OptOutDay

Aus Piratenwiki Mirror
Version vom 17. August 2020, 13:33 Uhr von imported>Guru (→‎Widerspruchsmöglichkeiten)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen


Stichpunkte:

  • Name: OptOutDay
  • Bezeichnung: Informationsveranstaltung
  • Link: OptOutDay.de
  • Hashtags: OptOutDay
  • Datum: 11.10.2014
  • Uhrzeit: Individuell
  • Ort: bundesweit

Politik gestalten - Freiheiten behalten!

Archiv: OptOutDay 2012

Was ist der OptOutDay?

  • Wusstest Du, dass die für Dich zuständige Meldebehörde Deine Daten weitergeben darf?
  • Zum Beispiel an Adressbuchverlage, Bundeswehr, Parteien und Kirchen?
  • Wusstest Du auch, dass Du dagegen Widerspruch einlegen kannst?
  • Wusstest Du nicht?

Darum wird es Zeit für den OptOutDay!

Nach all den Datenschutzskandalen der letzten Jahre, sträubt sich die alte und neue Bundesregierung immer noch dagegen, uns vor Adresshändlern und Direktmarketing-Unternehmen zu schützen.

Denn für diese Unternehmen gilt nach wie vor das sogenannte "Listenprivileg", das es ihnen erlaubt, listenmäßig zusammengefasste, personenbezogene Daten zu erfassen und zu verarbeiten, ohne dass der Verbraucher zustimmen musste.

Wer das nicht möchte, muss dieser Datenerfassung und -weitergabe ausdrücklich widersprechen (sog. "Opt-out").

Und genau das machen wir jetzt.

Wir PIRATEN wollen die Menschen sensibilisieren, dass sie ein Anrecht darauf haben, selbst darüber bestimmen zu können, was mit ihren Daten geschieht.

Darum werden wir am Samstag, den 11.10.2014 informieren,

Wir wollen alle Bürgerinnen und Bürger ermutigen, bei der Unterzeichnung von Verträgen genau hinzusehen und der Weitergabe von persönlichen Daten zu widersprechen.

Datenschutz ist Bürgerrecht und nicht ein beliebiger Punkt im Kleingedruckten.

OptOutDay bekannter machen!

Um am 11.10.2014 mit vielen Bürgerinnen und Bürgern, Verbänden, Organisationen und anderen Interessierten vor dem eigenen Bürgeramt auftreten zu können, muss der erste OptOut-Day bekannt gemacht werden.

Hierfür bieten sich folgende Möglichkeiten an:

  • Bloggt und twittert über den OptOutDay, verlinkt die Homepage OptOutDay.de
  • Legt Gruppen auf Facebook, meinVZ, studiVZ, etc. an und informiert.
  • Versendet Pressemitteilungen und informiert Verbände und Organisationen.
  • Sprecht die Leute an Euren Wahlkampfständen an.
  • Redet und plant an Euren Stammtischen mit.
  • Sprecht mit Eurem persönlichen Bekanntenkreis.

Da vielleicht auch nicht alle Interessierten die Möglichkeit haben, am genannten Tag vor dem eigenen Bürger- oder Meldeamt gesittet Schlange zu stehen, oder lieber nicht beim OptOutDay persönlich dabei sein möchten, empfiehlt sich, nach einem Online-Formular auf der regionalen Amtsseite zu suchen, um für den Bekanntenkreis ausgefüllte und persönlich genehmigte Formulare mitzunehmen.

Widerspruchsmöglichkeiten

  • Widerspruch gegen Datenübermittlung (Übermittlungssperre)
  1. Widerspruch gegen Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr: Soweit Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können Sie der Datenübermittlung gemäß § 36 Abs. 2 Satz 1 BMG in Verbindung mit (iVm) § 58 c Abs. 1 Satz 1 Soldatengesetz widersprechen.
  2. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- und Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk: (Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG iVm § 50 Abs. 2 BMG widersprechen.
  3. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage: Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG iVm § 50 Abs. 3 BMG widersprechen
  4. Widerspruch gegen die Übermittlung der Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft, der nicht die meldepflichtige Person angehört, sondern Familienangehörige der meldepflichtigen Person angehören: Sie können der Datenübermittlung gemäß § 42 Abs. 3 Satz 2 BMG iVm § 42 Abs. 2 BMG widersprechen.
  5. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u.a. bei Wahlen und Abstimmungen: Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG iVm § 50 Abs. 1 BMG widersprechen.

Kontakt & Ansprechpartner

  • Allgemeine Koordination, Schirmherrschaft
  • Texte, Rechtsfragen
    • Patrick Breyer
  • Texte
  • Website
  • Ansprechpartner für Materialbestellungen und Versand
    • Gabriele Biwanke-Wenzel, geschaeftsstelle@piratenpartei.de
    • Carsten Ries, carsten.ries@piratenpartei.de
  • Grafik, Gestaltung
    • Patrick Schiffer, @pschiffer, patrick.schiffer@piratenpartei-nrw.de
    • @artgerechtPIRAT
  • Sonstige Koordination und Zusammenhalt:
    • Sven Stückelschweiger, sven.stueckelschweiger@piratenpartei-sh.de

Arbeitsinformationen


Protokolle

Materialien


Materialien 2012

Siehe auch: http://www.optoutday.de/flyer-material/