HH:Satzung/Entwurf Beschwerdeausschuss
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Version vom 28. Mai 2010, 17:39 Uhr von imported>Fridtjof (hat „Landesverband Hamburg/Satzung/Entwurf Beschwerdeausschuss“ nach „HH:Satzung/Entwurf Beschwerdeausschuss“ verschoben)
Antrag an die 7. Landesmitgliederversammlung
Die 7. Landesmitgliederversammlung möge bitte die Einrichtung eines Beschwerdeausschusses mit folgende Regeln beschließen.
Beschwerdeausschuss
Definition und Aufgaben
- Der Beschwerdeausschuss ist ein unabhängiger Vermittler für Streitigkeiten jeglicher Art zwischen Parteimitgliedern, zwischen Parteimitgliedern und Gruppen, Gremien und Organen und zwischen Gruppen, Gremien und Organen.
Mitglieder
- Der Landesparteitag wählt fünf Hamburger Piraten als Ombudsleute gleichberechtigt in den Beschwerdeausschuss.
Anrufung und Entscheidung
- Die Anrufung erfolgt gemeinsam durch alle beteiligten Streitparteien.
- Alle Beteiligten wählen sich gemeinsam ein Mitglied des Beschwerdeausschuss als Vermittler.
- Die Streitparteien haben die Möglichkeit sich vor einer Anhörung schriftlich zu äußern.
- Die Streitparteien werden vom gewählten Vermittler zu einer Anhörung eingeladen.
- Die Entscheidung des Vermittlers ist unverbindlich, solange sie nicht von allen Streitparteien anerkannt wurde.
- Jede Streitpartei hat das Recht die Entscheidung eines Vermittlers nicht anzuerkennen und eine höhere Instanz, je nach Streitfall den Vorstand oder das Schiedsgericht anzurufen.