NRW:Wahlkampf/Bedingungen für Wahlkampfplakatierung/Nörvenich

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Antwort von Nörvenich vom 11.8.2009:

Es gibt keine Stellwände oder sonstige Regelung (außer natürlich den Runderlass bei Plakaten außerhalb geschlossener Ortschaften).

Die Plakate sollen aber bis zum WE nach der Wahl alle wieder entfernt werden.