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AK Drogenpolitik NRW (last edit: imported>Wiskyhotel)
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AK-Drogenpolitik - Thematische Einleitung

Hier entsteht eine grundlegende Einleitung in die gesamte Thematik Drogenpolitik.

Drogen

Der Begriff Droge stammt aus dem niederländischen Raum („Droog“ zu deutsch „trocken“) und bezeichnete getrocknete Pflanzen oder daraus entstandene Produkte. Auch eine Ableitung aus dem Althochdeutschen "drög" was ebenfalls trocken bedeutet, ist nicht auszuschließen.

Heutzutage wird der Begriff Droge im pharmazeutischen Sinne immer noch für Pflanzen, Tiere, Mikroorganismen oder Teile dieser verwendet, welche zur Herstellung von Medikamenten benötigt werden. Die Drogenkunde (Pharmakognosie) ist ein Teilgebiet der pharmazeutischen Biologie. Im englischsprachigen Raum wird der Begriff nicht nur in der pharmazeutischen Branche verwendet, sondern auch im gesamten Sprachgebrauch der Menschen. Man kann dies sehr deutlich, an den dort „Drugstore“ (wörtlich Drogenspeicher oder umgangssprachlich Gemischtwarengeschäft) genannten Geschäften mit Apotheken Charakter erkennen.

In der BRD wird der Begriff Drogen umgangssprachlich meist mit den, im Betäubungsmittelgesetz stehenden Substanzen assoziiert.

Der Grund dafür, dass wir hier nun zwischen legalen und illegalen Drogen unterscheiden müssen, liegt demnach in der Gesetzgebung. Das Opiumgesetz vom 10. Dezember 1929 wurde eingeführt, nachdem 1909 die internationale Opiumkonferenz in Shanghai stattfand. Auf Initiative der USA und Großbritanniens wurde dort über die Einführung einer Opium-Prohibition debattiert. Deutschland nahm an dieser Konferenz nicht teil. Das Opiumgesetz galt bis zum 10. Januar 1972 und regelte den Umgang mit Betäubungsmitteln. Danach wurde es durch das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) ersetzt. Bundesgesetze, zu denen das BtMG zählt, können nur von der Legislative, also dem Bundestag geändert werden. Dieser ermächtigte jedoch, in § 1 Abs. 2 bis 6 BtMG, die Exekutive, also die Bundesregierung durch Rechtsverordnung, nach Anhörung von Sachverständigen und mit Zustimmung des Bundesrates, weitere Stoffe den betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften zu unterstellen, die Anlagen 1 bis 3 zu ändern, sowie seit 1982 Freiheitsstrafen von bis zu 15 Jahren ahnden zu können.

Auszug aus dem BtMG mit Stoffen und / oder Pflanzen, die einen relevanten Stellenwert auf dem „freien“ oder auch „unregulierten“ Schwarz Markt einnehmen. (Ergänzungen mit den Handelsnamen wurden hinzugefügt)

Anlage 1 - nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel

  • MDMA (Präparat Methylhydrastinin) ((1-(6-Chlor-1,3-benzodioxol-5-yl)propan-2-yl)(methyl)azan)
  • Psilocybin (Handelsname Indocybin®)(3-(2-Dimethylaminoethyl)indol-4-yl)dihydrogenphosphat
  • Mescalin – (3,4,5-Trimethoxyphenethylazan)
  • LSD (Handelsname Delysid®)– (N,N-Diethyl-6-methyl-9,10-didehydroergolin-8beta-carboxamid)
  • Cannabis (Marihuana, Pflanzen und Pflanzenteile der zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanzen)
  • Cannabisharz (Haschisch, das abgesonderte Harz der zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanzen)
  • Heroin/Diamorphin (Handelsname Heroin®) (Diacetylmorphin, Diamorphin) – ((5R,6S)-4,5-Epoxy-17-methyl-morphin-7-en-3,6-diyl)diacetat - ausgenommen Diamorphin zu den in den Anlagen II und III bezeichneten Zwecken

Diese Substanzen sind in Anlage 1 zu § 1 BtMG (nicht verkehrsfähige und nicht verschreibungsfähige Stoffe) aufgelistet. Das bedeutet, jeglicher Umgang (mit Ausnahme des Konsums) mit dieser Substanz ist in Deutschland für die Allgemeinheit (mit wenigen Ausnahmen) generell verboten.

