NRW:Wahlkampf/Bedingungen für Wahlkampfplakatierung/Linnich

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Mail vom 13.8.2009:

Sehr geehrter Herr Bramer,
feste Stellwände für Plakate gibt es im Stadtgebiet Linnich nicht.
Die Wahlwerbung ist  zu beantragen und gilt nur innerhalb der geschlossenen  Ortschaft. Die Genehmigung der Stadt ist für Wahlwerbung kostenfrei.
Zu Ihrer Kenntnisnahme habe ich ein Genehmigungsbescheid beigefügt.
Für Bundes- und Landstrassen sind die Baulastträger zuständig.
Mit freundlichen Grüßen
i.A.
Dorothea Flaskamp 

Stadtverwaltung Linnich
Nebenstelle Alternmarkt 5
Fachbereich 4- Ordnung
Umweltangelegenheiten
Tel.:02462/9908315 von 8.00-12.00 Uhr
dflaskamp@linnich.de

Media:Bescheid-Linnich-Bundestagswahl2009.pdf