NRW:Wahlkampf/Bedingungen für Wahlkampfplakatierung/Bad Driburg
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Version vom 24. Juni 2013, 21:12 Uhr von imported>Wiskyhotel
Gerade per Post hier eingetroffen:
Aktenzeichen: 32-22-01 Zuteilung von Wahlwerbeträgern für die Bundestagswahl am 27.09.2009 Ihr Antrag per Email vom 19.08.2009 Sehr geehrter Herr Gelhard, eine Zuteilung von Wahlwerbeträgern gibt es für das Gebiet der Stadt Bad Driburg nicht, da Plakatwände oder andere Werbeflächen lt. Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Bad Driburg vom 18.03.1999 nicht mehr zur Verfügung gestellt werden. Seitens der Stadt Bad Driburg werden Plakatierungen akzeptiert, sofern diese unter Beachtung des gem. RdErl. d. Ministeriums für Verkehr, Energie und Landesplanung und des Innenministeriums NRW vom 08.08.2003 - Lautsprecher- und Plakatwerbung aus Anlass von Wahlen, Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheiden in Nordrhein-Westfalen - stattfinden und der übliche Rahmen hinsichtlich Anzahl und Größe nicht überschritten wird. Für das Gebiet der Stadt Bad Driburg genehmige ich Ihnen eine Anzahl von maximal 15 Plakaten. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Friedbert Mühlan
Godofgta 11:15, 21. Aug. 2009 (CEST)