AG Drogenpolitik/Archiv/Vision 2020

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Vision 2020

Dieses Konzept ist ein Vorschlag keinesfalls eine offizielle Aussage der Partei. Bis ein Konsens darüber gefunden ist, sollte es zunächst einmal als Ganzes diskutiert werden. Änderungen an Details würden zunächst Verwirrung stiften. Bitte nutzt die Seite Diskussion:AG Drogenpolitik/Archiv/Vision 2020, um über dieses Konzept zu diskutieren und Änderungen vorzuschlagen.

Allgemeines

Hier das provokante Konzept einer kompletten Liberalisierung zum Jahr 2020, quasi die Definition einer "Fundi"-Position. Meine ganz persönliche Utopie, aber politisch wohl (vorerst) unrealistisch.

Die vorgeschlagene Reform steht vom Ansatz her zwischen der aktuellen Prohibition und einer völligen Legalisierung und setzt stattdessen auf eine umfassende Regulierung. Alle chemischen und biologischen Drogen werden ausschliesslich aufgrund ihrer medizinischen und sozialen Risiken bewertet und entsprechend reguliert. Die Regulierung umfasst Massnahmen zur Kontrolle der Herstellung, des Handel sowie der Abgabe der Drogen welche einen Ausgleich zwischen den Freiheitsrechten der Konsumenten und der Sicherheit der Allgemeinheit schaffen sollen.

Konkrete Massnahmen können je nach Droge unter anderem die staatliche Zulassungspflicht für die gewerbliche Herstellung umfassen, die Beschränkung und Überwachung des Handels sowie die Information und Eignungsprüfung der Konsumenten beinhalten. Neben verwaltungstechnischen und strafrechtlichen Massnahmen wird aber auch durch eine angepasste Besteuerung versucht Einfluss auf die gesellschaftlichen Auswirkungen des Drogenkonsums zu nehmen.

Erstellt durch & Ansprechpartner für dieses Konzept: Jochen Löblein

Grundsätze

Neutrale Drogenpolitik

Keine der Massnahmen zur Regulierung und Besteuerung des Drogenkonsums versucht moralische Urteile oder Ziele durchzusetzen.

Die Massnahmen werden nicht ergriffen, um grundsätzlich vom Drogenkonsum abzuhalten oder die Konsumenten auf irgendeine Weise zu bestrafen, auszugrenzen oder sie in ihrer Ehre zu verletzen. Es werden keine moralischen, ethischen, religiösen oder wirtschaftspolitischen Einflüsse auf die Regulierung akzeptiert. Die freie Entscheidung des Einzelnen wiegt mehr als dessen Gesundheit oder Wirtschaftliche Leistung. Es wird weiterhin nicht generell zwischen "harten" und "weichen" Drogen unterschieden sondern versucht für die unterschiedlichen Drogen individuell und flexibel auf Probleme zu reagieren. Siehe dazu auch: "Harte und Weiche Drogen"

Kostenneutrale Regulierung

Grundsätzlich müssen die Konsumenten der einzelnen Drogen durch eine Besteuerung für die von ihnen verursachten Kosten an der Allgemeinheit aufkommen.

Beispiele für solche Kosten sind z.B.: Die Kosten der Regulierung, Mehrbelastungen des Gesundheitswesens, Sachschäden. Diese Besteuerung beschränkt sich auf den Ausgleich der tatsächlich anfallenden Kosten und soll keine moralische Steuerungswirkung haben. Insgesamt sind diese Kosten aber weit geringer als der Profit durch den Drogenhandel weshalb die Preise insgesamt fallen werden.

Lizenzierung der Konsumenten

Konsumenten müssen für bestimmte Drogen zuerst den Nachweis erbringen, dass für die Allgemeinheit keine Gefahr aus dem Konsum hervorgeht.

Dies kann für harmlose Drogen gar nicht, für andere durch eine einfache Belehrung durch entsprechend geschulte Drogenberater oder Mediziner erfolgen oder bei härteren Drogen kann dies unter anderem durch Eignungsprüfungen, Zulassungen auf Probe und anderen Auflagen geschehen. Beispiele für solche Prüfungen und Zulassungen bieten zum Beispiel der Führerschein oder Waffenbesitzkarte, welche bereits heute gefährliche Tätigkeiten regulieren.

