die Meute auf den Beinen halten. Ich würde das wie mit dem Fußball halten und ggf. auch die Attraktivität der Veranstaltung steigern und mehrere Künstler engagieren und nach ein paar Stunden gegeneinander einwechseln.

--> Hinweis vom DJ - Vielleicht nicht nur Open Music, irgendwie muss die Tanzfläche voll werden (Anteil sollte dennoch hoch sein) - zudem: Kontakt zu 2 DJ's und einem Gitarrenmann

  • Leitung/Hygiene/Erste Hilfe/Troubleshooting/Sonstiges
Leider ist nicht jedermann für das Nachtleben geschaffen und es bedarf ab und an medizinischer Hilfe. Hier und da geht auch mal etwas zu Bruch und die Hygiene leidet. Darauf sollten wir vorbereitet sein und der Umgang damit muss koordiniert stattfinden. Der Chef ist der, der vor allen anderen in der Firma ist und als letztes geht.

--> Erste Hilfe kann ich mit Jemandem zusammen übernehmen (Ausbildung durch Feuerwehr) - Chef entscheiden wir dann, tendentiell würd ichs machen :D - mind. einer für Hygiene zuständig (nachfüllen von Papier auf Klos, mal kurz wischen, usw.)!

Rechtliches

Rechtliches Zitat AG Recht: Zunächst ist die Frage zu klären, wo die Party steigen soll? Es macht einen Unterschied, ob du eine bestehende Location anmietest oder das ganze auf der grünen Wiese stattfinden soll. Hier greifen unter anderem die Versammlungsstättenverordnung. Bei Veranstaltungen auf der grünen Wiese wie z.B. Grillhütten im Walde sind Umweltschutz Bestimmungen zu beachten. Generell sind auch Lärmschutzbestimmungen zu beachten. Wäre ja schade, wenn um 10 oder 11 die Musik ausgemacht werden muss. Die temporäre Schankerlaubnis richtet sich nach § 12 GastG. Also am besten mal die Seite des örtlichen Ordnungsamtes besuchen und die Formulare ansehen. Ich würde auch mal beim Ordnungsamt vorbeigehen und den Plan schildern. Die Sachbearbeiter sind meist sehr nett und können einem auch sagen, was geht und was nicht.

Stichwort: GEMA. Hier die Veranstaltung unbedingt anmelden, soweit GEMA pflichtige Werke gespielt werden. Die Gema ist berechtigt einen hundertprozentigen Strafzuschlag zu erheben, wenn die Veranstaltung nicht angemeldet war.

GANZ WICHTIG ist der Bereich der Haftung. Was passiert, wenn Partygast XY leicht angesäuselt in ein Loch fällt? Oder in die Scherben zweier Biergläser? Und was ist mit dem netten Piraten der am Ausschank steht. Plötzlich fällt ihm ein Kasten Bier auf den Fuss. Den Veranstalter treffen hier eine Menge an Schutz und Sorgfaltspflichten, die natürlich nur anhand der konkreten Veranstaltung und ihrer Umstände aufzuzeigen sind. Ich würde das ganze Unterfangen versuchen versichern zu lassen. Das Problem ist nur, einen Versicherer zu finden ... . Allerdings halte Versicherung für unabdingbar. Bleiben wir bei Partygast XY. Er hat sich bei seinem Sturz ins Loch das Bein gebrochen. Es wird mit hoher Wahrscheinlichkeit in diesem Fall zu rechtlichen Weiterungen kommen. Seine Krankenversicherung wird sich an den Veranstalter wenden und nachfragen, warum das Loch nicht besonders gesichert war.

Also dies alles nur in Kürze und ohne Anspruch auf Vollständigkeit!


Genehmigungsgrenze von 200 Leuten? (Carlo von Lynx)


Anderes

Mailliste der Berliner Party-Macher: https://service.piratenpartei.de/mailman/listinfo/party