Freiheitliche Piratenpartei

Aus Piratenwiki Mirror
Version vom 5. März 2024, 16:45 Uhr von imported>Elphaba (→‎Allgemeine Handlungsfreiheit HF)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Freiheitliche Piratenpartei ist ein Zusammenschluss von freiheitlich eingestellten Piraten und Nicht-Parteimitgliedern, Liberalen und Libertären, die sich um eine Einstellung für mehr Freiheit und weniger Staat in der Bundesrepublik und dem Parteiprogramm einsetzen. Diese Seite dient zur Zusammenarbeit und Diskussion wirtschafts- und gesellschaftspolitischer Standpunkte.

Wir setzen uns gegen einen ausufernden Staat, der in alle Lebensbereiche eindringt, sowie für mehr Freiheit und Selbstbestimmung des Einzelnen ein.


  • Ich arbeite gerade an einem Entwurf zu unserer Meinung zur Freiheit, den ich gerne irgendwann im Grundsatzprogramm hätte. --DerJonas 11:08, 5. Okt. 2009 (CEST)

Relativitätstheorie der Freiheit

Die Kantische Rechtsdefinition „das Recht ist also der Inbegriff der Bedingungen, unter denen die Willkür des einen mit der Willkür des andern nach einem allgemeinen Gesetze der Freiheit zusammen vereinigt werden kann“ kann spielerisch als eine mathematische Textaufgabe aufgefasst werden. Dann könnte man daraus sprachlogisch eine mathematische Gleichung bilden. Dazu analysiert man vier Größen aus der deutschen Textform heraus: Recht, Willkür A, Willkür B und Freiheit. Die Rechtsdefinition von Immanuel Kant aus dem Jahr 1797 steht als Ausgangspunkt dieser Relativitätstheorie der Freiheit am Paragraphenende in seiner Metaphysik der Sitten in der Einleitung in die Rechtslehre, § B. Was ist Recht?

Die logische Gesetzmäßigkeit, die in der deutschen Sprachschöpfung Immanuel Kants zur Zeit der Französischen Revolution versteckt zu sein scheint, setzt Recht mit dem Ausdruck „Inbegriff der Bedingungen“ gleich: „das Recht ist also der Inbegriff der Bedingungen“. Diese Bedingungen werden wiederum kausal vorausgesetzt für ein Verhältnis bzw. eine Beziehung zwischen der Willkür A mit der Willkür B: „Bedingungen, unter denen die Willkür des einen mit der Willkür des andern“. Die beiden Größen Willkür A und B werden „nach einem allgemeinen Gesetze der Freiheit zusammen vereinigt“. Gemäß der juristischen Auslegungsmethode nach der Europäischen Aufklärung, die das geltende demokratische Rechtssystem im Staat streng von allen individuellen moralischen Systemen unterscheidet, ging es Kant um die von der jeweiligen persönlichen Religionszugehörigkeit unabhängige Handlungsfreiheit der beiden betrachteten natürlichen oder juristischen Personen.

In der Mathematik wird ein Verhältnis von Zahlen durch einen Quotienten dargestellt. Wenn Willkür A durch Willkür B dividiert wird, entsteht ein Bruch. Die Vereinigung von Zahlen könnte mathematisch durch eine Multiplikation dargestellt werden. So ergibt sich als eine analytische Forschungsthese der aufgeklärten Rechtsphilosophie die mathematische Gleichung für eine aufgeklärt untersuchte gesellschaftliche Handlungsfreiheit HF als Produkt aus dem für diese staatliche Gesellschaft aufgeklärt verfassten Recht R und dem Quotienten aus Willkür A geteilt durch Willkür B zweier in der betrachteten Gesellschaft lebenden Personen: WA/WB. Dieser Quotient könnte konkret mathematisch auch als eine Kommazahl angegeben werden.

