Benutzer:Matthias Kellner/Ideale Verfassung

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25px Dieser Artikel erläutert den Begriff des Rechtswesens; zur körperlich-kognitiv-seelischen Verfassung siehe Konstitution.

Eine ideale Verfassung ist wie der ideale Mensch und der ideale Staat ein unendlich fernes Ziel auf einem unendlich langen Weg. Dieser Weg wird gleichzeitig von allen Staaten aber auch auf verschiedenen Ebenen in jeder menschlichen Gemeinschaft begangen. Staaten und neue Gemeinschaften steigen auf, erreichen eine Blütezeit und vergehen teilweise so schnell wie sie kometenhaft aufgestiegen sind in Krieg, Bürgerkrieg Schutt und Asche. Wenige Lehren werden aus diesen immer wieder erneuten Versuchen für die nächste Bildung einer Gemeinschaft übernommen. Diese Lehren werden meist in schwer verständlichen rein sprachlich abgefassten Regelsystemen (Gesetze und Artikel) überliefert, so dass der eigentliche Grund der Entstehung der Regeln die gewonnene Erkenntnis mit der Unübersichtlichkeit von Regeln verloren geht. Diese Übersicht soll mit diesem Artikel in allgemeinverständlicher Sprache und Beispielen wieder zurück gewonnen werden, um der menschlichen Gemeinschaft wieder einen neuen positiven Impuls liefern zu können.

Definition

Ziel

Beispiele

Schaubilder

Orden

  • Jesuiten: Der Orden war strikt monarisch organisiert, die durchweg ans militärische Reglement erinnernden Regeln entsprangen den Jugendjahren des I. Alle Mitglieder des Ordens mußten sich einem strengen Zentralismus beugen. Der "Praepositus generalis" wurde von der Generalkongregation auf Lebenszeit gewählt (Vorbild: Papst), ihm steht eine uneingeschränkte Regierungsgewalt zu. Er allein ernennt die Ordensoberen. I. gab diesen Oberen besonderes Gewicht, denn nach seiner Ansicht spricht Gott selbst aus den Oberen. Den General unterstützen bei der Ordensleitung von ihm ernannte Assistenten, denen jeweils mehrere Provinzen zugewiesen werden. Sie, ein lediglich für die Übergangszeit gewählter Generalvikar, die Provinzialen und je zwei gewählte Vertreter jeder Provinz bilden die Generalkongregation, die allein für die Wahl des neuen Generals gebildet wird. [1]

Test zweites Zitiat[1]

Herleitung

Über das Zusammenleben in einer Gemeinschaft entscheiden alle Mitglieder gemeinsam. Aus diesem Grunde sollten die Regeln der Gemeinschaft so transparent, öffentlich und allgemeinverständlich abgefasst werden, damit sich ein Bewusstsein einer freiwilligen Gemeinschaft bildet. Da Bilder mehr als 1000 Worte sagen, werden bei dem Entwurf einer idealen Verfassung verschiedene existierende rein theoretische und schon vergangene Verfassungen möglichst grafisch gegenüber gestellt und aus der Analyse der Prozessbildern Vor- und Nachteile so wie zwangsläufige historische Entwicklungen verschiedener Verfassungen gegenüber gestellt.

Betrachtet man den (Irr)-Weg der menschlichen Versuche menschliche Gemeinschaften zu (er)-finde einfach als eine evolutionäres Ergebnis eines großen Gesamtsystems, so stellt sich als erstes die Frage, nach welchen Kriterien eine vergleichende Analyse statt zu finden hat. Wie lautet die Qualitätsfunktion? Dabei ist aber nicht die Frage, wie lautet meine persönlich egoistische Qualitätsfunktion sondern welches ist die von den überwiegenden Mitgliedern akzeptiert oder befürwortete Qualitätsfunktion. In einer großen existierenden Gemeinschaft wird alleine schon die Frage, wie der Wille der Mitglieder abzufragen und festzustellen ist, unendliche kontroverse Diskussionen auslösen, je nach den dafür für den Abstimmenden zu erreichenden Vor- oder Nachteilen. Grund- und Menschenrechte geben Hinweise auf die von einer Gemeinschaft einzuhaltenden ethischen Grenzen (Spielregeln) definieren aber nicht, welche Spielregeln wie miteinander verwoben das Einhalten dieser Rechte garantiert.

Um überhaupt in der reichhaltigen Vielfalt menschlicher Auffassungen einen von fast allen Menschen akzeptierten Grundsatz für die Bewertung einer Gemeinschaft und damit mit der Bewertung der gemeinschaftlichen Spielregeln also einer Verfassung zu haben, wird ein Grundsatz postuliert:

Das Leben.

Jedes Leben beinhaltet den "Willen" zum Leben. Nur wer den Willen zum Leben hatte, kann so lange überleben, bis er wieder neues Leben geschaffen hat. Damit beweist das Leben allein durch seine Existenz seinen Sinn. Eine zum Tode entschlossene Gemeinschaft, beendet mit dem kollektiven Freitod seine Existenz. Tödlich verunglückte Gemeinschaften scheiden im Spiel des Lebens mangels Teilnahme aus. Entstehen und Vergehen sind normale Spielregeln der Evolution, neue Nachkommen (Verfassungen) erzeugen und deren Selektion.

