BW:Arbeitsgruppen/Landespolitik/Bildung/Modularschule
Modularschule - integriertes, modularisiertes Kurssystem
- Titel: Modularschule - integriertes, modularisiertes Kurssystem
- SortKey: BCCF1
- Status: Angenommen2010.1
- Ansprechpartner: Tirsales, Jasenka
- Sub-AG: Bildung
- Ausarbeitung: erfolgt via Pad
- Dieser Vorschlag ist eine offizielle Aussage der Piratenpartei Baden-Württemberg. Inhaltliche Änderungen sind nur mit Zustimmung des Landesparteitags möglich. Redaktionelle Änderungen sind nur mit Zustimmung der Programmkommission erlaubt.
Dieser Text ist eine offizielle Aussage der Piratenpartei Baden-Württemberg, abgestimmt auf dem Landesparteitag. Inhaltliche Änderungen sind nur mit Zustimmung des Landesparteitags möglich. Redaktionelle Änderungen sind nur mit Zustimmung der Programmkommission erlaubt.
Differenziertes, integriertes, Kurssystem erklärt
Die Unterteilung in Schularten und Klassenstufen ist zu unflexibel, um auf die Leistung der Schüler eingehen zu können – verfehlt ein Schüler in einem Fach die angeforderte Leistung, müssen alle Fächer wiederholt werden, erbringt er geforderte Leistungen schneller, hat er keine sinnvolle Möglichkeit, seine schulische Laufbahn zu beschleunigen.
Wir fordern daher ein differenziertes, integriertes Kurssystem ohne eine Aufteilung nach Schularten vorzunehmen. Ein differenziertes System erlaubt es, stärker auf die Leistungen und Neigungen der einzelnen Schüler einzugehen, indem beispielsweise Kurse unterschiedlicher Leistungsstufen angeboten werden können.
Die Schüler haben hierbei in relativ flexibler Reihenfolge Kurse in den unterschiedlichen Gebieten zu erbringen. Der Lerninhalt setzt sich dabei aus Pflicht- und Wahlkursen zusammen. Anstelle des klassischen Durchfallens tritt hier die Wiederholung – gegebenenfalls auf einem anderen Niveau oder mit anderen Fördermöglichkeiten – des entsprechenden Kurses, nicht mehr der ganzen Klassenstufe. Neben den klassischen Fächern können zusätzliche außerschulische Leistungen, wie die Übernahme von Betreuungsangeboten, Volkshochschulkurse oder Musikunterricht, eingebracht werden. Durch bundesweit geregelte Bildungsstandards, die schulisch geprüft werden, und einen verpflichtenden Basiskanon wird die Vergleichbarkeit der Abschlüsse bei gleichzeitig stärkerer Flexibilität der Schüler ermöglicht.
Zugehöriger Präambeleintrag unter Präambel 2; teilweise Überschneidung mit Gemeinsamer Unterricht von 1. bis 9. Klasse durch Gemeinschaftsschulsystem
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Kurzfassung
Bearbeiter
Vorschlag
Modulares Schulsystem
-Differnzierte integrierte Kurse im modularen Schulsystem:
Das differenzierte Kurssystem mit modularen Lerninhalten orientiert sich im Nachwies der erreichten Lernziele an thematisch erreichten Lernmodulen. Diese Lernmodule werden ähnlich, der entsprechenden der heutigen Fächerorientierung, in thematische Kursziele integriert.
Sie gliedern sich in Kernfächer mit kulturellen Kernkompetenzen (nach Bundesbildungsstandards der aktuellen KMK Beschlüsse)und fachliche Zusatzmodule.
Lernziele sind in Kurs-Teilschritten -den Sogenannten Modulen, der von Schülern erreichten Lerninhalte gegliedert.
Eine bestimmte Anzahl von Modulen bildet einen Kursabschluss. Eine bestimmte Anzahl von Kursen bildet die Grundlage zur Prüfungsanmeldung eines öffentlich anerkannten Bildungsabschlusses.
