Archiv:Antragsfabrik Bayern/Wortlaut Vorstandsaufgaben
80px | Dies ist ein eingereichter Satzungsänderungsantrag für den Landesverband Bayern von Boris Turovskiy (TurBor). Bitte diskutiere den Antrag und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden! Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der Antragsfabrik Bayern. |
Antrag
Dieser Antrag wurde zum 3. Landesparteitag Bayern (2009) eingereicht, dort allerdings nicht behandelt und vertagt. Deshalb darf der Wortlaut des Antragstexts nicht mehr verändert werden. (Die Begründung schon)
- Änderungsantrag Nr.
- S-31 (2009: 30)
- Beantragt von
- Boris Turovskiy (TurBor)
- Betrifft
- Satzung des Landesverband Bayern / § 9a (2)
- Beantragte Änderungen
FOLGENDEN PUNKT ÄNDERN:
"(2) Der Vorstand vertritt den Landesverband nach innen und außen. Er führt die Geschäfte auf Grundlage der Beschlüsse der Parteiorgane."
VORGESCHLAGENE ÄNDERUNG:
"(2) Der Vorstand vertritt den Landesverband nach innen und außen. Er führt die Geschäfte auf Grundlage der Beschlüsse der Gründungsversammlung und des Landesparteitags. "
- Begründung
Da der Vorstand selbst zu den Parteiorganen gehört, ist die jetzige Fassung tautologisch. Außerdem hat das Schiedsgericht, dass ja auch zu Parteiorganen gehört, eine andere Aufgabe, als Grundlagen für Beschlüsse des Vorstands zu liefern (wobei ich da auch falsch liegen kann, evtl. sollte das Schiedsgericht ebenfalls explizit benannt werden).
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
- ?
- ?
- ...
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
- Ron - "... der ihm übergeordneten Organe" wäre korrekt
- Benjamin Stöcker
- Arthur Schibetz
- Gerhard - Der Vorstand sollte sich auch an seine eigenen Beschlüsse halten
- Thomas Frömer
- Franz Rauchfuss
- Anthem - Was passiert wenn der Vorstand sich nicht an seine eigenen Beschlüsse gebunden fühlt kann man hier sehen. Das brauchen wir bei uns in Bayern nicht.
- Mark (Antragskommission Opf)
- Henri (Antragskommission Opf)
- Achim (Antragskommission Opf)
- Stefan Körner (Antragskommission Opf) Bisher kein zwingendes Argument für diese Änderung - ergo dagegen.
- Oliver (Antragskommission Opf)
- Alex (Antragskommission Opf)
- Roland Köhler
- rxl
- Holger Klatt
- Gerd Grüttner
- Twix 20:40, 15. Jan. 2010 (CET)
- Thomas-BY
- Magnum
- Nerdicist
- Ninan
- Burnus
- Markus H.
- Andreas Hölzl
- Michi
- Haide F.S.
- Muhh 16:35, 6. Feb. 2010 (CET)
- geekblogger_de
- icho40 22:11, 3. Apr. 2010 (CEST)
- Aleks A
- ...
Piraten, die sich vrstl. enthalten
- Trias 17:30, 17. Dez. 2009 (CET) Satzungskosmetik. Wenns denn notwendig ist, ja mei....
- --Pirat91093 16:02, 29. Dez. 2009 (CET)
- ?
- ...
Diskussion
Eine Diskussion hierzu fand schon für den letzten Landesparteitag statt. Bitte hier fortführen.
- Nur mal hypotetisch: Klaus kriegt nen Reppel und will mich meines Amtes entheben. Ich ihn dann auch, weils spass macht ;-) Der Vorstand stimmt nicht ab, sondern gibt das ans SG. SG entscheidet ala ihr beiden Kampfhähne bleibt beide. Dann müssen wir uns doch dran halten? (außer die Möglichkeit zum Rücktritt). Deshalb schafft das SG auch "Grundlagen" ? ValiDOM
- Allerdings macht das Schiedsgericht keine Beschlüsse sondern Urteile ob Beschlüsse rechtes sind, oder? Ich persönlich würde den auch nicht Umformulieren, denn natürlich führt der Vorstand die Geschäfte auch auf Grundlage seiner eigenen Beschlüsse, oder? Benjamin Stöcker
- Um so länger ich da studiere, um so mehr sehe ich, dass die jetzige Formulierung Sinn macht. So verweise ich auf §9a (Der Vorstand) Absatz 6, in dem schon drin steht, das die Beschlüsse des Vorstands unter denen des Parteitages stehen, bzw. in deren Sinne sein sollten. Allerdings wird der Parteitag sicher nicht jedes hinzelfuzelpuz beschließen. Vielleicht ist es eine Selbstverständlichkeit, aber das oben sagt eben auch aus, das der Vorstand bei der Führung der geschäfte auch an seine eigenen Beschlüsse gebunden ist ;) Benjamin Stöcker
- Allerdings macht das Schiedsgericht keine Beschlüsse sondern Urteile ob Beschlüsse rechtes sind, oder? Ich persönlich würde den auch nicht Umformulieren, denn natürlich führt der Vorstand die Geschäfte auch auf Grundlage seiner eigenen Beschlüsse, oder? Benjamin Stöcker
(6) Der Vorstand beschließt über alle organisatorischen und politischen Fragen im Sinne der Beschlüsse des Landesparteitages bzw. der Gründungsversammlung.
- Der Vorstand ist AUCH ein Organ. Wenn der Vorstand keine Geschäfte aufgrund eigener Beschlüsse treffen kann, wird er handlungsunfähig.