Anlage 2 - verkehrsfähige, aber nicht verschreibungsfähige Betäubungsmittel

  • Cocastrauch (Erythroxylum coca)
  • Diamorphin (5R,6S)-4,5-Epoxy-17-methylmorphin-7-en-3,6-diyl]diacetat
  • d-Cocain (Methyl(3ß-(benzoyloxy)tropan -2alpha-carboxylat))
  • Methamphetamin ((2S)-N-Methyl-1-phenylpropan-2-amin)

Anlage 3 - verkehrsfähige und verschreibungsfähige Betäubungsmittel

  • Amphetamin (Handelsname Benzedrin®, Adderall®)(RS)-1-Phenylpropan-2-ylazan
  • Cocain (Benzoylecgoninmethylester) Methyl(3ß-(benzoyloxy) tropan-2ß-carboxylat)
  • Diamorphin (Handelsname „Diaphin®“ von der DiaMo Narcotics GmbH)[(5R,6S)-4,5-Epoxy-17-methylmorphin-7-en-3,6-diyl]diacetat]
  • Tetrahydrocannabinol (THC)/ Dronabinol (Teilsynthetisch hergestellt) (Handelsname „Marinol®“)
  • Dexamphetamin (Handelsname Dexamin®) (S)-1-Phenylpropan-2-ylazan
  • Methylphenidat (Handelsname Ritalin®)


Des weiteren regelt das Einheitsabkommen über die Betäubungsmittel (vom 30.03.1961 - BGBl. 1973 II S. 1353 ff. - für Deutschland in Kraft seit dem 02.01.1972) , als Basis der weltweiten Drogenkontrolle, die Einschränkung der Verfügbarkeit einiger Drogen. Das Abkommen verfolgt eine strikt auf Prohibition ausgelegte Politik und verbietet jeden nicht medizinischen und nicht wissenschaftlichen Gebrauch, von den in ihm niedergeschriebenen Substanzen. Völkerrechtliche Verträge, zu denen das Einheitsabkommen und weitere Übereinkommen, wie das Übereinkommen vom 21. Februar 1971 über psychotrope Stoffe (Konvention über psychotrope Substanzen) zählen, erfordern zudem, eine aufwändige Änderungsprozedur.

Aufgrund der, trotz restriktiver Politik, steigenden Zahlen an Konsumenten in dem Bereich, der im BtMG als illegal eingestuften Substanzen, als Beispiel sei hierbei Cannabis zu nennen, wo anhand der beschlagnahmten Mengen, in einem Zeitraum von 2002 bis 2007, sich laut Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht, eine Verdopplung feststellen lässt, sowie der fehlenden konstruktiven Auseinandersetzung mit der Thematik, ist eine erneute Beurteilung des Umgangs mit den Konsumenten und den konsumierten Substanzen erforderlich.

Vorurteilslos, sollten wir versuchen eine Neubewertung der Situation, auf wissenschaftlicher Basis zu gestalten. Nicht verstärkte Repression, sondern erweiterte Prävention, sollte das staatliche Motto beim Umgang mit Drogen und Drogenkonsumenten sein. Die Tatsache, daß Drogen egal welcher Art auch konsumiert werden, obwohl einige nur auf Rezept oder gar nur noch auf dem „freien“ Schwarzmarkt zu bekommen sind, stellt die internationale Politik der Prohibition und das BtMG auf den Prüfstand. Gesetze, welche zum Schutz der Menschen geschaffen wurden, sollten Diesen auch gewährleisten. Den Schutz der Menschen sehe ich auch bei einer erneuten Betrachtung der Lage im Mittelpunkt. Mit gleichem Ziel und neuen Ansätzen, sollte es bei vernünftiger Betrachtungsweise möglich sein, die Zahl der Drogentoten zu senken, Konsumenten nicht als Aussätzige zu betrachten und sie nicht zu kriminalisieren, sowie eine Möglichkeit zu finden, Therapien und Präventivmaßnahmen zu fördern, ohne den Steuerzahler zu belasten. Eine Politik mit Verstand und Idee, sollte Verbote und Strafen ersetzen und nur dann eingreifen, wenn eine zwingende Notwendigkeit der Situation, dieses erforderlich macht. Insbesondere im Hinblick auf die Gesundheitsfürsorge im medikamentösen Bereich und das Wohlergehen der Menschen, reicht es nicht auf starren Richtlinien zu beharren und sich so aus der Verantwortung zu ziehen. Wenn ein Mensch einen Schicksalsschlag erleidet, eine Krankheit tiefe Narben in der Seele hinterlässt oder körperliche Schmerzen verursacht, müssen veraltete Denkweisen abgelegt werden und der Verstand sowie die Menschlichkeit das Handeln bestimmen. Denn niemand, der sich in einer schwierigen Situation befindet wird Verstehen oder gar Einsehen können, daß es Linderung, vielleicht sogar Heilung gibt, diese ihm aber aufgrund von Gesetzestexten verwehrt bleibt. Aufgeklärte Menschen, denen freie Entscheidungen überlassen werden, sind für eine gut funktionierende demokratische Gesellschaft unerlässlich. Gesetze deren Sinn man sich aus den Geschichtsbüchern des letzten Jahrtausends zusammen suchen muss, sind nicht nur von Gestern, sondern sie hemmen auch den stetigen Entwicklungsprozess, einer sich immer schneller bewegenden Informationsgesellschaft.