Allgemeine Handlungsfreiheit HF

Die Handlungsfreiheit HF im Rechtsstaat sollte abstrakt bzw. metaphysisch als ein Faktor zwischen 0 und 100 angegeben werden. Der Nullpunkt markiert dann die völlige Unfreiheit eines Handelnden, seine tierartige Instinktgebundenheit oder die maschinenartige Fremdsteuerung durch Manipulierende. Bei HF = 0 endet demnach per Definition das Menschsein im soziologischen und rechtsphilosophischen Sinn. Es ist ein absoluter Nullpunkt wie bei der Temperaturmessung. Das Menschenbild im philosophischen Determinismus folgt dieser Auffassung, indem es dem Menschenwesen im Allgemeinen die Handlungsfreiheit abspricht und alles, was der Mensch tut, kausal auf seine Körpervorgänge zurückführt. Bei HF = 100 würde dagegen die völlige Willkürherrschaft walten, eine Freiheit, die in einer Demokratie nur einem wahrhaft göttlichen, d.h. absolut guten Wesen gestattet werden dürfte. Die bisherige Rechtsgeschichte von Kämpfen, Kriegen und völkermordenden Machthabern gebietet es heute, diese maximale Handlungsfreiheit für lebende Menschen in der säkularen Rechtspraxis aus Vernunftgründen auszuschließen.

Die Handlungswirklichkeit der Menschen in Rechtsstaaten soll im Bereich 100 > HF > 0 stattfinden. Für selbst und fremd beurteilte Handlungsfreiheiten zwischen Paaren oder in Arbeitsbeziehungen könnten psychologische Skalen erstellt werden. Durch wissenschaftliche Umfragen könnten statistische Mittelwerte für die Menschen einer bestimmten rechtsstaatlichen Gesellschaft erhoben werden. Dadurch bekäme die jeweilige Regierung des untersuchten Rechtsstaates einen Vergleichsfaktor an die Hand, um das jeweilige Mittelmaß für die individuellen Freiheiten als niedrige oder hohe Qualität erkennen zu können. Innerhalb dieser jeweiligen Demokratiequalität lebt die Bevölkerung dann in den einzelnen Regionen des Staates und kann die dort herrschende bzw. vom Rechtsstaat gewährte Allgemeine Handlungsfreiheit HF für sich nutzen oder auch nicht. Der HF-Wert als Vergleichsfaktor könnte allmählich zu einem Qualitätskriterium werden, das für die freiheitsliebende Bürgerschaft den Ausschlag gibt, sich zugunsten einer größeren persönlichen Freiheit in eine andere Region ihres Staates zu begeben. Ein bekannt hoher HF-Wert könnte für viele Menschen einen kommunalen Wettbewerbsvorteil darstellen. In den als unfreier bewerteten Regionen könnte ein relativ schlechter HF-Wert die Regierenden zur demokratieförderlichen Kommunal- und/oder Landesreform motivieren.

Die Allgemeine Handlungsfreiheit in der mathematischen Gleichung HF = R x WA/WB ist als ein statistischer Mittelwert zu betrachten, der nicht die individuelle Handlungsfreiheit des Einzelnen markiert, sondern eine fallbezogene mittlere Handlungsfreiheit für alle systemtheoretisch Betroffenen der untersuchten Gegend.

Recht R

Das Recht R kann durch eine Ordnungszahl ohne Maßeinheit dargestellt werden. Die Zahl beschreibt dann das gültige Recht als eine zeit- und ortsabhängige Stärke. Es sind theoretisch auch negative Zahlen bei Unrecht und Zahlen über 100 für fiktive Idealzustände vorstellbar. Als vergleichbare Skala kann die Temperaturmessung aus der Physik vorgestellt werden, wenn sie für Wasser angewandt wird. Bei Wassertemperaturen unter dem Nullpunkt und über 100 ändert sich in der Regel der Aggregatzustand des Wassers. Entsprechend stellen negative Ordnungszahlen Unrecht dar und Zahlen über dem Grenzwert 100 markieren irreale Rechtszustände. Eine Maßeinheit für Recht sollte nicht eingeführt werden, da sie keinen Forschungsvorteil brächte.