Zur Anmeldung einer Schulabschlussprüfung, einer Zwischenprüfung oder eines bundesweit anerkannten Bildungsnachweises, muss der Schüler eine -für die entsprechnde Prüfungszulassung vorgegebene Anzahl an erarbeiteten Modulen vorweisen. Die Notengabe und Notennachweise erlangter Module ist hierbei nicht notwendig!
Die Abschlussnote errechnet sich direkt aus der Prüfungsleistung des Schülers während der Prüfung.
Die Gesamtabschluss-Prüfungen können auch in thematischen Teilschritten abgelegt werden (z.B. mathematische Hochschulzugangsberechtigung). Der Schüler darf sich zu weiteren Teilschritten der Abschlussprüfung, auch zu einem späterem Zeitpunkt anmelden, um die Gesamtqualifikation des Abschlusses zu erlangen .
Ist der Schüler mit seiner Prüfungsleistung nicht zufrieden, oder ist er wider Erwarten durchgefallen, so steht es ihm frei, sich auch auf eigenen Wunsch zu dieser Abschlussleistung in einer späteren Wiederholung der Prüfung, im nächsten Prüfungszeitraum, zu verbessern.
Lässt der entsprechende Abschluss auch eine ähnliche Qualifizierung mit weniger Modulinhalten zu (derzeitiges Fachabitur, oder 10jährige Hauptschule gegenüber Realschulabschluss), so darf sich der Schüler trotzdem, unter Nachweis der entsprechenden Modulinhalte für diesen entsprechenden Abschluss anmelden.
Module können in allen öffentlichen Bildungsinstitutionen, im In- und Ausland, sowie an anerkannten für dieses Thema qualifizierten Institutionen und Organisationen erlangt werden. Sie müssen nicht an der vom Schüler besuchten Schule direkt abgeleistet werden und sind schulformübergreifend gültig, soweit ihr Inhalt nach entsprechender Standardvorgabe protokolliert ist und das erreichte Lernziel klar aus dem Nachweis hervorgeht.
Eine Anerkennung aller Kurse, die den Inhalt von -Lernerfolgen zu Lernzielvorgaben für anerkannte Prüfungsabschlüsse- protokollieren, sind entsprechend bei einer Anmeldung zu einer qualifizierenden Prüfung vom Prüfungskomitee mit zu berücksichtigen.
Alternativtext von Tirsales
Mit einem etwas anderen Schwerpunkt - obiges geht so arg in Richtung Ausserschulische Qualifikation :) --Tirsales 19:30, 4. Apr. 2010 (CEST)
Eines der Probleme des heutigen Schulsystems ist die Trennung in drei Schularten und die Unmöglichkeit Flexibel auf unterschiedliche Begabungen oder Schwächen der Schüler einzugehen. Auch die Unterteilung in Klassenstufen ist zu unflexibel um auf die Leistung der Schüler eingehen zu können - verfehlt ein Schüler in einem Fach die angeforderte Leistung müssen alle Fächer wiederholt werden. Wir fordern daher ein differenziertes, integriertes Kurssystem. Ein integriertes System bringt alle Schüler in das System ein, eine Aufteilung nach Schularten ist nicht mehr erforderlich. Und ein differenziertes System erlaubt es stärker auf die Leistungen und Neigungen der einzelnen Schüler einzugehen. Die schulischen Leistungen werden in Kursen unterschiedlicher Anforderungs- oder Neigungsstufe erbracht. Die Schüler haben hierbei in relativ flexibler Reihenfolge Kurse in den unterschiedlichen Gebieten zu erbringen. Der Lerninhalt setzt sich dabei aus Pflicht- und Wahlkursen zusammen. Neben den klassischen Fächern können zusätzliche ausserschulische Leistungen, wie die Übernahme von Betreuungsangeboten, Volkshochschulkurse oder Musikunterricht, eingebracht werden. Anstelle des klassischen Durchfallens tritt hier die Wiederholung - gegebenenfalls auf einem anderen Niveau - des entsprechenden Kurses, nicht mehr der ganzen Klasse.