Kritik am Bericht der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht(EBDD)

Der Bericht stellt natürlich einen Anhaltspunkt in der Betrachtung des Drogenmarktes dar, jedoch werden hier die aufgeführten Substanzen nicht, wie es zu vermuten wäre, auf ihre Gefahren und Wirkungen hin beurteilt, sondern Gleichgestellt. Eine Kategorisierung findet auch nicht im Sinne, der chemischen Zusammensetzung oder der Rauschwirkung statt, sondern eher Konsumentenkreisen orientiert. Des weiteren wird nur auf bestimmte Substanzen Bezug genommen, was dazu führt, daß der Bericht eine objektive Betrachtungsweise auf die Drogensituation ausschließt. Die Todesfälle, welche beispielsweise Alkoholismus oder Medikamentenmissbrauch mit sich bringen, bleiben völlig unberücksichtigt. Es sind nur Tendenzen fest zu stellen, welche die wirtschaftlichen Aspekte (Beschlagnahmte Menge ) oder die Herkunft in den Fokus rücken. Maßnahmen die zur Prävention dienen, zielen lediglich darauf ab, den Konsumenten, vom Konsum, durch Prohibition oder „Schock Kampagnen“ abzuhalten. Aufklärung auf wissenschaftlicher Basis und eine Differenzierung der Substanzen (z. B. auf die Gefahren und Wirkung hin), werden hingegen nicht in Thematisiert.

Stoffe nach Relevanz (Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht)

  • THC (Cannabis)
  • Kokain
  • Amphetamine/MDMA (Ecstasy)/LSD
  • Opioide


Geschichtliches

THC

Die Geschichte von der Nutzpflanze Hanf reicht bis in die Antike zurück. Das Harz der Hanfpflanze enthält mehr als 60 Terpenphenole (chemischen Verbindungen), die in keiner anderen Pflanze entdeckt wurden. THC ist ein Cannabinoid welches die Pflanze hervorbringt und auch der Grund, warum eine der bekanntesten Nutzpflanzen dieser Erde, seit einigen Jahrzehnten in Gestzestexten einiger Länder zu finden ist. THC (Δ⁹-Tetrahydrocannabinol ) (Δ⁹-THC), das 1964 isoliert wurde, ist seitdem stark erforscht worden. Es hat viele Eigenschaften die man sich in letzter Zeit wieder vermehrt zu Nutze macht. Unter der Handelsbezeichnung Marinol®, werden derzeit Fertigarzneimittel in den USA und Kanada angeboten. Allerdings handelt es sich hierbei um Dronabinol, welches aufwendig teilsynthetisch hergestelltes THC aus wirkstoffarmen Hanf ist. Artikel über Cannabis: (Cannabis chemisch und medizinisch betrachtet)

Kokain

Kokain gehört zu den Tropan-Alkaloiden und ist ein Ecgonin Derivat. Cocasträucher kamen zum ersten mal 1750 von Südamerika nach Europa. Es ist nicht geklärt wer genau die aktiven Komponenten des Cocastrauches zuerst Isolierte. Albert Niemann (Cocain) in Göttingen 1959, Friedrich Gädcke (Erythroxylin) 1855, oder Paolo Mantegazza Universität Pavia 1958. 1923 erfolgte die Synthese der Reinsubstanz Kokain, durch R. Willstätter, D. Wolfes und H. Mäder. Die erste Rezeptur des Erfrischungsgetränks Coca-Cola enthielt bis 1906 einen Extrakt aus Cocablättern (und erhielt so seinen Namen), so dass ein Liter Coca Cola rund 250 Milligramm Kokain enthielt. Auch heute enthält Coca-Cola noch „allerdings nichtalkaloide“ Inhaltsstoffe der Cocablätter. Auch sonst war Kokaingebrauch im letzten Drittel des 19. Jahrhunderts in Europa weit verbreitet und legal.

