Benutzer:Idee
Version vom 9. April 2010, 12:47 Uhr von imported>Georgberlin
blau
Antwort auf deinen Eintrag auf meiner Benutzerseite:
du zitiert eine Wahlordnung bzw. das bwahlg; damit ist eben nicht eine Parteisatzung gemeint.
Ebenso ist damit eindeutig nicht eine offene Abstimmung gemeint, damit auch nicht eine dazu gehörige Ergebnisfeststellung; ebenso nicht eine geheime Wahl (schriftliche oder nicht-offene W.) bei einem Parteitag, sondern nur eine Briefwahl bei einer Bundestagswahl (wahrscheinlich auch bei Landes- und Kommunalwahlen).
Also ist mein Antrag doch wohl nicht überflüssig