Benutzer:Kreuzritter/Wahlprogramm BT2009

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Informationsfreiheit

Keine Zensur!

Die derzeitigen Bestrebungen einiger politischer Kräfte eine Inhaltsfilterung im Internet zu etablieren, lehnen wir kategorisch ab. Staatliche Kontrolle des Informationsflusses, also Zensur, ist ein Instrument von totalitären Regimen und hat in einer Demokratie nichts verloren. Wir erkennen, dass gerade das Internet Inhalte übermittelt, welche von der überwiegenden Mehrheit der Gesellschaft verachtet werden. Aber der Kampf gegen diese Inhalte muss mit rechtsstaatlichen Mitteln geführt werden. Allein die Etablierung einer Zensurinfrastruktur ist bereits inakzeptabel.

Löschen statt Zensieren

Im Kampf gegen unerwünschte Inhalte im WWW müssen die Ermittlungsbehörden direkt beim Hosting Provider ansetzen. Im eigenen Land und Ländern zu denen direkte polizeiliche Beziehungen existieren, bedeutet dies, dass die zuständige Ermittlungsbehörde den Hosting Provider direkt aufsuchen muss um gleichzeitig die Beweissicherung durchzuführen.

Sollte der Server in anderen als den oben genannten Staaten liegen, so muss der Hosting Provider schnell und unbürokratisch zum Handeln aufgefordert werden. Sollte dies nicht fruchten (etwa weil die entsprechenden Inhalte im Staat des Hosters nicht illegal sind) und ist ein Tollerieren der betreffenden Inhalte gesellschaftlich inakzeptabel, so muss die Bundesregierung diplomatischen Druck aufbauen.

Rechtswegegarantie bei Löschung

Jeder von einer Löschung betroffenen Webseiteninhabern, egal ob aus dem In- oder Ausland, ist sofort über die Maßnahme zu informieren. Darin muss ein Hinweis auf die Möglichkeit der Einlegung von Rechtsmitteln enthalten sein. Diese sind zu gewähren, auch wenn in Deutschland kein Ermittlungsverfahren gegen den Betroffenden läuft. Im Falle einer ungerechtfertigten Entfernung der Inhalte, ist die Behörde zu Schadensersatz verpflichtet.

Immaterialgüterrechte

Geistiges Eigentum gibt es nicht

Der Kampfbegriff "geistiges Eigentum" wird in letzter Zeit immer wieder benutzt um die Doktrin in den Raum zu stellen, dass Ideen jemandes Eigentum sein können. Wir setzen uns für ein Umdenken bei dieser Thematik ein. Eigentum ist ein Prizip, dass dazu gedacht war, zu verhindern, dass jemandem etwas weggenommen wird ("Du sollst nicht stehlen"). Beim Kopieren von Informationen wird das Gut aber lediglich vervielfältigt.

Dies bedeutet vor allem, dass die Immaterialgüterrechte kein natürliches Recht sind. Das bedeutet allerdings nicht, dass sie keine Daseinsberechtigung haben. Gesetze wie Urheber- und Patentrecht wurden mit dem Gedanken erlassen, dass die Gesellschaft letztendlich davon profitiert, dass Schaffende und Erfinder einen finanziellen Anreiz erhalten. Aber auch wenn man dieser Auffassung folgt, was wir nur eingeschränkt tun, so darf ein solches Gesetz keine höheren Rechtsgüter verletzen.

Urheberrecht

Urheberrecht als kommerzielles Recht

Während Urheberrechtsverletzungen früher im öffentlichen Raum, wie etwa auf Flohmärkten oder nicht authorisierten Konzerten, statt fand, hat sich dies mit der Digitalisierung der Gesellschaft verändert. Heute werden aus dem Urheberrecht dagegen Maßnahmen abgeleitet, die immer mehr die Rechte der Bürger untergraben. Die Verletzung eines Gesetzes, das lediglich einen Vertriebsweg für bestimmte Branchen absichern soll, ist aber nicht ausreichend um elementare Bürgerrechte wie Datenschutz, Privatssphäre und Anonymität auszuhebeln.

Aus diesem Grund fordern wir, dass das Urheberrecht klar abgegrenzt wird. Es soll lediglich auf geschäftlicher Ebene Anwendung finden, nicht auf privater. Dies schließt insbesondere privaten Datenverkehr und damit auch File-Sharing ein. Die Kommerzialität ist dabei nicht durch den Umfang der Nutzung der Werke bestimmt, sondern lediglich durch die Absicht auf Gewinnerzielung.

Abgeleitete Werke sind neue Werke

Kultur und Wissen enstehen stehts aus Kombination und Modifkation von Vorhandenem. Dieser Prozess darf nicht durch Gesetze eingeschränkt werden. Aus diesem Grund, muss ein abgeleitetes Werk, sofern es die nötige Schöpfungshöhe (Anm.: Ich mag das Wort nicht, aber mir fällt nix bessers ein) hat, immer wie ein neues Werk behandelt werden.

Rückführung in die Gemeinfreiheit

Während die Gesellschaft ein Interesse an neuen Werken hat, so hat sie natürlich auch gleichzeitig ein Interesse daran, dass die Werke für jedermann gemeinfrei zur Verfügung stehen. Aus diesem Grund, muss die Laufzeit des Urheberrechts diese beiden Interessen ausgleichen.

Grundsätzlich bedeutet dies, dass die Laufzeit mit der Veröffentlichung des Werkes beginnt. Sie ist abhängig davon, wieviele Rechte bereits öffentlich zugänglich sind. Wir untertützen deswegen, das Modell der gestuften Urheberrechtslaufzeit ("Leveled Copyright").

(Anm.: Gehört das mit ins Programm? Ich meine lieber seperat, vielleicht in einen Anhang)

Beim Leveled Copyright, wird die Laufzeit für das Urheberrecht an einem Werk abhängig von den Freiheiten, die (durch den Urheber oder den Gesetzgeber) der Öffentlichkeit zustehen, bestimmt. Die Basislaufzeit für jedes Werk beträgt 10 Jahre. Darin berücksichtigt ist bereits die Forderung nach einem Recht auf Privatkopie.

  • 10 Jahre - Basislaufzeit
  • +5 Jahre - Das Werk wird unter Verzicht auf technische Kopierschutzmaßnahmen veröffentlicht.
  • +7 Jahre - Das Werk ist neben der privaten auch auf kommerzieller Ebene frei verfügbar.
  • +10 Jahre - Der Urheber stellt neben dem fertigen Werk auch die Rohdaten aus denen diese entstanden sind (z.B. Source Code bei Software, ungeschnittenes Video-Material bei Filmen) öffentlich frei zur Verfügung.

Dabei ist zu beachten: Auch wenn im Ideafall 15 Jahre bereits durch den Gesetzgeber durch ein Verbot von Kopierschutzmaßnahmen der Normalfall sein sollten, spielt es doch eine Rolle im Hinblick auf in Deutschland nicht erschienene und im Ausland mit Kopierschutz verlegte Werke.

Patentrecht