Diskussion:Kreisverband Goslar/Geschäftsordnung Vorstand

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Version vom 13. Januar 2010, 16:09 Uhr von imported>LukasJ
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Wie ich sehe habt ihr es gestern dem Vorstand freigestellt, die Aufgaben untereinander zu verteilen und lediglich einige zu verteilende Aufgaben festgelegt. Finde ich erstmal gut, aber: "juristische Vertretung des Kreisverbandes nach außen / Zeichnungsfähigkeit" Dies sollte doch generell immer dem Vorstandsvorsitzenden obliegen, oder? Natürlich wird das wohl auch in 99,9% der Fälle so sein, ich hätte es dennoch lieber in der GO verankert.

-Lukas