NRW:Wahlkampf/Bedingungen für Wahlkampfplakatierung/Merzenich

Aus Piratenwiki Mirror
< NRW:Wahlkampf/Bedingungen für Wahlkampfplakatierung
Version vom 30. Juni 2010, 18:10 Uhr von imported>Mc (hat „NRW:Wahlkampf/Bedigungen für Wahlkampfplakatierung/Merzenich“ nach „NRW:Wahlkampf/Bedingungen für Wahlkampfplakatierung/Merzenich“ verschoben)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Kurze Info vom 13.8.2009:

Es gibt Stellwände von der Gemeinde, genau Informationen nach Beantragung einer Genehmigung.

Diese wurde dann sofort beantragt...

Brief vom 21.7.2009:

In der Gemeinde Merzenich stehen insgesammt 9 Plakattafeln zur Verfügung. Von jeder Partei darf ein Wahlplakat in Normalgröße aufgeklebt werden. Die Standorte sind wie folgt:
Ortschaft Merzenich:
- Gaststätte Schärpe Eck, Ecke Dürener Straße/Jahnstraße
- Ecke Valdersweg/Jahnstraße (Bauhof)
- Lindenplatz (Friedhofsmauer)
- Poolplatz
Ortschaft Morschenich
- Ellener Straße gegenüber Kirche
Ortschaft Golzheim
- Buirer Straße (Bushaltestelle Parkanlage)
- Ecke St. Sebastianusstraße/Kölner Str.
Ortschaft Girbersrath
- Ecke Dechant-Fabry-Straße/Friedhofstraße
- Ecke Neuwerk / Am Friedhof
Die Tafeln stehen ab sofort zur Verfügung. Das Bekleben hat durch ihre Partei zu erfolgen. Von Aufstellen eigener Plakattafeln bitte ich abzusehen.