Willkür: WA und WB

Die beiden Werte für die Willkür, die zueinander als Bruch ins Verhältnis gesetzt werden, sollen die hierarchische Beziehung zweier betrachteter Personen A und B im Rechtsraum darstellen. Ihre Beziehung soll formaler, das heißt rein rechtlicher Art im jeweiligen Rechtsstaat sein. Zwei sehr häufige Beziehungsarten sind die Arbeitsbeziehung zwischen einem Vorgesetztem und seinem Mitarbeitenden und die familiäre Beziehung des Vaters zu seinem rechtlichen Kind. Als Person A („Zähler“) soll immer der hierarchisch höherstehende Mensch gelten. Gemäß Immanuel Kants Rechtsphilosophie kann die Vater-Kind-Beziehung als soziales Faktum oder soziale Anschauung „a priori“ bezeichnet werden. Dies gilt jedoch nur dann, wenn innerhalb der Gesellschaft ein rechtlicher Rahmen existiert, der die Ehe als Rechtsinstitut definiert und garantiert. Nur dann wird nämlich traditionell per Gesetz der Kindsvater automatisch in eine übergeordnete Rechtsbeziehung zu dem von seiner Ehefrau geborenen Kind gestellt. Dabei wäre es zunächst juristisch unerheblich, wer der biologische Vater des Kindes B ist.

Die Person B kann in der Regel im Laufe ihres Lebens die anfängliche Unterordnung verlassen („Pubertät“) und selbst zum Übergeordneten werden („Karriere“). Die Willkür eines Menschen als Ausdruck seiner aktiven Lebenskraft bzw. Willens- oder Handlungsenergie soll hier ebenfalls durch einen Faktor zwischen 0 und 100 beschrieben werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Handlungen der untersuchten Personen durch Neigung, Lust, Trieb, Vorsatz und/oder Vernunft bestimmt werden. Es findet keine moralische Bewertung statt. Das Ziel dieser Betrachtung soll eine rein naturwissenschaftlich-mathematische Beschreibung der Beziehungsverhältnisse sein. Eine Willkür B des Faktors 0 stünde dann zum Beispiel für eine Totgeburt oder den frühen Kindstod. Eine Willkür A des Faktors 100 würde den irdischen Höchstwert markieren und beschreibt somit fiktiv einen „Riesen“, Halbgott, Übermenschen, Spitzenathleten, Tyrannen oder Superhelden. Der mathematische Bruch WA/WB soll die hierarchische Beziehung zwischen den untersuchten Personen A und B als eine Kräfteverhältniszahl oder einen Hierarchiefaktor beschreiben. Diese Verhältniszahl könnte in einer graphischen Darstellung auf der x-Achse (Abszissenachse) eines kartesischen Koordinatensystems unter einer Geraden mit der gleichbleibenden Steigung R abgelesen werden.

Kontrafaktische Variation

Mit der Methode der kontrafaktischen Variation zur „synthetischen Erkenntnis a priori“ nach Immanuel Kant soll ein naturgesetzlicher Nachweis über die weder empirisch noch analytisch wahrnehmbare kausale Menschenbeziehung geführt werden. Die mehr oder weniger freien Willensbeziehungen zwischen Menschen können weder durch Beobachtung noch analytisch im Gespräch als kausale Beziehungen oder Abhängigkeiten wahrgenommen werden. Mit Hilfe der mathematischen Gleichung für die Allgemeine Handlungsfreiheit HF sollen diese Willensverhältnisse der beiden Versuchspersonen A und B in eine formale Beziehung zum geltenden Recht R gebracht werden, damit ihre relative Handlungsfreiheit zueinander geometrisch darstellbar wird. Durch kontrafaktische Variationen der einzelnen Größen der Gleichung kann dann das praktische soziale Leben aus Erfahrung mit den jeweiligen Rechenergebnissen verglichen werden. Methodisch werden naturwissenschaftliche Hypothesen durch standardisierte Sinneseindrücke wie Messen und Zählen überprüft. Dies geschieht in der Regel mit Hilfe einer technisch-naturwissenschaftlichen Versuchsanordnung. Bei diesem philosophischen Nachweisversuch einer Relativitätstheorie der Freiheit muss die Versuchsanordnung rein abstrakt sein wie das aufgeklärte Recht selbst. Die kontrafaktischen Variationen sollten im eigenen Denken durchgeführt und die eigenen Denkergebnisse sollten mit dem jeweils eigenen Erfahrungswissen verglichen werden. Wenn dann irgendwann genug rational Denkende auf diesem inneren Versuchsweg zum gleichen bekanntgegebenen und verglichenen Ergebnis kämen, dann könnte diese Theorie als bewiesen gelten. Der am Versuch interessierte Wissenschaftler wäre in dieser Versuchsanordnung gleichzeitig seine eigene Versuchsperson. Die Gleichung sollte durch Einsetzen von unterschiedlichen Variablenwerten auf ihre Richtigkeit getestet werden. Die Rechenergebnisse sollten in einer möglichst großen Forschungsgemeinschaft medial diskutiert und verglichen werden. Wenn es dann gelänge, dieses Verfahren eines Tages als richtig anzuerkennen, dann hätte Immanuel Kant mit seiner „synthetischen Erkenntnis a priori“ das fehlende vierte Teil einer umfassenden philosophischen Weltsicht gefunden. Die schon anerkannten drei Erkenntniswege heißen bei Kant analytische Erkenntnis a priori oder a posteriori sowie synthetische Erkenntnis a posteriori.