Wirksame Regulierung des Handels

Herstellung und Vertrieb werden reguliert um Konsumenten und Allgemeinheit gleichermassen vor Gefahren zu schützen.

Ziele der Regulierung sind unter anderem die Qualitätskontrolle, die Gewährleistung der Abgabe an befugte Personen, und der sachgemässe Umgang mit den entsprechenden Drogen. Da Genussmittel ähnlich wie Lebensmittel oder Medikamente für den direkten Konsum gedacht sind, muss sich die Wirtschaft mindestens ebenso strengen Vorschriften und Qualitätskontrollen unterwerfen.

Freiheit des Marktes

Sofern die staatlichen Auflagen befolgt werden, ist es dem freien Markt überlassen, die Preise für Hersteller und Konsumenten festzulegen.

Der Staat hat zwar ein Monopol auf die Regulierung der Drogen, hat aber mittelfristig in einem funktionierenden Markt keinen Platz z.B. bei der Herstellung oder dem Vertrieb. Er sollte auch nicht versuchen Einfluss auf die Preisgestaltung oder den Vermarktung der Drogen zu nehmen, sofern die Rechte der Allgemeinheit nicht eingeschränkt werden. Es können bei Bedarf Übergangslösungen oder Auflagen für eine Übergangszeit eingerichtet werden um Schieflagen des Marktes zu vermeiden. Dessen ungeachtet hat der Staat gegenüber kommerziellen Interessen die Hoheit über alle psychoaktiven Substanzen und kann jederzeit regulierend in den Markt eingreifen wenn es die Situation erfordert.

Ein Blick ins Jahr 2020

„Ich bin auf dem Weg in einen Coffeeshop- in der Stadtmitte, bei dem ich zu einem angemessenen Preis qualitativ hochwertiges und von staatlichen Stellen kontrolliertes Gras aus lokalem Anbau bekomme. Auch ältere Besucher trifft man dort jetzt häufiger, nachdem sich die Aufregung um die Reform gelegt hat. Einige haben Cannabis als Medikament von ihrem Doktor empfohlen bekommen, andere geniessen einfach die beruhigende Wirkung.

Später plane ich ein Wochenend-Seminar bei einem erfahrenen Therapeuten zu besuchen wo ich plane zusammen mit einer kleinen Gruppe Gleichgesinnter LSD zu nehmen. Viele Teilnehmer haben konkrete Vorstellungen was sie damit erreichen wollen, ob zum persönlichen Wachstum oder für psychische Probleme an denen sie arbeiten wollen. Ich selbst bin einfach nur neugierig. Es gibt auch Einrichtungen, etwas abgelegen in natürlicher Umgebung, wo sich erfahrene Therapeuten auch für längere Zeit mit hartnäckigen Problemen ihrer Patienten beschäftigen und sie über zahlreiche psychedelische Sitzungen hinweg behandeln.

Es gibt natürlich immer mal wieder Probleme mit Jugendlichen, welche sich unter Koks oder Speed austoben, aber für die meisten ist das nur eine Eskapade. Die Heroinsüchtigen sind viel weniger geworden, denn seitdem sie sich ihre Mittel in der Apotheke kaufen können ist der Reiz der Provokation weg und heute nimmt es eher ein harter Kern von Depressiven. Aber auch für die hat sich die Lage drastisch gebessert, nicht nur wegen den psychedelischen und psycholytischen Therapien, sondern auch weil sie dank dem unkomplizierten Bezug ihrer Mittel wieder mehr in der Gesellschaft integriert sind und auch nicht befürchten müssen dass ihnen ihre Medikamente weggenommen werden.