Amphetamine

Die Erstsynthese des Amphetamins gelang 1887 dem rumänischen Chemiker Lazăr Edeleanu an der Berliner Universität. In Deutschland wurde Amphetamin als Benzedrin® verkauft und ist bis heute unter dem Namen Adderall® , ein Fertigprodukt der englischen Firma Shire Pharmaceuticals erhältlich. Ritalin® ebenfalls ein Amphetaminderivat der Firma Novartis Pharma AG, welche 1996 aus einem Zusammenschluss der Firmen Sandoz und Ciba-Geigy entstand, ist auf dem regulierten Markt erhältlich. Das US-amerikanische Unternehmen Barr Laboratories Inc. ein Teilbereich der Teva Pharmaceuticals produziert ebenfalls ein Generika, welches Amphetamin als Wirkstoff beinhaltet.

MDMA

MDMA ist die Abkürzung für 3,4-Methylendioxy-methamphetamin und gehört zur Stoffklasse der β-Phenylalkylamine. Der Chemiker Anton Köllisch synthetisierte 1912 bei der Firma E. Merck erstmals MDMA (damals als Methylsafrylamin bezeichnet) als Zwischenprodukt der Synthese von Hydrastinin und dessen Derivaten. Info MDMA gehört zwar zu den Amphetaminen, nimmt jedoch einen besonderen Stellenwert ein, da es wesentlich wirksamer ist als Amphetamin und leicht halluzinogen wirkt. MDMA sollte wegen dieser Einzigartigkeit eigentlich nicht zu den Amphetaminen gezählt und als eigenständige Substanz angesehen werden.

LSD

Der Konsum von Substanzen mit psychoaktiven Eigenschaften, begleitet die Menschheitsgeschichte schon seit frühester Zeit. Psychedelika bzw. Halluzinogene sind, die wohl ältesten dem Menschen bekannten Drogen, da sie auf natürlichem Wege von verschiedensten Pflanzen, Pilzen und Tieren hervorgebracht werden. Aus diesem Grund wurden sie schon sehr früh entdeckt und kamen bei Zeremonien und rituellen Anlässen zur Anwendung. LSD die Abkürzung für Lysergsäurediätylamid, ist ein Alkaloid des Mutterkorns und eine organische Substanz (die sowohl halbsynthetisch als auch vollsynthetisch hergestellt werden kann). LSD gehört zur Stoffklasse der Indolalkaloide und wurde am 16.April.1943 zum ersten mal von Albert Hofman, bei seinem Versuch eine Kreislaufstimulanz zu finden, synthetisiert. Es fand Anwendung unter dem Handelsnamen "Delysid®" und wurde vom Pharmakonzern Sandoz (heute Novartis) zur psychiatrischen Behandlung und zu Forschungszwecken bereitgestellt. LSD landete nach einer "Hetz"- Kampagne in den USA, auch in der BRD im BtMG. Heute geht die Schweiz als Vorreiter den ersten Schritt und führt LSD wieder (zunächst auf Praxisstudien begrenzt) in die medizinischen Anwendungsgebiete ein. Auch in den Vereinigten Staaten von Amerika wollte man nicht zurück fallen und erlaubte nach dem Verbot in den 70er Jahren nun, der in San Francisco ansässigen Beckley Foundation, eine LSD-Studie mit Menschen durchzuführen. Artikel zu den Studien:

  • LSD vor medizinischem Comeback
  • 1 (USA: Wieder erste legale LSD-Experimente in USA)
  • 2 (Schweiz: In der Schweiz läuft weltweit die erste kontrollierte Studie)
  • 3 (Schweiz: Psychiater Gasser bricht sein Schweigen)
  • 4 (LSD als Werkzeug des Psychiaters)
  • 5 (LSD-Versuch an Krebspatienten bewilligt) Filmbeitrag des Schweizer Fernsehen: LSD feiert Comeback als Medikament
  • 6 (LSD ist als Medikament nicht gefährlich)


