Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Trennung innerer und äußerer Sicherheit / Bundeswehr im Inneren

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80px Dies ist ein eingereichter/eingereichtes Programmantrag für den Bundesverband von Datenritter, Draugr, ventor.

Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden! Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der Antragsfabrik.

Änderungsantrag Nr.
TE081
Beantragt von
Datenritter, Draugr, ventor
Programm

Wahlprogramm/Parteiprogramm

Schlagworte Pro
Schlagworte Contra
Beantragte Änderungen

Der Bundesparteitag möge beschließen:

Die Piratenpartei steht für eine strikte Trennung von innerer und äußerer Sicherheit.

Primäre Aufgabe der Bundeswehr ist die Verteidigung des deutschen Hoheitsgebietes bei einem Angriff von außen. Einsätze im Inneren, insbesondere polizeiliche, sind daher abzulehnen.

Ausnahmen für Einsätze im Ausland können - wenn überhaupt - lediglich

  • Beobachter- und Friedensmissionen der Vereinten Nationen, die jeweils einer Resolution des UN-Sicherheitsrates bedürfen
  • Humanitäre Hilfseinsätze, die keinen Einsatz militärischer Gewalt erfordern
  • NATO-Missionen

sein.

Ausnahmen für Einsätze im Inneren können - wenn überhaupt - lediglich:

  • Einsätze gemäß GG (Art. 87b) bei Gefahren für die Freiheitlich demokratische Grundordnung
  • Katastrophenschutzeinsätze
  • Luft- und Seenot-Rettungseinsätze, sofern hierfür keine gleichwertige zivile Einrichtung geschaffen wird
  • Seeaufklärung zur Bekämpfung von Umweltkatastrophen
  • die Übernahme der im Grundgesetz geregelten, im Rahmen anderweitig gestatteter Einsätze notwendigen, polizeilicher Aufgaben

sein. Mit Ausnahme des ersten Punktes sind Einsätze gegen Menschen zu verbieten.

Begründung
  • Der Antrag lässt Ausnahmen zu, damit über diese gesondert abgestimmt werden kann. Er legt NICHT fest, dass diese Ausnahmen zulässig sein müssen.
  • Einsätze zum Schutze der FDGO sind KEINE Einsätze gegen Terroristen oder Kriminelle, sondern dann erlaubt, wenn der Bestand der Bundesrepublik und ihrer freiheitlichen Ordnung in Frage gestellt ist, z.B. wenn sich eine (inländische) Guerillaarmee bildet. (Die Unabhängigkeitserklärung Bayerns wäre ein Grenzfall, aber vermutlich immer noch nicht gedeckt, da die BRD in diesem Fall weiter existiert.)
  • Ausgeschlossen sind außerdem Einsätze bei Demonstrationen. (Wie z.B. in Heiligendamm geschehen.)
  • Katastrophenschutzeinsätze könnten den Einsatz von Waffensystemen, z.B. zur Sprengung eines Staudammes oder zur Aufklärung von Gefahrenlagen erfordern. Deswegen die Formulierung "gegen Menschen".
  • Seenot-Rettung sollte jedem klar sein. Die Kosten hierfür sind niedriger, da das Gerät ohnehin von der BW gepflegt wird. Wir wollen dennoch den Weg zu einer Küstenwache nach amerikanischem Vorbild offenlassen.
  • Luft-Rettungseinsätze sind z.B. Flüge von Rettungshelikoptern bei schwerem Wetter (bei dem zivile nicht mehr fliegen können.)
  • Die Bundeswehr darf natürlich den Verkehr regeln, wenn dies im Rahmen eines Einsatzes im Inneren notwendig ist. Da dies, ebenso wie der Schutz ihrer eigenen Einrichtungen als polizeiliche Aufgabe aufgefasst werden kann, verbieten wir dies mit DIESEM Antrag nicht.
  • Neben Umweltkatastrophen gibt es noch Seeaufklärung zur Bekämpfung des Schmuggels. Diese gehört unserer Ansicht nach verboten, da sie eine unzulässige Vermengung von Polizei- und Bundeswehreinsätzen darstellt.
  • (Der Fall eines Bürgerkrieges kann beliebig philosophiert werden, ist aber ein Extremfall, in dem z.B. die BRD in zwei Teile mit zwei Teilarmeen zerfallen sein könnte, die beide für sich beanspruchen... - und daher nicht sinnvoll zu diskutieren.)