Kontrafaktische Variationen als Fallbeispiele

Beispiel 1:

Das erzielte Gleichgewicht zwischen Recht und Freiheit wird traditionell als Gerechtigkeit bezeichnet. Es wird in der juristischen Symbolsprache mit der Waage der „Justitia“ dargestellt. Unter Anwendung der Sprachanalyse würde die Gerechtigkeit in diesem Versuch mit der Gleichung HF = R dargestellt werden, denn eine Entsprechung zwischen der speziellen Handlungsfreiheit HF und dem geltenden Recht R würde mathematisch durch Gleichsetzung (=) dargestellt werden. Ersetzt man dann in der Gleichung der Allgemeinen Handlungsfreiheit HF = R x WA/WB das Recht R durch die spezielle HF im Gerechtigkeitsfall und kürzt anschließend HF heraus, dann ergibt sich WA = WB. Im Zustand der Gerechtigkeit hätten demnach die Versuchspersonen A und B die gleich große Willkür als inneres Freiheitsgefühl und fühlten sich daher beide gerecht behandelt. Ob das der Vater und sein Kind sind oder der Vorgesetzte und sein Mitarbeiter, macht formal hier keinen Unterschied. Beide Paare bilden im Fall der Gerechtigkeit jeweils ein gleichberechtigtes Willensduo, das miteinander kooperiert bzw. unter juristischer Aufsicht kooperieren muss. Der Quotient der beiden Willküren würde dann als fallbezogener Hierarchie- bzw. Machtfaktor WA/WB = 1 ergeben.

Beispiel 2:

Eine Hierarchie oder Rangordnung liegt immer dann vor, wenn die formal übergeordnete Person A mehr Handlungsfreiheit und damit auch eine größere Willkür besitzt als die untergeordnete Person B. Recht ist traditionell eine vom jeweiligen Ort bzw. Rechtsraum und von der jeweiligen Zeit bzw. Geltungsdauer der Gesetze abhängige Größe. In der staatlichen Rechtspraxis zeigt sich diese Tatsache darin, dass neue Urteile der obersten Gerichtshöfe von funktionierenden Rechtsstaaten die geltende Rechtslage im betrachteten Rechtsraum faktisch ändern können. Dieser Vorgang wird als Setzung von Richterrecht bezeichnet, was in Staaten mit Gewaltenteilung relativ unabhängig von der jeweils zuständigen Legislative immer wieder geschieht. Der Hierarchiefaktor WA/WB bei einer speziellen Herrschaft von Person A über Person B soll nun veränderlich sein zwischen 100 als festgelegter Obergrenze und 1 als festgelegter Untergrenze (100 > WA/WB > 1). Das geltende Recht R für die betrachteten Größen Raum und Zeit würde als momentan konstant angenommen. Setzt man diese Größenverhältnisse mit der Gleichung für die Allgemeine Handlungsfreiheit HF = R x WA/WB in mathematische Beziehung, dann kann sich eine geometrische Funktionsgleichung für eine Gerade mit der gleichbleibenden Steigung R und der speziellen Handlungsfreiheit als einer linearen Funktion über dem Hierarchiefaktor WA/WB ergeben. Die graphische Darstellung im Koordinatensystem zeigt auf der Abszissenachse (= x-Achse) die Zunahme des Hierarchiefaktors WA/WB von 0 bis 100. Auf der Ordinatenachse (= y-Achse) steigt die spezielle Handlungsfreiheit ebenfalls von 0 bis 100 an. Die Geraden bei durchsetzungsschwächerem Recht R würden flacher verlaufen als die Geraden bei durchsetzungsstärkerem Recht. In den Armeen der Menschheit versuchten die Oberbefehlshaber seit Entstehen der Kriegskunst, die sogenannte Fahnenflucht als Äußerung der Willkür B des einfachen Soldaten durch die Androhung der Todesstrafe zu verhindern. Ohne dieses durchsetzungsstarke Standrecht wäre das militärische Befehlssystem regelmäßig bei Todesgefahr durch den biologischen Überlebenstrieb der Soldaten außer Funktion gesetzt worden. Der Hierarchiefaktor WA/WB hätte im panikerregenden Krieg niemals konstant gehalten werden können. Dem Affekt der Panik musste früher die Todesangst vor dem standrechtlichen Erschießen entgegengesetzt werden. In einem staatlichen demokratischen System mit flacheren Hierarchien kann bei gutem Organisationsgrad und hoher Rechtssicherheit eine immer größere Handlungsfreiheit HF für alle am Herrschaftssystem beteiligten Demokraten zugelassen werden. Der natürliche Freiheitsdrang der Menschen stimuliert innerhalb von politischen und sozialen Bewegungen regelmäßig die angestrebte Abflachung der von armen Menschen immer noch als zu steil empfundenen herrschenden Hierarchien. In funktionierenden Demokratien geschieht dies in der Regel auf friedliche Weise.