Seit der Normalisierung ist der Konsum von Drogen insgesamt etwas zurück gegangen, vor allem beim Alkohol. Mal überlegen, was ist noch passiert? Es wurden zahlreiche Haftanstalten geschlossen und findige Unternehmer haben in südlichen Regionen eine Goldgrube im Hanfanbau entdeckt. Ärzte verschreiben ihren Patienten immer häufiger „Lifestyle“ Medikamente welche nicht die Symptome behandeln sondern helfen sich auf einen gesünderen Lebensstil einzulassen, zum Leidwesen der Pharmaindustrie welche den neuen Trend verschlafen hat. Vor allem aber sind jetzt mit den verbindlichen Regeln die ganzen rechtlichen, medizinischen und sozialen Probleme deutlich geringer geworden weil die Illegalität, die Scham, der Schwarzmarkt und überhaupt der ganze überflüssige Ballast weg ist. Ach ja, und das Fernsehprogramm ist besser geworden.“

Massnahmen

Gesetzgebung

Die konkrete Umsetzung der Richtlinien wird transparent von einer unabhängigen Expertenkommission erarbeitet welche Empfehlung bezüglich Abgabe, Auflagen und Besteuerung gibt. Die Umsetzung unterliegt dem Verantwortungsbereich des Drogenbeauftragten welcher sich mit dem Gesundheitsministerium, dem Finanzministerium und dem Innenministerium abspricht.

Zur Vereinheitlichung der Regulierung werden können entsprechenden Drogen in Gruppen eingeordnet und einheitlich behandelt werden.

Einführung der Massnahmen

Die Massnahmen der Liberalisierung können zeitlich gestaffelt eingeführt werden um allen Beteiligten Zeit zu geben sich an die neue Lage anzupassen. Grundsätzlich sollten Liberalisierungsmassnahmen nur dann erfolgen wenn gewährleistet ist das auch die entsprechende Regulierungsmassnahmen in Kraft sind und Wirksamkeit zeigen.

Berufsgruppen für die sich wesentliche Veränderungen ergeben, wie Ärzte, Apotheker, Justizbeamte, etc. müssen entsprechend informiert und vorbereitet werden.

Vereinheitlichung

Betäubungsmittel und Genussmittel werden in Zukunft unter einem einheitlichen Drogenrecht erfasst und in möglichst klar definierten Richtlinien reguliert. Viele Substanzen welche heute noch als Medikamente verschrieben werden, wie z.B. Beruhigungsmittel und verwandte Psychopharmaka könnten neu als Genussmittel eingestuft werden und werden damit ausser bei einer akuten medizinischen Indikation nicht mehr von den Krankenkassen erstattet.

Durch die Liberalisierung entsteht zwar ein erhöhter Bedarf an Regulierung und Überwachung, welcher aber durch die Vereinheitlichung von Verordnungen, zum Beispiel im Jugendschutz, bei Produktüberwachung und bei der Besteuerung wieder aufgefangen werden.

Lizenzierung

Grundsätzlich müssen alle Hersteller und Händler von Drogen im Besitz einer Lizenz sein welche besondere Bestimmungen im Bezug auf Jugendschutz, Produktüberwachung, Rechenschaftspflicht und regelmässige Kontrollen beinhaltet. Die Lizenz kann unter Auflagen gewährt werden oder bei Verstössen dauerhaft entzogen werden. Sie ist grundsätzlich kostenpflichtig wenn die Überwachung der Einhaltung der Lizenzbedingungen mit Kosten verbunden ist.

Nicht nur die gewerbliche Abgabe von Drogen ist der Lizenzierung unterworfen, es gilt ebenso für die privaten, religiöse und medizinische Anwendung, dort aber entsprechend den Umständen angepasst.

Besteuerung

Grundsätzlich werden alle Drogen entsprechend ihrer sozialen und Gesundheitlichen Folgekosten besteuert, so das die verursachten Schäden den Einnahmen der Steuer entsprechen. Schmuggel, illegale Herstellung oder ähnliche Aktivitäten welche die Besteuerung unterlaufen werden hart bestraft, nicht nur als Steuerhinterziehung sondern auch als Verstoss gegen das wesentlich härtere Betäubungsmittelgesetz um die Allgemeinheit vor mangelhaften Produkten zu schützen.