Der für das Attribut „Antragsteller“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Benutzer:Datenritter|Datenritter]], Draugr, [[Benutzer:Ventor|ventor“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.





Unterstützung / Ablehnung

Hinweis: Wenn Ihr gegen NATO-Missionen seid, ist das kein Grund, den Antrag abzulehnen, sondern ein Grund, einen eigenen - entsprechend weitergehenden - Antrag zu stellen. Deswegen steht da auch: "wenn überhaupt". datenritter 19:39, 25. Apr. 2010 (CEST)
Ok, der Antrag ohne (weitreichende) NATO-Klausel existiert bereits: Antragsfabrik/Afghanistan-Abzug --Bernd 14:47, 10. Mai 2010 (CEST)

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. ValiDOM (Auch wenns Status quo ist, stellen wir uns so gegen die Ausweitung der Einsätze im Inland)
  2. Bauhausmensch
  3. datenritter (Wir brauchen dieses Minimum als Grundlage, GG-Änderungen und radikale Positionen sind nicht unbedingt konsensfähig. Weitergehende Anträge kann jeder selbst schreiben.)
  4. Ventor
  5. Rainer Sonnabend
  6. bld (Ein Schritt in die richtige Richtung.)
  7. Draugr (Siehe die Begründung/en von Datenritter)
  8. Silbär 20:59, 16. Apr. 2010 (CEST)
  9. 101010 23:56, 16. Apr. 2010 (CEST)
  10. HKLS 12:36, 17. Apr. 2010 (CEST)
  11. icho40
  12. Sebastian Pochert
  13. Twix 15:57, 28. Apr. 2010 (CEST)
  14. Aleks_A What Vali says.
  15. Jan Ein weitergehender Antrag wäre mir deutlich lieber, gerade was den BW-Einsatz im Inneren betrifft. Der Antrag lässt BW-Einsätze im Inneren ja (teilweise) zu!
  16. Angelika
  17. MichaelG 21:21, 3. Mai 2010 (CEST)
  18. Retep 12:16, 12. Mai 2010 wie Datenritter
  19. DeBaernd 15:42, 12. Mai 2010 (CEST)

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. Trias siehe disk
  2. Nico.Ecke - Sehe ich auch so. Ist längst Usus.
  3. Miriam 09:58, 16. Apr. 2010 (CEST)
  4. DanielSan
  5. Hans Immanuel
  6. Thomas-BY (die Intention ist ok, aber der Antrag hat fachliche Mängel)
  7. Andena 23:25, 19. Apr. 2010 (CEST) NATO-Missionen?
  8. MrHan
  9. gegen NATO-Missionen (zumindest gegen manche) Jonas M. 19:29, 25. Apr. 2010 (CEST)
  10. Jonathan Gruner 06:42, 27. Apr. 2010 (CEST) Diese ganzen Ausnahmefälle weichen den Antrag völlig auf!
  11. Spearmind 20:50, 27. Apr. 2010 (CEST) gegen NATO Mitgliedschaft und genau deswegen abgelehnt
  12. RicoB CB 10:37, 2. Mai 2010 (CEST)
  13. Salorta
  14. Arvid Doerwald Sollte wesentlich radikaler formuliert werden. Einsätze des Militärs im Innern dürfen ausschließlich zur Abwendung von unmittelbaren Gefahren für Leib und Leben, Umwelt oder Infrastruktur stattfinden und auch nur dann, wenn polizeiliche Mittel zuvor völlig ausgeschöpft wurden. Die Genehmigung hierfür bedarf der Zustimmung einer Zweidrittelmehrheit des Bundestages. So als Vorschlag, könnt ihr bestimmt schöner formulieren.
  15. Monarch 09:04, 5. Mai 2010 (CEST)
  16. Haide F.S.
  17. Unglow
  18. Danebod 14:42, 10. Mai 2010 (CEST)
  19. Bernd 14:51, 10. Mai 2010 (CEST) Mit der Zulassung von NATO-Missionen, ohne Bedingungen dafür zu nennen, werden die anderen Punkte ja ausgehebelt. Denn demgemäß wäre nicht nur beim Afghanistan-Einsatz, sondern auch zB schon beim Irak-Krieg die Teilnahme der Bundeswehr von den Piraten zugelassen. Damit nähme man auf der Skala der deutschen Parteien die Einsatz-freudigste Position ein - nicht euer Ernst.
  20. NATO-Einsätze? Polizeiaufgaben für die Bundeswehr? In der Partei geirrt? o.O Mtu
  21. icehawk In wenigen Sätzen die Bundeswehr im Innern fordern und den Afghanistankrieg erlauben? Ohne mich
  22. Action_Boo
  23. zero-udo