Die Schüler können die größere Flexibilität und Durchlässigkeit des Systems zudem nutzen um unterschiedliche Schwerpunkte zu setzen. Manche Schüler könnten, entsprechend ihren Fähigkeiten und Neigungen, eine stärkere Gewichtung auf den mathematisch-naturwissenschaftlichen Bereich setzen, andere künstlerische Begabungen stärker einbringen. Ein verpflichtender Basiskanon in Verbindung mit bundesweit geregelten Bildungsstandards ermöglicht die Vergleichbarkeit der Abschlüsse bei gleichzeitig stärkerer Flexiblität der Schüler. Eine Förderung schwacher und eine Forderung starker Schüler ist die Folge. In Verbindung mit einem verbesserten Betreuungsangebot, beispielsweise durch ein freiwilliges ergänzenden Ganztagesbetreuungskonzept, kann somit auf die unterschiedlichen Lebenssituationen, soziale Schichten und Begabungen der Schüler eingangen werden. Das Bildungssystem wird somit auf die komplexer werdende Arbeitswelt des 21. Jahrhunderts vorbereitet.
Zur Begründung
Untersuchungen zeigen, dass die Aufsplittung in ein mehrgliedriges Schulsystem schwierig ist:
- manche Kinder sind bereits nach dem 4. Schuljahr soweit, dass ein Schulempfehlung erteilt werden kann
- bei anderen ist dies erst nach späteren Klassen soweit
- und wieder Andere mögen in einzelnen Fächern zu große Schwächen haben um eine allgemeine Gymnasialempfehlung zu erteilen, sind in anderen Bereichen aber unterfordert.
Kurz gesagt: Wann und wie auch immer man die Trennung in unterschiedliche Schularten fasst, sie ist für manche Kinder ungerecht - und in jedem Fall ist sie unflexibel.
Entsprechendes gilt für die Unterteilung von Schülern in Klassen. Erreicht ein Schüler in einzelnen Fächern die Klassenziele nicht, besitzt das System nicht die notwendige Flexibilität um darauf zu reagieren:
- Entweder der Schüler muss die ganze Klasse wiederholen und verliert somit auch Zeit in Fächern, die er eigentlich beherrscht
- oder er wiederholt die Klasse nicht und wird im nächsten Jahr die Fächer nachlernen und gleichzeitig den neuen Stoff erlernen müssen.
Als drittes gibt es den gesellschaftlichen Trend oder die Notwendigkeit, dass alle Elternteile arbeiten müssen. Dabei ist es egal, ob ein alleinerziehendes Elternteil arbeiten muss oder ob beide Elternteile arbeiten, in jedem Fall können problematische Betreuungslücken entstehen.
In allen Fällen zeigt sich, dass das bisherige starre Schulsystem, die Auftrennung in mehrere Schularten und das Klassensystem problematisch sind. Politisch gibt es hier den Trend zu Miniaturreformen, welche die eigentlichen Probleme gar nicht erst angehen.
Ich schlage daher eine vollständige Neukonzeption vor. Das System könnte in einzelnen Testschulen evaluiert werden um es nach einer erfolgreichen Evaluation und Anpassung gegebenenfalls Landesweit einsetzen zu können.
An die Stelle fester Klassen in unterschiedlichen Schularten treten Kurse in unterschiedlichen Leistungsstufen und Klassenhöhen: Das modularisierte, integrierte Kurssystem, kurz: Modularschule.
- integriert - keine Auftrennung nach Schularten
- modularisiert - Geleistet werden nicht bestimmte Pflichtklassen sondern Module
- Schultypübergreifend -das modularisierte Schulsystem ist nicht an eine Institution zur Erlangung eines Schulabschlusses gebunden. Es ermöglicht die gleichberechtigte Koexistenz historisch gewachsener, neben neuen Schulsystemen mit öffentlichen und privaten -öffentlich anerkannten Bildungsformen.
FAZIT:
Das modulare Bildungsangebot, kann an jeder Schulform integriert, oder schultypübergreifend umgesetzt werden.