Eignungsprüfung

Um die Gesellschaft sowie die Konsumenten vor Gefahren zu schützen behält sich der Staat vor dem Konsumenten den Nachweis der Eignung aufzuerlegen. Bei Drogen mit geringem Gefahrenpotential kann dies ganz entfallen, bzw. über die Warnhinweise auf der Verpackung geregelt werden. Bei Drogen mittlerer Gefährlichkeit kann der Verkauf von einer Lizenz abhängig gemacht werden welche je nach Droge nach einer einmaligen Einweisung durch qualifizierte Drogenberater oder Mediziner ausgestellt wird oder von einer umfassenden Sachkunde und Eignungsprüfung abhängig ist. Zusätzliche Massnahmen welche sich z.B. schon beim Führerschein bewährt haben wie Probezeiten, Entzug bei Verstössen etc. können eingeführt werden um entsprechende Steuerungswirkungen zu erzielen.

Professionelle Begleitung

Bestimmte Drogen können soweit eingeschränkt werden dass ihre Einnahme nur nach entsprechender Prüfung in Begleitung von geprüften Fachleuten möglich ist welche für die eventuelle medizinische und psychologische Betreuung ausgebildet ist. Im Beisein dieser Begleiter können auch bestimmte Drogen konsumiert werden für welche der Konsument keine Lizenz hat. Eine bestehende medizinische oder psychotherapeutische Ausbildung kann durch Aufbau-Seminare ergänzt werden, Neueinsteiger können einen speziellen Ausbildungsberuf erlernen.

Verkauf

Der Vertrieb unproblematischer Drogen kann mit Einschränkung durch den Handel geschehen, also z.B. Lebensmittelgeschäfte oder Kioske für niedrig prozentigen Alkohol oder Spezialgeschäfte mit staatlicher Lizenz für Hochprozentigen Alkohol sowie lizenzierte Coffeeshops in denen Cannabis und ähnliche Produkte verkauft und konsumiert werden können. Ab einem gewissen Gefahrenpotentials sind Drogen aber grundsätzlich Apothekenpflichtig sowie eventuell dem Vorliegen einer Lizenz unterworfen welche der Käufer vorlegen muss. Des weiteren können für harte Drogen zeitweilig Obergrenzen verfügt werden welche den Bezug soweit einschränken dass Missbrauch oder die illegale Weitergabe unterbunden werden.

Produktüberwachung

Lizenzierte Hersteller von Drogen sind verpflichtet die Qualität ihrer Produkte regelmässig von unabhängigen Stellen auf Reinheit, chemische Rückstände und Wirkstoffgehalt hin untersuchen zu lassen. Sie werden ebenfalls verpflichtet den Einkauf, Verkauf und die Verarbeitung von Wirkstoffen exakt zu bilanzieren um die illegale Nutzung zu verhindern. Ausnahmen können gewährt werden für Hersteller kleiner Mengen von wenig gefährlichen Drogen, z.B. für den privaten Gebrauch, welche dann aber ohne entsprechende Lizenz nicht gewerblich gehandelt werden dürfen.

Kennzeichnungspflicht

Es wird eine umfassende Kennzeichnungspflicht eingeführt, mit Angabe des Herstellers, eines Verfallsdatums, der Konzentration von Wirkstoffen, dem eventuellen Vorhandensein von Schadstoffen. Hilfsstoffe und Rückstände von Verarbeitungsprozessen müssen deklariert werden, sowie Herkunft und Reinheit der Inhaltsstoffe. Die entsprechenden Richtlinien können sich beispielsweise am Medikamentenrecht orientieren.

Drogen werden anhand ihrer Schädlichkeit, ihren sozialen Folgen und ihres Suchtpotentials entsprechend mit Warnhinweisen versehen welche mit zunehmender Gefährlichkeit deutlicher sind. Bestimmte Produkte unterliegen ebenfalls einem Werbeverbot, wie es heute schon beim Alkohol und Zigaretten üblich ist.

Jugendschutz

Jugendliche bedürfen eines besonderen Schutzes und hilfreicher Aufklärung. Die anonyme Abgabe von Drogen im Schwarzmarkt wird nicht mehr geduldet und die unlizenzierte Abgabe von Drogen an Jugendlichen wird entsprechend streng bestraft. Die Regelungen werden möglichst einfach und klar definiert um effizient umgesetzt zu werden.

Jugendliche können ab einem bestimmten Alter im Beisein und mit Duldung ihrer Eltern bestimmte Drogen konsumieren. Andererseits können Eltern aber auch für den illegalen Drogenkonsum ihrer Kinder haftbar gemacht werden wenn sie damit ihre Aufsichtspflicht grob verletzen.

