NRW:Wahlkampf/Bedingungen für Wahlkampfplakatierung/Jülich
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Version vom 30. Juni 2010, 18:10 Uhr von imported>Mc (hat „NRW:Wahlkampf/Bedigungen für Wahlkampfplakatierung/Jülich“ nach „NRW:Wahlkampf/Bedingungen für Wahlkampfplakatierung/Jülich“ verschoben)
Mail Antwort vom 13.8.2009:
Sehr geehrter Herr Bramer, bezüglich Ihrer Anfrage " Plakatieren zur Bundestagswahl" kann ich Ihnen mitteilen: Sie können Ihre Wahlwerbung an festen großen Stellwänden anbringen, dort plakatieren auch die anderen Parteien oder Sie stellen kleine Plakatständer in der Innenstadt bzw. Stadtteilen auf. Die Auflagen dafür werden in der Genehmigung benannt. Bei event. Rückfragen stehe ich Ihnen gerne unter der Tel.Nr. 02461/63355 zur Veffügung. Mit freundlichenGrüßen Im Auftrag Sagefka
Gerade nochmal angerufen, wegen dem Infostand, und dann erfahren, das die in Jülich doch Stellwände haben... Hatte ich damals total überlesen.
Ok, die haben Stellwände, die Flächen werden nicht vergeben, jede Partei darf dort 'frei und gerecht' plakatieren. Z.Z. werden die Flächen gesäubert (also die Plakate von der Kommunalwahl entfernt) und können dann benutzt werden. Weitere Genehmigungen sind nicht erforderlich.
Ansprechpartner ist: Herr Muckel 02461/63-375
Eine List mit den Orten bekomme ich zugesendet.
Sehr geehrter Herr Brahmer, die Standorte der Wahlplakattafeln sind wie folgt: Innenstadt: Nordschule Propst-Bechte-Platz Walramplatz Schwanenteich An der Vogelstange (gegenüber dem Geschäft *Tom's Bike Center") Schlossplatz Artilleriestraße (Grünstreifen) Stadtteile: Altenburg, Ortsmitte Barmen, Ortseingang aus Richtung Koslar Broich, Ortseingang Bourheim, Ortsmitte Daubenrath, Spielplatz Güsten, Nähe Kirche Kirchberg, Grünfläche am Ortseingang aus Richtung Jülich Koslar, Grünanlage an der Bürgerhalle Lich-Steinstraß, Matthiasplatz Mit freundlichen Grüßen Frank Muckel