Abschlüsse sind in Teilschritten möglich und können jederzeit bei Wiederaufnahme der Lerninhalte an jeder öffentlichen Bildungsinstitution des Landes abgeleistet werden.
Zum Nachweis einer Abschlusszulassung, müssen die Schüler ein besteimmtes "Portfolio" an abgeleisteten Lerninhalten vorweisen um an Zentralprüfungen zu Abschlüssen teilnehmen zu können.
Liegt das Portfolio nicht im Gesamtnachweis vor, können die Abschlussprügungen auch in den abgeleisteten Fächern als "fachgebundene Abschlussqualifikation" (ähnlich dem heutigen Fachabitur) anerkannt werden.
Auch die Wiederaufnahme von Bildungsqualifikationen, nach Unterbrechung durch z.B. praktische Arbeit ist möglich.
Organisation
Leistungsstufen
Eines der Probleme bei der Unterteilung nach Alter (also Klassen) ist, dass es keine Trennung nach Fähigkeiten oder Förderungsbedarf gibt. Notgedrungen sind bei einem Klassensystem daher starke Schüler unter- und schwache Schüler überfordert. In einem Kurssystem können diese Probleme umgangen werden, da eine Unterteilung der Schüler nach *fachlicher* Leistung erfolgen kann.
Abschluss
Um einen bestimmten Abschluss zu erzielen, müssen die Schüler eine Reihe von Anforderungen erfüllen.
- Beispielsweise müssen in Pflichtfächern bestimmte Leistungsstufen erfolgreich absolviert worden sein (bsp. Mathe, Deutsch, etc).
- Zudem muss eine Anzahl an Kursen in den unterschiedlichen Gebieten absolviert worden sein (bsp. eine bestimmte Anzahl an sprachlichen Kursen)
- Die Abschlussnoten ergeben sich aus den Noten und Leistungsstufen in den Pflichtfächern, den Noten in einer Anzahl an Ergänzungskursen und gegebenenfalls Boni für abgeleistete Kurse (Anzahl oder Spezialkurse).
- Abschlussnoten in einem Fach oder Themenbereich werden nach Erreichen von Lerninhalten gestaffelt nachgewiesen, falls der Schüler es einfordert.
- Inhaltliche Noten Ein-Stufungen, können auch freiwillig durch den Schüler, nach Erlangung von Teilleistungen für den Themenbereich angefordert werden.
- So ist es auch Schülern, die nur 60% der in den Modulen geforderten Lerninhalte nachweisen können, erlaubt mit der damit erreichten Notenqualifikation von 4 bereits an einer Abschlussprüfung teilzunehmen.
- Inhaltliche Noten Ein-Stufungen, können auch freiwillig durch den Schüler, nach Erlangung von Teilleistungen für den Themenbereich angefordert werden.
- Notengebung vor der Zulassung zur Abschlussprüfung ist eine Kann- aber keine Mussbestimmung.
- Besteht ein Schüler mit der Eingangsstufung 4 seinen Abschluss nicht, oder möchte sich dennoch höherqualifizeiren, soll es ihm ermöglicht werden, nach Belegung der Rest-lerninhalte des Lernmoduls an der Abschlussprüfung in diesem Fach noch max. 2x erneut teilzunehmen. Dansch wird entweder die bessere Note des Abschlusses, oder bei beidmaligem Nichtbestehen der nächstniedriger qualifizierte Schulabschluss (falls es ein Kernkompetenzfach war) bescheinigt.
- (So kann sich z.B. auch ein (nach dem aktuellen Schulsystem geltenden Einstufungen) derzeitiger Hauptschüler der Klasse 9 bereits bei Nachweis entsprechender Lerninhalte zu einer Abschlussprüfung der Klasse 10 oder der Zentralprüfung des "mittleren Schulabschlusses" anmelden.
Pflichtkurse
Bestimmte Kurse sind verpflichtend für alle Schüler. Dazu können beispielsweise die klassischen Pflichtfächer wie Deutsch, Mathe oder Ähnliches gezählt werden.
