Leistungsschutzrecht

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Die aktuelle Diskussion um das Leistungsschutzrecht dreht sich in erster Linie um ein erweitertes Leistungsschutzrecht für (Presse-)Verlage. Derzeit werden Presseartikel "nur" über das Urheberrecht abgesichert, womit alle Recht an dem Werk beim Urheber (dem Autor/Redakteur/Journalisten) liegen. Daneben sind die normalen Recht wie Zitate, tagaktuelle Verwendung usw. mit eingeschlossen.

Was ist ein Leistungsschutzrecht?

Leistungsschutzrechte sind schon länger ein Teil des Urheberrechtes, sind dessen Grundkonstruktion (12pxDroit d'auteur) aber fremd, da sie allein die Verwerter begünstigen. Dies soll laut Gesetzgeber ermöglichen dass diese Verwerter existieren, die damit wiederum die Autoren beschäftigen können. Beispielsweise erhält der Finder eines unveröffentlichten Werkes 50 Jahre exklusive Verwertungsrechte, obwohl er nicht der Schöpfer im Sinne des Urheberrechts ist.

Die Forderung der Verlage

Das Leistungsschutzrecht für Presseverlage soll eine Abgabepflicht für Pressespiegel von Unternehmen (etwa Google) erwirken. Es soll dabei nicht relevant sein ob nur Zitate oder Links gesetzt werden.

Hauptbetroffener und Hauptziel der Presseverleger dürfte Google sein. Somit wird das LSR indirekt eine Steuer für Google und eine Subvention für Presseverlage. Gleichzeitig wird dem Netz aber eine schwere Last aufgebürdet, die nur wenigen nutzt. Betroffen von dieser Änderung sind vermutlich auch kleine Plattformen wie der Perlentaucher, Linkaggregatoren und Blogs.

Bisher war es immer anstandslos möglich Pressespiegel ("Was schreiben die anderen") zu erstellen, ohne dass dafür eine Kompensation notwendig war. Nachdem jetzt das Internet aufgetaucht ist und Google anscheinend viel Geld verdient, haben sich die Begehrlichkeiten aber gewandelt.

Wirtschaftlicher Hintergrund

Die meisten Online-Portale von Verlagen arbeiten derzeit defizitär und belasten die Presseverlage eher. Als Grund dafür wird häufig die freie Zirkulation von tagaktuellen Informationen im Internet angegeben und die Sammlung von News auf externen Portalen wie Google News.

Die Verlage hoffen durch einen besseren Schutz ihrer Produkte auch wirtschaftlich besser dazustehen. Ob dies wirklich so eintreten würde ist allerdings fraglich. Bislang haben es die Verlage im Internet nicht geschafft, tragfähige Geschäftsmodelle zu entwickeln. Bezahlte Inhalte konnten sich bislang nicht durchsetzen und die Refinanzierung über Werbung ist zu gering um Gewinne zu machen. Wie groß der Unterschied in der Finanzierung ist zeigen aktuelle Zahlen der Neuen Zürcher Zeitung (NZZ):

  1. Jährl. Werbeumsatz pro Print-Leser: Fr. 175.-
  2. Jährl. Werbeumsatz pro Online-User: Fr. 6.50

([Quelle])

Piratenstandpunkt

Freie Informationen (im Internet) sind ein Kernanliegen der Piraten und so läuft die Forderung nach einem erweiterten Leistungsschutzrecht für Verlage konträr zu Piratenstandpunkten. Im Grund ist die Arbeit in dem Bereich nur eine Lobbyarbeit für Verlage um deren Gewinnmargen durch rechtliche Subvention zu sichern. Darüberhinaus bedroht das LSR die Zitat- und Linkfreiheit im Internet und wird deshalb mehr Geschäftsmodelle bedrohen als fördern.

Beschluss des Bundestags

Am 1.März 2013 hat der Bundestag das "Leistungsschutzrecht" verabschiedet:

293: Ja
243: Nein
3: Enthaltungen
539: Abgegebene Stimmen

Die Liste der Abgeordneten mit ihrem Abstimmungsverhalten wird später hier veröffentlicht: http://www.bundestag.de/bundestag/plenum/abstimmung/liste/index.html Jeder Bürger kann so erfahren, bei wem er sich bedanken kann. Deutscher Bundestag: Namentliche Abstimmungen www.bundestag.de

Und später werden die Informationen auch hier zu sehen sein: http://parlameter.zdf.de/indexc.shtml

Weblinks

Artikel

Quellen:

  • Gutachten zum Leistungsschutzrecht des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags: [.pdf]
  • Zitate- und Quellensammlung auf netzpolitik.org: [Webseite]
  • Diese Seiten unterstützen das Leistungsschutzrecht [1]