NRW:Wahlkampf/Bedingungen für Wahlkampfplakatierung/Xanten
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Version vom 7. September 2009, 11:00 Uhr von imported>Andi nRw (→Plakatierung in Xanten)
Plakatierung in Xanten
Bitte auch Übersicht zur Wahlkampf-Koordination Kreis Wesel beachten!
Aktiver Pirat | TobyS , Trancefair |
Status | Angefragt per Email |
Telefon: 02801-772-0 (Bürgerservice: 772 350) Telefax: 02801-772-366 E-Mail: ordnung@rathaus-xanten.de Homepage: www.rathaus-xanten.de
- 07.09.2009: Herr Sander (02801-772-257) bestätigte mir heute telefonisch die grundsätzliche Genehmigungsfreieheit bei der Plakatierung. jedoch ist strikt darauf zu achten, dass Verkehrsschilder nicht als Träger zu nutzen sind. Ebenso dürfen Bäume nur mit Ständern versehen werden, d.h. keinen Draht um Bäume wickeln/keine HFPs an Bäumen.
Log
Datum | Aktion | User |
---|---|---|
2009-07-20, 08:00 | Email-Anfrage versandt | TobyS |
2009-09-07, 11:00 | telefonisch die Genehmigungsfreieheit bestätigen lassen | Andi |