Das ab 2011 einzuführende Pflichtfach "Medienverantwortung" als Bestandteil der schulübergreifenden Bildung zur Medienkompetenz,ist entsprechend des Medienhandelns in einem eigenen thematischen Kurs nachzuweisen.
Gleichzeitig können Fachgebiete eingerechnet werden (bsp. Fremdsprachen, Naturwissenschaftliche Fächer). Nicht in allen Pflichtfächern müssen dabei die gleichen Leistungsstufen angefordert werden - es könnte beispielsweise gefordert werden, die Mehrheit der Kurse auf einem bestimmten Niveau zu haben, eine Minderheit aber auf einem niedrigeren Niveau zu erlauben. (s.o.auch Anforderungen zu Prüfungen und Teilprüfungen.)
Die Schwerpunktfächer: "Gesundheitslehre" und "Lebenskunde in einer sozialen Gesellschaftsform", werden entsprechend gehandhabt und sollten in mindestens 6 Halbjahreseinheiten oder entsprechend diesen Zielen Rechnung tragenden Kursen oder Blockunterrichtseinheiten angeboten worden. 2 Kurseinheiten davon bereits im Primarbereich ihren Platz.
- Das würde ich in einen neuen Vorschlag packen - hat ja mit dem Schulsystemerstmal nicht so viel zu tun :) (auch wenn ich zustimme) --Tirsales 00:37, 4. Apr. 2010 (CEST)
Zusatzleistungen
Neben den klassischen Fächern könnten zusätzliche Leistungen problemlos eingebunden werden. Dies könnten beispielsweise sein
- Soziale Leistungen wie Nachhilfeunterricht/Betreuung jüngerer Schüler
- Sportliche Leistungen in Sportvereinen oder Schulübergreifenden Kursen
- Bisherige Orchideenfächer wie Informatik, Literatur, Theaterkurse
- Einzelkurse wie Erste Hilfe
Gleichzeitig erlaubt das System auch eine flexiblere Gestaltung des Inhalts. Beispielsweise könnte das Fach Lebenskunde integriert werden, Schulexterner oder erweiternder Religionsunterricht könnte aber als Kurs mit anerkannt werden.
Sie müssen nicht verpflichtend an einer einzelnen Schule abgeleistet werden.
Module werden entsprechend des Erreichens thematischer Inhalte in der besuchten Schulform anerkannt.
Auch eine Anerkennung in "Teilschritten", zur Erlangung eines Abschlusses ist möglich (wenn z.B. Mathematik an einer Uni FU o.Ä in der VHS oder anderen anerkannten Institutionen belegt und dort Leistungsscheine in Teilbereichen erlangt wurden).
Weiteres
Durchfallen
Was aber wenn einer Schüler die Leistungsanforderungen eines Kurses nicht erreicht? Er besteht den Kurs nicht. Im Falle eines optionalen Kurses kann dies unerheblich sein - der Schüler hat den Kurs eben nicht bestanden und kann ihn bei Bedarf wiederholen. Bei Pflichtkursen sieht dies Anders aus: Der Schüler muss den Kurs wiederholen. Dabei muss der Schüler, anders als bei einer Klassenwiederholung, nur die durchgefallenen Kurse wiederholen. Dabei hat er Schüler viele Optionen, je nachdem welche Anforderungen er hat.
- Er kann den Kurs auf einem niedrigeren Niveau wiederholen oder auf dem gleichen Niveau.
- Er kann andere Kurse regulär weiterführen, er kann statt dessen zusätzliche Kurse belegen oder er kann andere Kurse auf einem niedrigeren Niveau fortführen (dies würde es ihm im nächsten Jahr erleichtern, die Kurse auf einem höheren Niveau fortzuführen und gleichzeitig mehr Zeit/Energie in seine schwachen Fächer stecken.
- Er kann den Kurs an einer anderen Institution belegen und den entsprechenden externen Modulanachweis zur Abschluss-Prüfung vorlegen.