Demnach kann man die Lebensförderung einer Verfassung danach bewerten, wie viele Mitglieder und deren direkten Nachkommen auf lange Sicht überlebt haben. Schwinden die ursprünglichen Mitglieder und ihre Nachkommen in der Anzahl langfristig bis zu einem völligen Aussterben, so kennzeichnet dieses eine Leben bedrohende Gemeinschaftsorganisation. Umgekehrt ist eine Gemeinschaft ebenfalls Lebens bedrohlich, die nur durch Auswandern oder materiellen Importüberschuss die Lebensgrundlage für die Mitglieder und ihre Nachkommen erhalten kann.

Zusammengefasst organisiert eine "ideale Verfassung" das Zusammenleben einer Gemeinschaft in der Weise, dass in definierbaren Grenzen (für die Menschen z.B. die Erde) einer unveränderlich annähernd konstante Anzahl an Menschen dauerhaft über Generationen ein Zusammenleben ermöglicht wird.

Bei einer weitläufigen Definition einer "idealen Verfassung" nur auf das Überleben von Menschen müssen aber noch nicht einmal die Grund- und Menschenrechte beachtet worden sein. Grund- und Menschenrechte gehen über das reine Überleben der Spezie Mensch hinaus und versuchen das Leben eines Individuums gegen über einem Staat zu schützen.

Allein in der Natur lebende Menschen benötigen keine Verfassung. Die Regeln werden von der Natur vorgegeben. Menschliche Gemeinschaften mit der technologischen Kapazität der sofortigen oder schleichenden Zerstörung der gesamten Lebensgrundlage Erde, benötigen für ihre langfristige Existenz möglichst "ideale Verfassungen", damit nicht zufällige Störungen im kollektiven Handeln der Gemeinschaft zu globalen Katastrophen werden.

Bezüglich der Evolution der Gemeinschaftsregeln sind die Grund- und Menschenrechte einen Nebenkriterium der Optimierung. Die Lebensqualität kann das bisher überlebende Individuum nur selber einschätzen. Aus der Analyse der gesellschaftlichen Entwicklung und der individuellen Bewertungen können aber nur unscharfe frei interpretierbare Rückschlüsse auf die Güte einer Verfassung geführt werden. Genauere "Erkenntnisse" kann nur die Betrachtung von Generationen einer Gemeinschaft und dessen Nachfahren ergeben.

Eine Verfassung regelt den Weg der gemeinschaftlichen Willensbildung (Macht) und die anschließende Vollstreckung des "gemeinschaftlichen" Willens.

Eine "ideale Verfassung" findet die optimale Balance zwischen den individuellen Rechten eines Individuums gegen über der Gemeinschaft zu den gemeinschaftlichen Pflichten eines Individuums.

Für eine ideale Verfassung ist also ein Prozess gefragt, der selbst bei ggf. von außen angeregten extremen Störungen, trotzdem wieder schnell in ein gemeinschaftliches Gleichgewicht stabil zurückfindet. Extreme Störungen sind im Allgemeinen der Entzug der Lebensgrundlage z.B. Krieg (aktiv, passiv), Umweltzerstörung (aktiv, passiv), Ressourcen verbrauch.

Große kollektive Schwarmprozesse (menschliche Gemeinschaft) lassen sich nur schwer gedanklich auf einmal vorstellen. Die Vorstellung lässt sich aber verbessern, wenn man den Schwarm in kleine Einzelprozesse zerlegt, in Grundprinzipien. Eine Verfassung der Weg der Entscheidungsfindung. Ein Schwarm besteht aus Individuen.

Also zerlegt man die Entscheidungsfindung eines Schwarms in die Entscheidungsfindung

  • eines Individuums
  • zweier Menschen
  • von drei Menschen
  • einer kleinen Gruppe
  • des Schwarms

Das Individuum

Ein einzelner Mensch ist nur den Regeln der Natur unterworfen. Abhängig von seiner persönlichen Kraft, kann er sich gegen über den anderen Lebewesen der Natur behaupten. Die "Verfassung" wird sprachlich zu persönlichen "Verfassung" des einzelnen Menschen gegen über der Natur, also zur Konstitution (siehe Abgrenzung Artikel beginn).

Zwei Menschen

Bei den Menschen meist eine Klein-Familie, Mann und Frau. Erst die Kleinfamilie hat die natürliche Möglichkeit, Leben zu zeugen und damit den Erhalt der Art sicher zu stellen - das ewige Leben der Menschen. Leben zwei Menschen weit entfernt von anderen Gemeinschaften, bestimmt im Wesentlichen die Natur die Regeln des Überlebens. Die gemeinschaftliche Verfassung (überwiegend Konstitution) bestimmt das Überleben. Die beiden Individuen

Verweise