Beispiel 3:

Unter einer Revolution wird im Allgemeinen die plötzliche Umkehrung der herrschenden Machtverhältnisse verstanden. Während der natürlich verlaufenden Pubertät können manche Menschen eine innere und/oder äußere Revolution als hormongesteuerte biologische Vorgänge miterleben. Manche Söhne werden dann körperlich stärker als ihre Väter, manche Töchter werden attraktiver als ihre Mütter. Diese drohenden Hierarchieveränderungen führen oft zu Krisen in den Familien. Kinder werden auf die eine oder andere Art selbstbewusst und probieren sich in der Gesellschaft aus. Sie stellen die herrschenden Machtverhältnisse in Frage. Gesellschaftlich betrachtet hätte dann eine Elternperson A plötzlich weniger Handlungsfreiheit HF gegenüber dem bisher folgsamen Kind B. Dadurch könnte die Willkür A wegen der Elternliebe eingeschränkt werden. Als Formeldarstellung gilt dann 0 < WA < 1 < WB. Jugendsozialarbeit könnte in diesen Familienkonflikten frühzeitig helfen, bevor es zu Jugendstraftaten kommt.

Führen gruppendynamische Prozesse bei konstant geltendem Recht R und ohnmächtigen Eltern regional zu einer Jugendrevolte, dann würde auch der spezielle Hierarchiefaktor WA/WB vorübergehend nur zwischen 0 und 1 liegen (0 < WA/WB < 1). Unter solchen sozialen Bedingungen von gewaltsamen Jugendrevolten im Rechtsstaat würde das geltende Recht R für die Allgemeine Handlungsfreiheit HF einen oberen Grenzwert darstellen und den von der rebellierenden Jugend angestrebten „Fortschritt“ blockieren. Die Staatsgewalt müsste ihre eigene Jugend gewaltsam zur geltenden Rechtsordnung zurückführen, um die staatliche Ordnung aufrecht zu erhalten. Wenn die neuen freiheitlichen demokratischen Rechtsordnungen erhalten bleiben sollen, dann sollten aufgeklärte erwachsene Staatsbürgerinnen und Staatsbürger bzw. Eltern ihre eigenen speziellen Handlungsfreiheiten dem Gemeinwohl oder ihren Kindern zuliebe freiwillig einschränken, damit Jugendrevolten und daraus entstehende Umstürze der Verhältnisse rechtzeitig weisheitsvoll verhindert werden können.

Die vorstehende Erklärung der möglichen Darstellung von Rechtsräumen in kartesischen Koordinatensystemen soll die historisch-revolutionäre europäische Rechtsentwicklung mathematisch anschaulich darstellen. So könnten die abstrakten Verhältnisse von Recht, Handlungsfreiheit, Willkür und Gerechtigkeit soziologisch besser verstanden werden. Durch die Zweidimensionalität dieses Modells zwischen der Abszissen- und der Ordinatenachse sind im Prinzip vier soziale Räume unterscheidbar geometrisch darstellbar: der real existierende Rechtsraum im Rechtsstaat, der irreale soziale Raum der Phantasie, der ideelle soziale Raum der Utopie und der pathologisch eingebildete Raum als „Blase“.