Das hilft besonders Schülern, die sich von einzelnen Lehrern, Mit-Schülern oder ihrer sozialen Umgebung eingeschränkt, benachteiligt, ungerecht behandelt oder "gemobbt" fühlen.
Auch ist es für Schüler mit individuellen Lernformen von Vorteil, z.B. bei besonders Begabten, die sich nicht an Lernschritte binden wollen. - Legt ein Schüler den Nachweis eines bestandenen Kurses durch ein "Testat höherer Qualifikation" an einer öffentlichen deutschen oder globalen Institution mit aufgeführtem inhaltlichendem Lernziel -mindestens gleichweriger Thematik vor, ist ihm dieser Nachweis als erreichtes Modul bzw. bestandener Kurs anzuerkennen. Eine gesonderte Notengebung oder Leistungseinstufung des Kurses durch die Schule erfolgt hier nicht und wird erst durch die in diesen Themenbereich zugehörige bestandene Abschlussprüfung vergeben.
- Bei Nichtbestehen einer Zwischen- oder Abschlussprüfung, nach Vorlage externer Modulnachweise, findet Absatz 2 seine entsprechende Anwendung möglicher Wiederholungen und Qualität der Erlangung von Lernzielen.
Betreuung
Das System muss zudem ermöglichen, dass Schüler zusätzliche Betreuungsangebote in Anspruch nehmen können. Diese Angebote können teilweise verpflichtend gestaltet werden - beispielsweise in Form von Förderkursen oder schulischem Nachhilfeunterricht (z.B. nach längerer Nichterlangung, eines Kursabschlusses, auch auf unterstem Niveau)- und teilweise Freiwillig.
Der Schüler kann den Anspruch auf Betreuung selbst vorbringen.
Auch seine Eltern können vor dem 18 LJ diesen Anspruch bei der Schule, zu den üblichen Abschlussrahmenprüfungen geltend machen, sollte der Schüler seine Mindestportfolio von Kursen zur Anmeldung an einer "zeitnahen Abschlussprüfung" (entsprechend heutiger Qualifikation zu HS, Real oder Gymnasialabschlusszeit) in der entsprechenden "Regelzeit" nicht erlangt haben.
Der Lehrer, oder das Kollegium haben ein Vorschlagsrecht zu Zusatzunterricht, wenn die Lerninhalte, auch nach bestimmten Karrenzzeiten durch den Schüler nicht nachgewiesen wurden.
In diesem Fall ist ein Gespräch mit dem Schüler, und auch den Eltern verbindlich vorzuschreiben und auf die Lerndefizite hinzuweisen.
Für Ideen zur Betreuung und zu Zusatzkursen verweise ich auf das Konzept zur Ganztagesbetreuung (dass allerdings explizit kein Teil des Kurskonzeptes ist).
Probleme
Das Kurssystem verlangt eine extreme Flexibilität - an Stelle von x Klassen pro Jahrgang muss eine Schule mehrere unterschiedliche Kurse managen. Kurse können aber auf Schulformübergreifend in Kooperation mehrer Schulen miteinander angeboten werden. Die Anzahl der Schüler pro Jahr ist im begrenzten Mass variabel - Durchfaller in einem Kurs können beispielsweise dafür sorgen, dass in manchen Kursen mehr und in anderen weniger Schüler sind, wodurch sich der thematische Zusammenschluss von Schulen, auch über die bisherigen Schulformen hinweg rechnet.
Quellen
- ISB München
- Handbuch Modulschulen -Staatsinstitut für Schulqualität
- Geschwister-Scholl-Schule Tübingen Prokjekt Erko
- PM zur KMK 2010 -Schwerpunktthemen für den Bildungsbericht 2012
- 2. nationaler Bildungsbericht 2008 BMBF- Schriftenreihe
Historie
Jedes Mal, wenn der Status geändert wird, hier bitte Eintragen.
Datum | Status | Begründung |
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06.02.2010 | In Arbeit | Erster Entwurf veröffentlicht |
03.04.2010 | In Arbeit | Entwurf ergänzt - Jasenka |
05.04.2010 | Ostern | Ostermumble eingetragen |