In den Schulen sollte neutrale Aufklärung über den verantwortungsvollen Umgang mit den unterschiedlichen Drogen unterrichtet werden. Gleichzeitig sollte es auch Angebote geben um Eltern bei der Erziehung ihrer Kinder zu diesem Thema zu unterstützen.

Soziale Regulation

Um den Konsum der Drogen sozialverträglich zu gestalten können für bestimmte Drogen bestimmte Freiräume wie z.B. Gaststätten oder Coffeeshops lizenziert werden. Über diese Anlaufstellen kann Verkauf und Konsum von harmlosen Drogen reguliert werden.

Drogenkonsum im öffentlichen Raum ist grundsätzlich unerwünscht, kann aber toleriert werden wenn er die Umgebung nicht beeinträchtigt. Überschreitet der Konsum im öffentlichen Raum die Grenze des Anstandes kann er als Erregung öffentlichen Ärgernisses verfolgt werden. Drogenkonsum hat im Strassenverkehr nichts zu suchen und wird mit aller Härte bestraft.

Produktregulierung

Für bestimmte Drogen können Einschränkungen in der Handelsform auferlegt werden, wie zum Beispiel ein Limit für den Wirkstoffgehalt, Packungsgrössen oder Ähnliches. Ausserdem können bestimmte Drogen nur mit Beimischungen vertrieben werden welche unsachgemässen und gefährlichen Konsum einschränken können.

Internationale Beziehungen

Es wäre vorteilhaft die Richtlinien zur Drogenpolitik, insbesondere zur Liberalisierung und Besteuerung, EU-weit zur Gültigkeit zu verhelfen. Dadurch können im inzwischen grenzenlosen Europa zahlreiche Komplikationen vermieden werden, z.B. um grenznahen Gebiete vor Drogentourismus zu schützen. Dazu sollte die Bundesrepublik aktiv auf die Nachbarländer einwirken, insbesondere mit einer transparenten Umsetzung und Dokumentation der Reform, um somit die anderen Länder von deren Vorteile zu überzeugen. Bestehende Internationale Abkommen welche sich nicht mit der Neuregulierung oder der Liberalisierung vereinbaren lassen müssen entsprechend angepasst werden. Zwar wurden im Rahmen bestehender Verträge teilweise bereits langfristige Verpflichtungen eingegangen, doch sind diese der Freiheit der Bürger des eigenen Landes untergeordnet. Gleichzeitig sollte aber auch ein offener Dialog geführt werden um neue internationale Abkommen zu erwirken, welche besonders auf Unterbindung des illegalen Handels und die Regulierung der Produktqualität einwirken sollen. Die Ein- und Ausfuhr von Drogen kann nur in Länder erfolgen welche einen verantwortungsvollen und geregelten Umgang mit diesen Substanzen haben. Es dürfen z.B. keine Wirkstoffe aus Ländern eingeführt werden in denen ihre Herstellung illegal ist oder die dort zu sozialen Spannungen führt.

Ziele

Bürgerrechte

Ein Hauptziel der Reform ist natürlich die Wiederherstellung der Bürgerrechte. Dies betrifft eine grosse Anzahl von Menschen in einem kleinen Lebensbereich, aber auch eine kleine Anzahl von Bürgern in einem für sie wesentlichen Bereich ihres Lebens. Die Reform soll Menschen das Recht geben aus freiem Willen in ihrer Privatsphäre Drogen zu nehmen, sofern sie dabei keinem anderen Menschen Schaden zufügen.

Neben diesem grossen Ziel bedeutet die Reform aber auch eine Verbesserung in den vielen kleinen Bereichen des Alltags in welche sich der Staat heute durch die Drogenbekämpfung einmischt, also durch Kontrollen, Durchsuchungen, Überwachungsaktionen und andere Massnahmen welche vor allem durch die Polizeiorgane durchgeführt werden. Es sind gerade diese Aktionen welche das Verhältnis von Polizei und Bürgern wesentlich stören, da sie den Hauptteil aller direkten Eingriffe in die Privatsphäre der Bürger ausmachen.