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1. ?
  2. ?
  3. ...

Diskussion

Bitte hier das für und wider eintragen.

ist status Quo

das ist keine strikte Trennung, sondern Status quo. --Trias 09:16, 16. Apr. 2010 (CEST)

Status Quo ist, dass die Polizei regelmäßig die Dienste der BW in Anspruch nimmt, um ihre Aufgaben zu erfüllen, z.B. Tornados zur Luftaufklärung in Heiligendamm und weitere Geschichten, von denen ich nicht weiß, ob ich sie hier erzählen darf. Und das gehört verboten. Datenritter 08:31, 16. Apr. 2010 (CEST)
Amtshilfe ist in Art 35 GG geregelt. --Trias 09:16, 16. Apr. 2010 (CEST)
Sollten wir vielleicht ergänzen, dass die PP die strikte Einhaltung des GG fordert? Ich befürchte, dass die Schäublisten das für "interpretierbar" halten... Datenritter 08:42, 16. Apr. 2010 (CEST)
So, ich hab mal Art. 35 GG gelesen. Zitate:

Zur Hilfe bei einer Naturkatastrophe oder bei einem besonders schweren Unglücksfall kann ein Land ... Kräfte ... der Streitkräfte anfordern.. (3) Gefährdet die Naturkatastrophe oder der Unglücksfall das Gebiet mehr als eines Landes, so kann die Bundesregierung, soweit es zur wirksamen Bekämpfung erforderlich ist, den Landesregierungen die Weisung erteilen, Polizeikräfte anderen Ländern zur Verfügung zu stellen, sowie Einheiten des Bundesgrenzschutzes und der Streitkräfte zur Unterstützung der Polizeikräfte einsetzen.

Der Einsatz von Tornados bei Demonstrationen ist eindeutig nicht gedeckt. Datenritter 10:19, 16. Apr. 2010 (CEST)