Psilocybin / Psilocin

Psilocybin ist ein Indolalkaloid aus der Gruppe der Tryptamine, welches in einigen Pilz-Arten vorkommt. Diese "Zauberpilze" gehören wie auch LSD zu den Psychedelika oder auch Halluzinogenen. Psychoaktive Pilze sind auf der ganzen Welt verbreitet. Ihre psychoaktive Wirkung wird von vielen Menschen, die mit ihr vertraut sind sehr geschätzt. Vom LSD-Entdecker Albert Hofmann wurden 1958 die psychoaktiv wirksamen Substanzen Psilocybin und Psilocin isoliert und später auch synthetisiert. Der Pharmakonzern Sandoz - für den Hofmann damals tätig war - brachte Psilocybin unter dem Namen Indocybin® auf den Markt. Indocybin® wurde in einigen therapeutischen Versuchen zur Behandlung bei Depression eingesetzt. Links: Zauberpilze / Magic Mushrooms

Mescalin Links: Kaktus


Heroin

Heroin / Diamorphin (DAM) ist ist ein halbsynthetisches, stark analgetisches Opioid. Die Geschichte des Konsums von betäubenden oder euphorisierenden, natürlichen Opiaten reicht bis ungefähr 3000 v.Chr. in das alte Ägypten zurück und führt bis in die Neuzeit. Der englische Chemiker Charles Robert Alder Wright entwickelte 1873 ein Verfahren zur Synthetisierung des Diacetylmorphins. Am 26. Juni 1896 griff die Aktiengesellschaft Farbenfabriken Friedrich Bayer und Co (heute Bayer AG) das Verfahren auf und ließ es unter der Bezeichnung Heroin und der Patentnummer 31650 F 2456 schützen. 1898 startete der Bayer-Konzern die Produktion von Diacetylmorphin und vertrieb das Produkt unter der Handelsbezeichnung Heroin als Schmerz und Hustenmittel. Bei richtigem Gebrauch durch Orale Einnahme gab es damals keine Toten. Erst nachdem es missbräuchlich intravenös injiziert wurde starben die ersten Menschen aufgrund einer Überdosierung. In Deutschland wurde Heroin noch bis 1958 verkauft. Das Verbot erfolgte am 6. April 1971. Mit dem Gesetz zur diamorphingestützten Substitutionsbehandlung (Diamorphin-Gesetz) wurde Diamorphin im Juli 2009 ein verschreibungsfähiges Betäubungsmittel, das unter staatlicher Aufsicht in Einrichtungen, die eine entsprechende Erlaubnis besitzen, an Schwerstabhängige abgegeben werden kann. Der verschreibende Arzt muss sucht therapeutisch qualifiziert sein, die Betroffenen müssen mindestens 23 Jahre alt, seit mindestens fünf Jahren opiatabhängig sein und mindestens zwei erfolglose Therapien nachweisen. Durch das Gesetz wurden das Betäubungsmittelgesetz, die Betäubungsmittelverschreibungsverordnung und das Arzneimittelgesetz entsprechend geändert. Vertrieben wird das Medikament nun nicht mehr unter dem früheren Handelsnamen "Heroin®" sondern als Generika unter dem Handelsnamen „Diaphin®“ von der DiaMo Narcotics GmbH.


Hier der Gesetzentwurf.



Drogen wurden und werden häufig zu Rituellen (Gesellschaftlichen) Anlässen gebraucht oder finden in Medizinischen Anwendungen ihren Platz. Auch jene Substanzen, von denen man vielleicht glauben mag, sie seien einzig und allein dazu da, um den Behörden eine Grundlage zu bieten, Zollkontrollen und Verhaftungen vorzunehmen, entpuppen sich bei genauerer Betrachtung, als Medikamente mit einer Vielzahl von Einsatzmöglichkeiten und Anwendungsgebieten.