Entlastung

Die Kosten welche die Gemeinschaft für den Kampf gegen Drogen aufwendet sind enorm, nicht nur finanziell, sondern auch vom Aufwand her. Die Reform würde nicht nur eine wesentliche Reduzierung der Kosten bewirken, sondern auch zahlreichen Polizisten, Zöllner, Richter, und viele andere Staatsbeamte welche im Moment an der Drogenverfolgung arbeiten für sinnvollere Dinge freisetzen. Zudem können durch die Reform im Zuge eines harmonischeren Umgangs mit den Konsumenten auch die zahlreichen Folgeschäden reduziert werden, von der Beschaffungskriminalität, gesundheitlichen Problemen durch unhygienische Zustände oder gepanschte Wirkstoffe bis hin zur Trockenlegung des unregulierten Schwarzmarkt.

Rechtssicherheit

Die zunehmende Aushöhlung von Recht und Gesetz durch eine gescheiterte und auf breiter Front unterlaufene Drogenpolitik kann niemandem gefallen. Unwirksame Gesetze sind nicht nur Verschwendung von Zeit und Geld, sie schwächen auch sinnvolle Rechte und Gesetze. Eine wirksame Regulierung von realistischen Zielen kann helfen in vielen Bereichen wieder mehr Rechtssicherheit einzuführen, z.b. im Jugendschutz, im Strassenverkehr oder allgemein im Umgang des Staates mit den Bürgern.

Gesundheit

Da man sich heute schon über den Schwarzmarkt problemlos mit allen möglichen Drogen versorgen kann erleben wir bereits die negativen Effekte von Drogen auf die Konsumenten. Es ist also davon auszugehen dass es nicht wesentlich schlimmer werden wird. Durch eine Reform wäre aber zumindest sichergestellt dass die Konsumenten nur geprüfte Ware erhalten und durch die Abgabe in lizenzierten Stellen auch für zusätzliche Massnahmen und Informationen erreichbar sind. Der Wegfall der Kriminalisierung sollte ausserdem noch weitere positive Aspekte für die Gesundheit bewirken, da die Konsumenten nun offener über Probleme sprechen können und z.b. besser für Ärzte erreichbar sind.

Neue Wege

Im Rahmen der Reform entstehen völlig neue Möglichkeiten im Gesundheits- und Dienstleistungssektor: Therapeuten, Drogenberater, Apotheker, Sachverständige etc. erhalten die Möglichkeit sich neuen Aufgaben zu widmen und ihr bisheriges Geschäft zu erweitern, während für Händler, Produzenten, Coffeeshop-Betreiber sich ein ganz neues Feld auftut. Dies wird zahlreiche neuartige Arbeitsplätze schaffen und eine verbesserte Betreuung der Konsumenten ermöglichen.

Freiheit von Medizin und Forschung

Das bisherige Verbot des Drogenkonsums bewirkte eine starke Tabuisierung des gesamten Bereichs der sich auch bis in die Forschung und medizinische Anwendung erstreckte. Selbst wenn der Umgang mit bestimmten Substanzen theoretisch auch schon vorher möglich war, so haben die zahlreichen Einschränkungen des bisherigen Betäubungsmittelrechtes einen effektiven Einsatz solcher Substanzen in diesen Bereichen de facto verdrängt. So werden zum Beispiel Schmerzpatienten teilweise die sonst gut verträglichen und hochwirksamen Opiate vorenthalten weil eine Überregulierung ihre Verschreibung zu umständlich macht. Aber auch verglichen mit einer bereits angedachten teilweisen Lockerung, z.B. der Zulassung von Cannabis für AIDS-, Krebs-, Glaukom-Patienten, wäre eine umfassende Reform effektiver, da die Gesellschaftliche Stigmatisierung wegfallen würde, welche nicht zuletzt auch in der Ärzteschaft verbreitet ist.

Integration

Die Reform hat nicht nur praktische Auswirkungen sondern kann auch dazu beitragen eine ganze Subkultur wieder zurück in die Gesellschaft zu führen. Wo bisher Spannungen zwischen den verschiedenen Gruppen wie Sand im Getriebe der Gesellschaft wirken musste kann die ausgestreckt Hand der Gemeinschaft helfen diese Menschen wieder zu integrieren.


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