jo, das ist ja durchaus in der Debatte ob das gerechtfertigt was, imo nicht. Soweit ich mich erinnere gab es einen (negativen) Gerichtsbeschluss dazu, den ich aber im Moment nicht finden kann. Aber an dieser Problematik ändert ja dein Antrag nichts, weil er grundsätzlich Status quo wiedergibt. --Trias 14:07, 16. Apr. 2010 (CEST)
Der Antrag positioniert die Piratenpartei. Um Gesetze zu ändern, müssen wir in den Bundestag. Datenritter 14:17, 16. Apr. 2010 (CEST)
wenn du status quo willst, musst du einfach nichts tun. --Trias 11:13, 17. Apr. 2010 (CEST)
Nochmal: Das ist nicht der Status Quo. Die grundgesetzlich gebotene Trennung wird immer weiter aufgeweicht. Auf der anderen Seite möchte ich sehen, wie sich jemand gegen Katastrophenschutzeinsätze oder UN-Mandate stellt. Dem Antrag wird aber zu Unrecht unterstellt, er würde Ausnahmen zulassen - diese Ausnahmen muss niemand anderkennen. Deswegen ist er so allgemein formuliert, und das ist gut so. datenritter 10:15, 27. Apr. 2010 (CEST)
Dein Antrag lässt sogar (nach schäublischer Lesart) Abschüsse von Zivilflugzeugen zu.. solange sie eine Gefahr für die FDGO darstellen. Zu diesem Thema müssen wir nun wirklich nichts weiter als die Einhaltung des GG fordern, damit hat sich die Sache für mich. Ursprünglich erlaubte das GG übrigens gar keine innerdeutschen Einsätze, bzw ganz früher gab es gar keine BW. --Trias 22:54, 28. Apr. 2010 (CEST)
Du solltest das GG lesen, dort steht der Schutz der FDGO explizit drin. Was eine Gefahr für die FDGO ist, erklärt Dir ein Jurist Deines vertrauens sicher gern; es geht dabei um den Bestand der Bundesrepublik. Terrorismus als Gefahr für die FDGO zu umzuinterpretieren ist ein fieser Trick der Schäublisten, aber ein anderes Problem, das wir so erstmal nicht lösen können. Der Abschuss von Flugzeugen ist definitiv nicht möglich und steht auch nicht in diesem Antrag. Ich würde mich natürlich nicht gegen eine entsprechende Klarstellung wehren, aber da dieser Antrag den Weg dafür öffnet, solltest Du ihm zustimmen, anstatt ihn abzulehnen, weil er Dir nicht weit genug geht. datenritter 10:22, 29. Apr. 2010 (CEST)
nein ich finde den Antrag doof, weils schon ausreichend und viel besser im GG steht. Anders lägen die Dinge, wenn der Antrag echt was fordern würde, zB ein komplettes Verbot innerstaatlicher Einsätze, auch bei Naturkatastrophen/Aufständen. Das war zwar mal so, wäre aber vermutlich nicht mehr konsensfähig (Art 87a)... Oder zB Grundrechtseinschränkungen in Art 17a. Aber davon sehe ich in deinem Antrag nichts. --Trias 17:38, 8. Mai 2010 (CEST)

Zu Undifferenziert

Das was beantragt wird, ist dem zumindest dem Gesetz nach Usus, wenn gegen Amtshilfe vorgegangen werden soll, dann das auch begründen, Alternativen aufzeigen etc. pp. Was mich vielmehr stört, ist das Einsätze aus Notstandsgesetzen und Ausnahmezustand lt. Grundgesetz §12a einfach so akzeptiert werden. Das sehe ich nicht einmal nicht einmal als Ausnahme als zulässig an, die Armee gegen das eigene Volk einzusetzen - ohne meine Zustimmung. Miriam

Hallo Miriam, Du verwechselst "zu undifferenziert" mit "geht nicht weit genug". Der Antrag ist ja erstmal ein Minimum, auf das man sich einigen kann. (Wenn Du das GG ändern möchtest, musst Du dafür einen eigenen Antrag schreiben. Allerdings sehe ich nicht, wo in 12a steht, was Du behauptest.)
"Dem Gesetz nach Usus" ist ein Widerspruch in sich. Was Usus ist, geht meines Wissens über die gesetzlichen Regelungen hinaus. Datenritter 10:16, 16. Apr. 2010 (CEST)

Antrag lässt bewusst Gestaltungsspielraum

Leute, nochmal zum Mitschreiben: Wenn Euch der Antrag nicht weit genug geht, dann stellt Erweiterungsanträge. Die Formulierung "wenn überhaupt" ist bewusst gewählt, die Ausnahmen können jederzeit abgeschafft werden. Das soll eine gemeinsame Grundlage sein. Die Praxis geht bisher über das, was in dem Antrag steht, hinaus. Ansonsten empfehle ich einen Blick ins Grundgesetz, da sind die Ausnahmen geregelt, und manche davon (Katastrophenschutz z.B.) aus gutem Grund. datenritter 10:10, 27. Apr. 2010 (CEST)
Kanntest du denn diesen Antrag: Antragsfabrik/Afghanistan-Abzug, als du deinen stelltest? Der Unterschied ist doch im Außenbezug vor allem, dass hier NATO-Einsätze pauschal zugelassen werden sollen. Politisch bedeutet das, man unterstützt die vorhandene (und teils frühere) Regierungs-Position, die sich vor allem an der Amerika-Freundschaft orientiert. Warum das dann neu in ein Piratenprogramm geschrieben werden muss, sehe ich nicht. --Bernd 14:57, 10. Mai 2010 (CEST)