Medizinische Anwendungsgebiete

THC

  • Depression
  • AIDS
  • Appetitlosigkeit (Anorexie / Inappetenz)
  • Magersucht (Anorexia nervosa)
  • Krebs (z.B. bei Kachexie „Starker Abmagerung“ oder als Antiemetikum „gegen *Schmerzen, Brechreiz und Übelkeit, welche als Nebenwirkung von Chemotherapien oft auftreten“)
  • Bewegungsstörung
  • Augeninnendruck Erkrankung (Glaukom / Grüner Star)
  • Multiple Sklerose
  • Morbus Crohn (chronische Darmerkrankung)
  • Colitis Ulcerosa (chronische Darmerkrankung)
  • Tourette – Syndrom
  • Neuropathie (Erkrankung des peripheren Nervensystems)
  • Spastik bzw. Spastizität


Kokain

  • Lokalanästhesie
  • Schmerzen aller Art
  • Neuralgie (Nervenschmerz)
  • Rheuma
  • Erkältungen
  • Grippe
  • Verdauungsstörungen
  • Verstopfung
  • Koliken
  • Höhenkrankheit
  • Magen-Darm-Grippe (verdorbener Magen)
  • Ermüdung
  • Schwächezustände
  • Erleichterung bei Geburten

Amphetamin und Amphetamin Derivate wie Methylphenidat und Dexamphetamin

  • Appetitzügler (Übergewicht)
  • Hyperaktivität
  • Asthma
  • Heuschnupfen
  • Schlafstörungen
  • Depression
  • Aufmerksamkeitsstörungen mit Hyperaktivität (ADHS)
  • Aufmerksamkeitssörungen (ADS)
  • Narkolepsie

MDMA

  • Posttraumatische Belastungssörungen
  • Posttraumatisches Stresssyndrom

Psychedelika (Halluzinogene) - LSD / Psilocybin /Psilocin

  • psychotherapeutische Behandlung von Krebspatienten
  • psychotherapeutische Behandlung von Angstpatienten
  • Depression
  • Cluster Kopfschmerzen
  • Schizophrenie
  • Behandlung von Neurosen
  • Alkoholismus

Opioide Schmerzmittel - Heroin / Diamorphin

  • Durchfall
  • Depressionen
  • Schmerzen
  • Husten
  • Unterdrückung der Anfälle vom Tourette-Syndrom
  • Unterdrückung der Symptome von Epilepsie


Verwechslungsgefahr und Überdosierung

Eines der größten Probleme bei dem Konsum von Drogen, die im BtMG stehen und in Anlage 1 aufgeführt sind, ist die Tatsache, daß der Konsument die Substanz, welche er konsumieren möchte, zwar Augenscheinlich prüfen kann, sich jedoch nie sicher sein kann, ob es sich bei der ihm Angebotenen Substanz, um den Stoff handelt, den er konsumieren will.

Verschiedene Pillen, die alle als MDMA-haltig angeboten werden, enthalten oft eine ganz andere Zusammensetzung, die der Konsument nicht bestimmen kann und die andere Wirkung in Bezug auf das einsetzen selbiger oder aber auch ihrer Symptome hat. Oft findet man in den Angebotenen Tabletten gar kein MDMA sondern völlig andere Substanzen, die eine MDMA ähnliche Wirkung haben oder gar völlig anders wirken. Die Gefahr die durch diese Tatsache geschaffen wird, ist insofern beunruhigend, als das der Konsument, diese Gefahr nicht erkennen kann und dadurch die Möglichkeit in Betracht zieht, seinen Konsum, beim ausbleiben der zu erwartenden Wirkung, zu verstärken in dem er höher dosiert und somit einer Überdosierung Tür und Tor geöffnet sind. Streckmittel und Reinheitsgrad der Substanzen stellen eine weitere Gefahr für Konsumenten dar, die nicht zu unterschätzen ist, da ungewollte Symptome, sowie körperliche Schäden auftreten können. Auch bei auf dem „freien“ Markt gekauften Amphetamin ist es schwer einzuordnen, ob es sich um Amphetamin handelt, oder ein anderes ähnlich aussehendes Derivat. Die Schäden von beispielsweise Methamphetamin, sind mit denen von Amphetamin nicht zu vergleichen. Methamphetamin ist wesentlich stärker und sein regelmäßiger Konsum, führt schon nach einem kurzem Zeitraum zu körperlichem Verfall. Im Prinzip kann man sagen, das die Qualität der Drogen, einen nicht zu unterschätzenden Risikofaktor für den Konsumenten darstellt. Dies gilt für die meisten auf dem "freien" Markt zu beziehenden Stoffe.

Eine Überdosis kann durch gefährliche Zusatzstoffe, einen unerwartet hohen Reinheitsgrad der Droge oder eine Fehleinschätzung des Konsumenten durch Absinken der Toleranzschwelle nach vorhergehendem Entzug verursacht werden. Dies tritt vornehmlich beim injizierten Heroin, Kokain oder Methadon Konsum auf.



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