BY:Bezirksverband Oberbayern/Antragsfabrik/Quorum-Ein-Drittel

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80px Dies ist ein eingereichter/eingereichtes Satzungsänderungsantrag für den Bezirksverband Oberbayern von Ron.

Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden! Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der Antragsfabrik Oberbayern.

Titel = Quorum mit 1/3
Änderungsantrag Nr.
(offen)
Beantragt von
Ron
Betrifft
Satzung des BzV Oberbayern / § 11
Beantragte Änderungen

Der Bezirksparteitag möge beschließen in § 11, Absatz 1, Satz 2 "2/3" durch "1/3" zu ersetzen.


Alte Version:

Besteht das dringende Erfordernis einer Satzungsänderung zwischen zwei Bezirksparteitagen, so kann die Satzung auch geändert werden, wenn mindestens 2/3 der Piraten sich mit dem Antrag/den Anträgen auf Änderung schriftlich einverstanden erklären.

Neue Version:

Besteht das dringende Erfordernis einer Satzungsänderung zwischen zwei Bezirksparteitagen, so kann die Satzung auch geändert werden, wenn mindestens 1/3 der Piraten sich mit dem Antrag/den Anträgen auf Änderung schriftlich einverstanden erklären.
Begründung

Das Quorum ist unverhältnismäßig hoch. Wenn wir davon ausgehen, dass zu einem Bezirksparteitag sogar 20% anreisen würden, wären 2/3 davon zurzeit 122 Piraten. 2/3 für ein dringendes Erfordernis wären 608 Piraten und damit fast das 5fache und erscheint mir daher als völlig unmöglich und halte eilige Entscheidungen eher für ausgeschlossen. 1/3 wären immer noch 304 Stimmen und auch noch eine ausreichende Hürde.


<ul><li>Der für das Attribut „Antragsteller“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Benutzer:Ron|Ron“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.</li> <!--br--><li>Der für das Attribut „Antragstext“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Der Bezirksparteitag möge beschließen in § 11, Absatz 1, Satz 2 "2/3" durch "1/3" zu ersetzen.Alte Version:Besteht das dringende Erfordernis einer Satzungsänderung zwischen zwei Bezirksparteitagen, so kann die Satzung auch geändert werden, wenn mindestens 2/3 der Piraten sich mit dem Antrag/den Anträgen auf Änderung schriftlich einverstanden erklären.Neue Version:Besteht das dringende Erfordernis einer Satzungsänderung zwischen zwei Bezirksparteitagen, so kann die Satzung auch geändert werden, wenn mindestens 1/3 der Piraten sich mit dem Antrag/den Anträgen auf Änderung schriftlich einverstanden erklären.“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.</li> <!--br--><li>Der für das Attribut „Begründung“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Das Quorum ist unverhältnismäßig hoch. Wenn wir davon ausgehen, dass zu einem Bezirksparteitag sogar 20% anreisen würden, wären 2/3 davon zurzeit 122 Piraten. 2/3 für ein dringendes Erfordernis wären 608 Piraten und damit fast das 5fache und erscheint mir daher als völlig unmöglich und halte eilige Entscheidungen eher für ausgeschlossen. 1/3 wären immer noch 304 Stimmen und auch noch eine ausreichende Hürde.“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.</li></ul>




Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. ?
  2. ?
  3. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. Awitte
  2. AndiPopp
  3. JustThomas
  4. Oeko
  5. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1. ?
  2. ?
  3. ...

Diskussion

Bitte hier das Für und Wider eintragen.


