BY:AG Plakatierung München
Hinweis |
---|
Diese Seite dient der AG Plakatierung Bayern (LV Bayern) bzw. einer ihrer Unterstrukturen zur Übersicht über lokal verfügbare, freiwillige Helfer vor Ort hinsichtlich Plakatierungsaktionen im Rahmen von Veranstaltungen und Wahlen. Ferner dient sie der Dokumentation von Erfahrungen, Erkenntnissen über Auflagen und Verordnungen sowie zum Materialnachweis. |
Die Plakatierungs-Crew München der AG Plakatierung Oberbayern ist gleichzeit eine Unterorganisation der AG Öffentlichkeitsarbeit München.
Bitte prüfe, ob sich deine lokale Crew aktuell bereits an Aktionen beteiligt. |
Mitglieder [Crew beitreten] |
AG Plakatierung München/Mitglieder |
Aufteilung in 12px Stadtbezirke
BY:Kreisverband München/Stimmkreis 101/Plakatierung
BY:Kreisverband München/Stimmkreis 102/Plakatierung
BY:Kreisverband München/Stimmkreis 103/Plakatierung
BY:Kreisverband München/Stimmkreis 104/Plakatierung
BY:Kreisverband München/Stimmkreis 105/Plakatierung
BY:Kreisverband München/Stimmkreis 106/Plakatierung
BY:Kreisverband München/Stimmkreis 107/Plakatierung
BY:Kreisverband München/Stimmkreis 108/Plakatierung
2009
Die Stadtbezirksverantwortlichen (SBV) führen eine Übersicht der im Stadtbezirk ausgebrachten Plakate und veranlassen deren Abbau binnen 14 Tagen nach der Wahl. Alle Stadtbezirkshelfer (SBH) arbeiten dem SBV auch bei der Erfassung der aufgestellten Plakate zu.
Mobile Helfer
Personen die nach Bedarf als Helfer zur Verfügung stehen: Justin, Christian Bock, Max WeberII
Plakatierungsauflagen und -verordnungen im Stadtgebiet
- Auflagen/Verordnungen für Wahlplakate in München
- ist sicher durch Artikel 62 BayStrWG legitimiert (eingeschränkter Geltungsbereich)
- wer weitere Legitimationen kennt, möge sie bitte hier verlinken
- Plakatierungsverordnung München pdf (auch für Veranstaltungsankündigungen)
- Plakatierungsverordnung München html (auch für Veranstaltungsankündigungen)
- Bayerisches Straße- und Wegegesetz (BayStrWG) regelt ergänzend die Münchener Plakatierungsverordnung
- Artikel 62 Straßenaufsicht ist wohl das schärfste Schwert in Bezug auf Plakatierung (eingeschränkter Geltungsbereich)
- weitere konkrete Vorschriften mit Plakatierungszusammenhang
- kennst DU? dann bitte
- hier ergänzen
Details zu den Stadtbezirken
Unter http://www.mstatistik-muenchen.de/themen/stadtbezirke/stadtbezirkszahlen_2007/taschenbuch_2008.pdf findet man eine pdf-Datei mit einer ausführlichen Beschreibung der einzelnen Bezirke. Diese kann z.B. dazu verwendet werden, um die Perspektiven der Stadtbezirke aus Piraten-Wahl-Sicht einzuschätzen und entsprechend die Plakatzahlen anzupassen; insbesondere die Altersstruktur und Ergebnisse nisheriger Wahlen könnten relevant sein.
Aktionen
- momentan keine
Logistik
Vorhandenes Material
Bezeichnung | Anzahl | bei wem? | wo? | Eigentum | Ausgabevermerke |
---|---|---|---|---|---|
Plakat, A1, auf Hartfaser (BTW'09) | ~30cm Stapelhöhe | Smutje | München | AG PlakMuc | ändern |
Plakat, A1, Hohlkammer- | 2 | JaQoB | München | AG ÖArbMuc | ändern |
Transportmöglichkeiten
- Ich hätte einen T3-VW Camper + Fahrer natürlich ;) für den Münchner Westen anzubieten. Da passen schon einige Plakate rein. Leider darf ich damit nicht in die sogenannte "Umweltzone" fahren. Lutz
Lagerung
- Biete
- Thomas-BY: biete 1 m² Abstellfläche im Keller (Raumhöhe noch ca. 30-35 cm von insgesamt 2,40m Stapelhöhe frei)
Unterstützungsmöglichkeiten
Fazit nach der BTW'09
- Planungsbeginn ca. 5-6 Monate vor einer Wahl, damit die Plakate auch drei Monate davor gekleistert sind und aufgehängt werden können
- für jeden Stadtbezirk muss mind. ein Helfer mit Auto zur Verfügung stehen
- für München sind insgesamt mindestens 10.000 Plakate (= 250St/Stadtbez.) erforderlich; und: die Abstimmung über die Anzahl muss durch die Helfer erfolgen, nicht durch diejenigen, die sowieso nicht bei der Plakatierung unterstützen!
Landkreise: Altötting • Bad Tölz-Wolfratshausen • Berchtesgadener Land • Dachau • Ebersberg • Eichstätt • Erding • Freising • Fürstenfeldbruck • Garmisch-Partenkirchen • Landsberg am Lech • Miesbach • Mühldorf am Inn • München • Neuburg-Schrobenhausen • Pfaffenhofen an der Ilm • Rosenheim • Starnberg • Traunstein • Weilheim-Schongau