NRW:Wahlkampf/Bedingungen für Wahlkampfplakatierung/Titz

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Die Mail vom 11.8.2009:

Sehr geehrter Herr Bramer.

für die Bundestagswahl werden durch die Gemeinde Titz keine eigenen
Wahlwerbeträger aufgestellt. 

Für den Fall, daß Sie eigene Plakattafeln (Form DIN A 1) aufstellen
wollen, müssen Sie hierzu die erforderliche Genehmigung beim
Straßenverkehrsamt des Kreises Düren, 52348 Düren, beantragen.

Vorsorglich weise ich Sie darauf hin, daß Plakattafeln nicht
sichtbehindernd aufgestellt und nicht an Anlagen von Verkehrszeichen
angebracht werden dürfen. Die Anbringung an Straßenbeleuchtungsmasten
bedarf des Einverständnisses der EWV Stolberg, Willy-Brandt-Platz 2,
52222 Stolberg. 

Ich hoffe, Ihnen hiermit gedient zu haben und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen
Gemeinde Titz
Wahlamt
I.A. Wirtz
Telefon: 02463/659-12
Mail: pwirtz@gemeinde-titz.de