  • Es sollten nur stimmberechtigte Piraten in die Wertung eingehen
    behandelt ein anderer Antrag
  • Es ist nicht sinnvoll, daß außerhalb der Parteitage die Hürde niedriger ist als auf dem Parteitag selbst
    das ist relativ gesehen nicht der Fall, da einmal von allen und im anderen nur von den Anwesenden das Quorum bestimmt wird
  • Satzungsänderungsanträge müssen immer von einer Mehrheit beschlossen werden. 1/3 ist keine Mehrheit. Antrag verstößt gegen das Vereinsrecht. -- AndiPopp 10:34, 6. Mär. 2010 (CET)
    • das ist unsachlich und unpräzise
      "einer Mehrheit" kann auch 33,3% sein !!!
    • Vereinsrecht findet keine Anwendung
      • § 2 Begriff des Vereins (VereinsG)
        (2) Vereine im Sinne dieses Gesetzes sind nicht
        1. politische Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes
      • § 32 Mitgliederversammlung; Beschlussfassung (BGB)
        (1) Die Angelegenheiten des Vereins werden, soweit sie nicht von dem Vorstand oder einem anderen Vereinsorgan zu besorgen sind, durch Beschlussfassung in einer Versammlung der Mitglieder geordnet. Zur Gültigkeit des Beschlusses ist erforderlich, dass der Gegenstand bei der Berufung bezeichnet wird. Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
        (2) Auch ohne Versammlung der Mitglieder ist ein Beschluss gültig, wenn alle Mitglieder ihre Zustimmung zu dem Beschluss schriftlich erklären.
      • § 33 Satzungsänderung (BGB)
        (1) Zu einem Beschluss, der eine Änderung der Satzung enthält, ist eine Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen erforderlich. Zur Änderung des Zweckes des Vereins ist die Zustimmung aller Mitglieder erforderlich; die Zustimmung der nicht erschienenen Mitglieder muss schriftlich erfolgen.
        (2) Beruht die Rechtsfähigkeit des Vereins auf Verleihung, so ist zu jeder Änderung der Satzung die Genehmigung der zuständigen Behörde erforderlich.
      • § 40 Nachgiebige Vorschriften (BGB)
        Die Vorschriften des § 26 Absatz 2 Satz 1, des § 27 Absatz 1 und 3, der §§ 28, 31a Abs. 1 Satz 2 sowie der §§ 32, 33 und 38 finden insoweit keine Anwendung als die Satzung ein anderes bestimmt.
  • Der Vorschlag wäre eine Herrschaft der Minderheit und damit vermutlich verfassungswidrig (Art. 21 GG)
    • völliger blödsinn, Dein Argument würde eher für die "Minderheit" an einem Parteitag sprechen - ich habe doch vorgerechnet wie unverhältnissmäßig das ist
    • inwiefern sollte das denn den demokratischen Grundsätzen widersprechen?
    • ein entsprechende Vergleich wäre am ehesten mit einem Volksentscheid zu ziehen - in Bayern gibt es kein Abstimmungsquorum bei einfachen Gesetzen und für Verfassungsänderungen liegt es bei 1/4 - warum soll es für eine einfache Satzung so hoch sein, wenn es bei unserer Verfassung nicht im Ansatz so hoch ist - für ein Volksbegehren sind in Bayern 10% der Stimmberechtigten nötig - nicht 2/3 (66,7%) - da stimmt das Verhältnis einfach nicht
      • Nein, das kann man nicht ganz vergleichen. Bei einem Volksentscheid kann das Volk sowohl mit Ja als auch mit Nein stimmen. Eine Verfassungsänderung gilt nur dann als angenommen, wenn das 25%-Quorum erfüllt ist und es mehr Ja- als Nein-Stimmen gibt (Art. 79 Abs. 1 LWG). Der hier vorliegende Satzungsänderungsantrag macht es möglich, dass ein Satzungsänderungsantrag auch durchgeht, wenn 34% der Piraten einem Antrag schriftlich zustimmen, aber 36% ihn schriftlich ablehnen.
        • schöne Rechenspiele, die mit der Realität nichts zu tun haben - 34 + 36 = 70%, also 638 Unterschriften - wie soll denn das funktionieren - ich halte es noch nicht einmal für möglich, dass 30% überhaupt mitmachen und damit ist das Quorum immer hoch extrem hoch - außerdem sammelt man nur Unterstützer für einen Antrag
          • Natürlich sind die Zahlen aus der Luft gegriffen. Aber du sagst ja selbst, dass es genauso unrealistisch ist, dass die 1/3-Hürde geknackt wird. Also, wozu dann überhaupt dieser Änderungsantrag? Was mir bei diesem Antrag einfach fehlt, ist irgendeine Möglichkeit, auch gegen so einen Satzungsänderungsantrag zu stimmen, und sei es nur eine 14-tägige Einspruchsfrist. Bei der aktuellen Regelung ist das nicht notwendig, weil 2/3 sowieso die absolute Mehrheit ist und damit nicht gekippt werden kann. Wenn jetzt aber tatsächlich 1/3 der stimmberechtigten Piraten einen Satzungänderungsantrag schriftlich befürworten, dann macht es - finde ich - schon einen Unterschied, ob der Rest dagegen ist oder sich enthält. Denn sollte es eine breite Opposition geben (unrealistisch, ich weiß ;-)), dann würde die nicht berücksichtigt werden.
            • bei der Argumentation könnte man diesen Teil der Satzung eigentlich gleich streichen, da es ihn aber gibt, wollte ich ihn der Realität anpassen
            • ja, ich finde, dass 1/3 immer noch sehr hoch ist, aber zumindest erhöht es die Möglichkeit eine Änderung zu bewirken - ich verstehe aber nicht ganz wovor einige so Angst haben, sollte die Satzung geändert werden, kann es doch direkt einen Gegenantrag geben und selbst wenn er erst auf dem nächsten Parteitag behandelt werden sollte ... nur weil man die Satzung einmal geändert hat, heißt das doch nicht, dass das für immer und ewig so bleiben muss
            • von stimmberechtigten ist hier noch gar nicht die Rede
            • wenn eine breite "Opposition" dagegen ist, wird man nie 1/3 der Piraten zu einer Unterschrift bewegen können
  • Bei der Umsetzung gehe ich davon aus, dass jemand beabsichtigt die Satzung zu ändern und dazu einen Antrag schreibt. Hierfür erstellt der Pirat eine Unterschriftenliste und besucht selber Stammtische oder findet Unterstützer, die zusätzliche Unterschriftenlisten rumgehen lassen.
    Realität ist es, dass zu einem Stammtisch kaum mehr als 20% Piraten kommen (wenn überhaupt) - zum Münchner Treffen kommen durchschnittlich 30 bis 60 Leute von 392 Piraten (7,7 bis 15,3%), davon sind nicht alle Piraten (also gar nicht stimmberechtigt) - von denen sind bestimmt nicht gleich alle bereit den Antrag zu unterstützen
    zur Klarstellung: es geht hier darum, wenn man kurzfristig die Satzung ändern möchte und gar nicht in der Lage ist über Monate Unterstützer zu finden - niemanden außer dem Vorstand sind alle Piraten bekannt und sollte er selbst die Satzung ändern wollen, wäre es einfacher und billiger einen Parteitag einzuberufen